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Hallo allerseits,
ich muss leider etwas länger ausholen, damit die Geschichte verständlich wird. Also. Unser JC ist von 2 Seiten mit dem ÖPNV erreichbar. Einmal (A) über die Straßenseite, an dem auch das Fussballstadion (Tivoli) grenzt und einmal (B) von der Rückseite. Wie ich erst jetzt herausgefunden habe variieren die Fahrpreise jedoch. Bei der Variante A kostet aus der Stadtmitte Hin- und Rückfahrt jeweils 1,60 Euro. Bei der Variante B für die Hinfahrt 2,70 Euro. Es ist wohl so, dass das Streckennetz von Variante B nicht vom örtlichen ÖPNV-Anbieter abgedeckt wird, sondern von einem privaten.
Ich hatte neulich einen Meldetermin und habe wie in der Vergangenheit auch die Variante B für die Hinfahrt und die Variante A für die Rückfahrt gewählt. In der Vergangenheit wurden auch die dadurch entstehenden Reisekosten i.H.v. 4,30 Euro anstandslos gezaht. Jetzt aber hat man mir nur die Kosten für Variante A, also 3,20 Euro, erstattet, so dass ich auf 1,30 Euro sprichwörtlich sitzen geblieben bin. Ich habe dem bereits widersprochen und habe auch schon meinen dazugehörigen Bescheid - natürlich negativ.
Im wesentlichen hebt man darauf ab, dass die kosten nicht notwendig seien. Notwending seien zum erreichen des Verwaltungsgebäudes nur die 3,20 Euro (Vairnate A). Zudem würde das Risiko bei mir liegen, wenn ich das Streckennetz des ÖPNV-Anbieters verlassen würde, hin zu dem privaten. Nun ist es aber so, dass über der Webseite des örtlichen ÖPNV-Anbieters auch exakt jene Verbindung angezeigt wird, die man nun monitert. Dort wird auch nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen anderen, privaten, Anbieter handelt. Zudem ist auf den Meldeaufforderungen auch nicht explizit vermerkt, dass man die Anreise ausschließlich durch Variante A wünscht, da man darüber liegende Reisekosten nicht erstatten würde.
Meine Frage ist nun. Ist das Vorgehen meines JC zulässig? Kann man mir die Erstattung meiner Reisekosten mit dem o. g. Argumenten verweigern oder sind meine Reisekosten weiterhin notwendig. Ich frage, weil ich mir überlege gegen diese Entscheidung zu klagen, brauche dafür aber gute Argumente.
Schönen Dank für lesen und die kommenden Zuschriften.
ich muss leider etwas länger ausholen, damit die Geschichte verständlich wird. Also. Unser JC ist von 2 Seiten mit dem ÖPNV erreichbar. Einmal (A) über die Straßenseite, an dem auch das Fussballstadion (Tivoli) grenzt und einmal (B) von der Rückseite. Wie ich erst jetzt herausgefunden habe variieren die Fahrpreise jedoch. Bei der Variante A kostet aus der Stadtmitte Hin- und Rückfahrt jeweils 1,60 Euro. Bei der Variante B für die Hinfahrt 2,70 Euro. Es ist wohl so, dass das Streckennetz von Variante B nicht vom örtlichen ÖPNV-Anbieter abgedeckt wird, sondern von einem privaten.
Ich hatte neulich einen Meldetermin und habe wie in der Vergangenheit auch die Variante B für die Hinfahrt und die Variante A für die Rückfahrt gewählt. In der Vergangenheit wurden auch die dadurch entstehenden Reisekosten i.H.v. 4,30 Euro anstandslos gezaht. Jetzt aber hat man mir nur die Kosten für Variante A, also 3,20 Euro, erstattet, so dass ich auf 1,30 Euro sprichwörtlich sitzen geblieben bin. Ich habe dem bereits widersprochen und habe auch schon meinen dazugehörigen Bescheid - natürlich negativ.
Im wesentlichen hebt man darauf ab, dass die kosten nicht notwendig seien. Notwending seien zum erreichen des Verwaltungsgebäudes nur die 3,20 Euro (Vairnate A). Zudem würde das Risiko bei mir liegen, wenn ich das Streckennetz des ÖPNV-Anbieters verlassen würde, hin zu dem privaten. Nun ist es aber so, dass über der Webseite des örtlichen ÖPNV-Anbieters auch exakt jene Verbindung angezeigt wird, die man nun monitert. Dort wird auch nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen anderen, privaten, Anbieter handelt. Zudem ist auf den Meldeaufforderungen auch nicht explizit vermerkt, dass man die Anreise ausschließlich durch Variante A wünscht, da man darüber liegende Reisekosten nicht erstatten würde.
Meine Frage ist nun. Ist das Vorgehen meines JC zulässig? Kann man mir die Erstattung meiner Reisekosten mit dem o. g. Argumenten verweigern oder sind meine Reisekosten weiterhin notwendig. Ich frage, weil ich mir überlege gegen diese Entscheidung zu klagen, brauche dafür aber gute Argumente.
Schönen Dank für lesen und die kommenden Zuschriften.