Verweigerung voller Reisekostenerstattung. Habe nicht die bevorzugte Busverbindung des JC genommen. Zulässig?!

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Hallo allerseits,

ich muss leider etwas länger ausholen, damit die Geschichte verständlich wird. Also. Unser JC ist von 2 Seiten mit dem ÖPNV erreichbar. Einmal (A) über die Straßenseite, an dem auch das Fussballstadion (Tivoli) grenzt und einmal (B) von der Rückseite. Wie ich erst jetzt herausgefunden habe variieren die Fahrpreise jedoch. Bei der Variante A kostet aus der Stadtmitte Hin- und Rückfahrt jeweils 1,60 Euro. Bei der Variante B für die Hinfahrt 2,70 Euro. Es ist wohl so, dass das Streckennetz von Variante B nicht vom örtlichen ÖPNV-Anbieter abgedeckt wird, sondern von einem privaten.

Ich hatte neulich einen Meldetermin und habe wie in der Vergangenheit auch die Variante B für die Hinfahrt und die Variante A für die Rückfahrt gewählt. In der Vergangenheit wurden auch die dadurch entstehenden Reisekosten i.H.v. 4,30 Euro anstandslos gezaht. Jetzt aber hat man mir nur die Kosten für Variante A, also 3,20 Euro, erstattet, so dass ich auf 1,30 Euro sprichwörtlich sitzen geblieben bin. Ich habe dem bereits widersprochen und habe auch schon meinen dazugehörigen Bescheid - natürlich negativ.

Im wesentlichen hebt man darauf ab, dass die kosten nicht notwendig seien. Notwending seien zum erreichen des Verwaltungsgebäudes nur die 3,20 Euro (Vairnate A). Zudem würde das Risiko bei mir liegen, wenn ich das Streckennetz des ÖPNV-Anbieters verlassen würde, hin zu dem privaten. Nun ist es aber so, dass über der Webseite des örtlichen ÖPNV-Anbieters auch exakt jene Verbindung angezeigt wird, die man nun monitert. Dort wird auch nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen anderen, privaten, Anbieter handelt. Zudem ist auf den Meldeaufforderungen auch nicht explizit vermerkt, dass man die Anreise ausschließlich durch Variante A wünscht, da man darüber liegende Reisekosten nicht erstatten würde.

Meine Frage ist nun. Ist das Vorgehen meines JC zulässig? Kann man mir die Erstattung meiner Reisekosten mit dem o. g. Argumenten verweigern oder sind meine Reisekosten weiterhin notwendig. Ich frage, weil ich mir überlege gegen diese Entscheidung zu klagen, brauche dafür aber gute Argumente.

Schönen Dank für lesen und die kommenden Zuschriften.
 

erwerbsuchend

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@ [HartzFear],

ausgehend von deiner Wohnung, mit welcher Variante hast du insgesamt die kürzere Fahrtzeit zum JC , inklusive der Wartezeit nach dem Eintreffen, wenn du zu einem bestimmten Termin im JC anwesend sein sollst?

Wie groß ist der Unterschied im Zeitaufwand zwischen beiden Strecken?

Angenommen die kostengünstigere Strecke hätte den längeren Fahrtweg, wieso wäre dieser zeitliche Mehraufwand für dich nicht tragbar?
 
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@ [HartzFear],

ausgehend von deiner Wohnung, mit welcher Variante hast du insgesamt die kürzere Fahrtzeit zum JC , inklusive der Wartezeit nach dem Eintreffen, wenn du zu einem bestimmten Termin im JC anwesend sein sollst?
Meiner Einschätzung nach gibt es bei keiner der beiden Varianten einen zeitlichen Vorteil. Der Weg ist identisch. Zumal ich bei beiden Varianten umsteigen muss. Allerdings müsste ich noch prüfen, wie sich die Sache verhält, wenn ich zu einem bestimmten Zeitpunkt im JC bin. Es kann dann durchaus sein, dass, wenn nur Variante A möglich, man entweder zu spät oder zu früh zu einem Termin erscheint.

Wie groß ist der Unterschied im Zeitaufwand zwischen beiden Strecken?
Minimal.

Angenommen die kostengünstigere Strecke hätte den längeren Fahrtweg, wieso wäre dieser zeitliche Mehraufwand für dich nicht tragbar?
Wie gesagt. Beide Varianten sind von der reinen Fahrzeit identisch würde ich sagen.

PS: Da das Aachener Sozialgericht meiner Meinung und Erfahrung nach die Widerspruchsstelle des JC ist, so auch die Verfahren zu deren Gunsten zu führen scheint, möchte ich im Vorfeld natürlich abklopfen, ob und inwiefern ich Chancen hätte.
 

erwerbsuchend

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Meiner Einschätzung nach gibt es bei keiner der beiden Varianten einen zeitlichen Vorteil. Der Weg ist identisch. Zumal ich bei beiden Varianten umsteigen muss. Allerdings müsste ich noch prüfen, wie sich die Sache verhält, wenn ich zu einem bestimmten Zeitpunkt im JC bin.

@ [HartzFear],

wenn es also keinen zeitlichen Unterschied macht, warum willst du dann unbedingt die teurere Strecke nehmen?

Es kann dann durchaus sein, dass, wenn nur Variante A möglich, man entweder zu spät oder zu früh zu einem Termin erscheint.

Ich denke, dass es auf die Dauer der Wartezeit ankommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet die teurere Strecke B exakt zum Zeitpunkt eines Meldetermines im JC an der Haltestelle des JC eintrifft.
Selbst wenn dies der Fahrplan der Strecke B so hergeben würde, wäre eine solche Anreise kurz vor knapp risikobehaftet, denn auch der Bus der Linie B kann mal Verspätung nach deinem Einstieg einfahren.

Zusammenfassend schätze ich dein Anliegen so ein, dass du keinen Anspruch auf die teurere Route hast, denn du kannst mit fast gleichem Zeitaufwand die kostengünstigere Strecke benutzen. Zudem dürfte das JC sich darauf berufen, nur die kostengünstigste Anreisevariante zu zahlen. Selbst wenn du mit der Wartezeit argumentieren möchtest, wird dir das JC entgegenhalten, dass nicht jeder Meldetermin absolut pünktlich beginnt, so dass du also sowieso immer irgendwie Wartezeit mit einkalkulieren musst.
 

ela1953

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Vielleicht hilft das:
Auf der Seite des JC werden bei der Erreichbarkeit per Bus (vom Bahnhof aus) die Linien 34 und 51 angezeigt.

Allerdings versteh ich die zwei Fahrpreise nicht.Müssten die nicht innerhalb einer Stadt gleich sein?
 
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Du hast also den teureren Bus genommen.
Du bist aber laut Gesetz verpflichtet den billigsten zu nehmen, also nur den notwendigen.

Die notwendigen Reisekosten können auf Antrag übernommen werden. § 309 SGB III Abs. 4
Bei ALG II müssen sie übernommen werden. Aber eben nur die notwendigen.
 
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@ [HartzFear],

wenn es also keinen zeitlichen Unterschied macht, warum willst du dann unbedingt die teurere Strecke nehmen?
Zum einen war mir nicht bekannt, dass es diese Preisunterschiede und auch verschiedenen Streckenanbieter gibt. Zum anderen hat das vom Zeitpunkt meiner Meldeaufforderung gepasst. Wie ich in Erfahrung gebracht habe fährt die Verbindung der Variante B nur 3 x pro Stunden.

Deine weiteren Ausführungen folgendes komme ich daher zum Entschluss, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung chancenlos ist.

Besten Dank.
ela1953 meinte:
Vielleicht hilft das:
Auf der Seite des JC werden bei der Erreichbarkeit per Bus (vom Bahnhof aus) die Linien 34 und 51 angezeigt.

Allerdings versteh ich die zwei Fahrpreise nicht.Müssten die nicht innerhalb einer Stadt gleich sein?
WOW. Daran habe ich noch garnicht gedacht! Also wenn das JC selber darauf hinweist, kann sie doch im Umkehrschluss nicht nur auf eine Variante bestehen, wenn sie doch selber Alternativen nennt?! Die Differenz bei den Fahrpreisen kommt zu Stande, weil die Linie 34 privatisiert wurde und nicht mehr dem örtlichen ÖPNV-Anbieter (ASEAG) gehört. Das war mir aber nie klar, weil die ASEAG selbst auf ihrer Website bei der Routenplanung diese Möglichkeit ausspuckt und auch nicht darauf hinweist, dass man mit dieser Linie das eigene Streckennetz verlässt.
swavolt meinte:
Du hast also den teureren Bus genommen.
Du bist aber laut Gesetz verpflichtet den billigsten zu nehmen, also nur den notwendigen.

Die notwendigen Reisekosten können auf Antrag übernommen werden. § 309 SGB III Abs. 4
Bei ALG II müssen sie übernommen werden. Aber eben nur die notwendigen.
In welchem Gesetz kann man bitte nachlesen, dass ich den billigsten Bus zu nehmen habe. Notwendig ist ein nicht definierter Rechtsbegriff ganu so wie bei den KdU das sog "angemessen". Ich kann ja verstehen, dass das JC sich quer stellen würde, wenn ich da mit dem Taxi anreise. Aber in dem Fall verweisen sie doch selber auf diese Busverbindung auf ihrer website?!
 

doppelhexe

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....Ich kann ja verstehen, dass das JC sich quer stellen würde, wenn ich da mit dem Taxi anreise. Aber in dem Fall verweisen sie doch selber auf diese Busverbindung auf ihrer website?!

wenn die selber darauf hinweisen, das mit beiden linien das jobcenter zu erreichen ist, dann würde ich mich darauf berufen.

gleichzeitig darauf hinweisen, das weder auf JC -seite noch anbieterseite die unterschiedlichen preise angegeben sind.

das teurere ticket nicht bezahlt werden müssen dürfte meiner meinung nach nur ab zeitpunkt der kenntnis dieses umstandes gelten, so das du zumindest das schon bezahlte geld zurückbekommen müsstest.

für die zukunft weisst du dann ja bescheid und kannst selbst entscheiden, ob du draufzahlen willst..

weiss nur nicht, wie du das nach abgelehntem widerspruch und ohne klage geregelt kriegen sollst ....
 

Helga40

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Swavolt hat doch korrekt geantwortet. Es geht um das "notwendig". Die teurere Buslinie kann durchaus auch "notwendig" sein, nämlich dann - wie hier schon ansatzweise erwähnt wurde - der Termin nur durch die Nutzung der teurere Buslinie wahrnehmbar wäre. Z. B. Termin um 16.30 Uhr, die billige Buslinie fährt aber nur bis 15 Uhr oder so.


Insoweit greift die Argumentation, dass beide Buslinie aufgeführt sind, nicht. Man muss nunmal so handeln, wie man handeln würde, wenn man es selbst bezahlen müsste: kostensparend.
 

TazD

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Es ist zugrunde zu legen, welches die übliche und verkehrsgünstigste Strecke ist.
Da das hier keinen großen Unterschied ausmacht ist die Kostenerstattung dahingehend zu beurteilen, wie ein kostenbewusster Selbstzahler handeln würde.
Der würde aller Voraussicht nach die günstigere Anbindung wählen und daher ist auch nur dieser Betrag zu erstatten.
Wenn du nun die höheren Kosten geltend machen willst, dann musst du das entsprechend nachvollziehbar begründen (Termin, unzumutbare Wartezeiten, schlechte Anbindung, .... ).
 
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Vielleicht hilft das:
Auf der Seite des JC werden bei der Erreichbarkeit per Bus (vom Bahnhof aus) die Linien 34 und 51 angezeigt.

Allerdings versteh ich die zwei Fahrpreise nicht.Müssten die nicht innerhalb einer Stadt gleich sein?
Kannst du mir dazu bitte den genauen Link schicken? Ich finde das nämlich auf Anhieb leider nicht. Danke.
 

ela1953

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Kannst du mir dazu bitte den genauen Link schicken? Ich finde das nämlich auf Anhieb leider nicht. Danke.

Jobcenter Aachen - ganz unten Inhaltsverzeichnis - Aachen

https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/fuer-arbeitsuchende/standorte/aachen-stadt.html

Dann bei Bus

Da waren die beiden Linien aufgeführt.

Jetzt erscheint eine Suchmaske, in die man seinen Startort eingeben kann
Klickt man dann die Linien an, wird unten der Fahrpreis angezeigt.

Das muss jetzt geändert worden sein
 

AnonNemo

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Hallo [HartzFear],

vielleicht eine blöde Frage; Warum sind dir die unterschiedlichen Fahrtpreise bei der Hin- und Rückfahrt nicht aufgefallen?

Da ich die örtlichen Begebenheiten nicht kenne, musst du meinen Gedankengang entsprechend abklopfen:
Ist der Weg von der Haltestellen in Variante A bei der Hinfahrt zum JC nur schwer zu bewältigen?
Z. B.; 4-spurige Stadtstraße die großräumig umgangen werden muss.
Nicht Barrierefrei (Unter-/Überführung ohne Aufzug).

Damit will ich sagen;
Bei der Hinfahrt kannst du an der Haltestelle B direkt an der Hauswand vom JC aussteigen und bei der Rückfahrt an Haltestelle A ebenfalls, so dass du keine Straße überqueren musst.

Das sollte, bei einer Person mit körperlicher Einschränkung, ein wichtiger Grund sein.
 
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AW: Verweigerung voller Reisekostenerstattung. Habe nicht die bevorzugte Busverbindung des JC genommen. Zulässig?!

Jobcenter Aachen - ganz unten Inhaltsverzeichnis - Aachen

Jobcenter StadteRegion Aachen: Fur Arbeitsuchende | Standorte | Aachen (Stadt)

Dann bei Bus

Da waren die beiden Linien aufgeführt.

Jetzt erscheint eine Suchmaske, in die man seinen Startort eingeben kann
Klickt man dann die Linien an, wird unten der Fahrpreis angezeigt.

Das muss jetzt geändert worden sein
Danke. Da hatte ich auch schon vergeblich gesucht. Ist ja ein "Zufall", dass das gerade jetzt geändert wurde...

@ AnonNemo

Die Differenz bei den Fahrpreisen ist mir nie aufgefallen. Ich habe immer diese Linie benutzt. Es ist auch nicht sonderlich schwerer oder einfacher für mich. Wie gesagt. Das JC ist hier auch in der Pflicht darauf hinzuweisen, dass nur Kosten der Variante A erstattet werden. Ein HE kann nicht alles wissen oder erahnen. Überlege mir, ob ich nicht trotzdem klage. Weder auf der Website des JC noch auf der Meldeaufforderung ist diesbezüglich ein Hinweis vermerkt. Finde das hinterlistig.
 

Nena

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Mal ganz irrelevant und OT:
Wenn Du es selber zahlen müsstest, wäre Dir der Preisunterschied aufgefallen? Dann würdest ohne ein zweites Mal zu überlegen den günstigeren nehmen?
Und warum genau soll jetzt DIE ALLGEMEINHEIT Deinen Luxus-Anspruch, nicht nachdenken zu wollen, bezahlen?
 

erwerbsuchend

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Die Differenz bei den Fahrpreisen ist mir nie aufgefallen. Ich habe immer diese Linie benutzt.

@ [HartzFear],

ich bezweifel, dass im Fall eines Klageverfahrens ein Richter dir diese Erklärung abnimmt. Schließlich müsste es doch jedem durchschnittlich informierten Bürger auffallen, wenn er für 2 Buslinien mit jeweils gleichem Start- und Zielpunkt innerhalb des selben Ortes 2 verschiedene Preise zahlt.

Es ist auch nicht sonderlich schwerer oder einfacher für mich. Wie gesagt.

Wenn also das JC von beiden Haltestellen ohne größere Hürden für dich erreichbar ist, dann besteht für dich kein Anspruch, die teurere Variante auf JC -Kosten zu nutzen.

Das JC ist hier auch in der Pflicht darauf hinzuweisen, dass nur Kosten der Variante A erstattet werden.

In den Einladungen zu einem Meldetermin wird genannt, dass notwendige Fahrtkosten erstattet werden können. Inwiefern besteht aus deiner Sicht eine Notwendigkeit, dass dir das JC die teurere Variante erstatten muss, wenn du auch eine günstigere Variante nutzen kannst?

Ein HE kann nicht alles wissen oder erahnen.

Du willst also anführen, dass du als regelmäßiger Nutzer des örtlichen ÖPNV, u.a. für deine Meldetermine im JC , keine Kenntnisse über dessen Tarifstruktur hast? Wie du in deinem Eröffnungsbeitrag schreibst, ist es dir zumindest seit längerem bekannt, dass auf diesen beiden Buslinien unterschiedliche Tarife gelten.

Überlege mir, ob ich nicht trotzdem klage.

Du willst wegen 1,10 EUR gegen das JC vor Gericht ziehen? Auf Grund deiner bisherigen Angaben gehe ich davon aus, dass du dort mit hoher Wahrscheinlichkeit unterliegen wirst.

Weder auf der Website des JC noch auf der Meldeaufforderung ist diesbezüglich ein Hinweis vermerkt. Finde das hinterlistig.

Auf der Website meines JC ist gar keine Erreichbarkeit per ÖPNV angegeben. Die muss man sich selbst suchen.

Würdest du bitte deine Einladung zu diesem Meldetermin hochladen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass es keine Erläuterung zu den Fahrtkosten in dieser gibt.

In den Einladungen meines JC steht dazu:
"Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter."

Die Betonung liegt auf notwendig. Gleichzeitig wird daraufhingewiesen, dass man sich bei Fragen an das JC wenden kann. Aus Sicht deines JC belaufen sich die notwendigen Reisekosten auf jene 1,60 EUR/Strecke, die dir für den aktuellen Termin erstattet wurden.
 
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Ja, wurde doch oben erklärt. Nur die letzte Erstattung wurde gekürzt.
OK, danke, hatte ich völlig übersehen.
Dann würde ich doch klagen mit dem Hinweis das bei vorherigen Meldeterminen auch die teurere Variante als Hinfahrt bezahlt wurde und das JC nicht darauf hingewiesen hat das diese Variante nicht mehr bezahlt wird.
 

TazD

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Eine Klage wäre völliger Schwachsinn. (sorry)
Sicherlich hat das JC eine gewisse Aufklärungs-, Beratungs- und Informationspflicht. Diese geht aber nicht soweit, einem ELO jegliche Eigeninitiative abzunehmen und sämtliche Informationen auf dem Silbertablett zu präsentieren.

Wer seine Fahrkosten selber tragen müsste, würde sich die Fahrkosten anschauen und dann die kostengünstigste Fahrstrecke wählen. Genau das wird die Argumentation das SG sein und damit wird der TE bei einer Klage mit wehenden Fahnen untergehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Nein, da hier bei den vorherigen Meldetermienn die teurere Verbindung übernommen wurde. Also mußte er davon ausgehen dass das auch wieder übernommen wird. Einen Hinweis im Vorfeld dass das nicht mehr übernommen wird hat das JC ihm nicht erteilt.
Jetzt wo er es weiß, wird nur noch die billigere übernommen.

Das ist genau so als ob er vorher immer mit dem Taxi gefahren wäre und es übernommen wurde und auf einmal nicht mehr weil es billigere Alternativen gibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Bestandsschutz.
Es kann nicht ohne Hinweis etwas abgelehnt werden das vorher immer übernommen wurde. Es ist schließlich nicht seine Schuld dass das JC es vorher schon falsch gemacht hat. Wenn das JC es dann merkt muss sie ihn erst auf die geänderte Lage hinweisen.
 

erwerbsuchend

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@ swavolt,

du willst also sagen, dass wenn das JC einen Fehler korrigiert, den es in der Vergangenheit gemacht hat, hier die Übernahme unnötiger Fahrtkosten der teureren Linie, dann muss das JC gesondert darauf hinweisen, dass dieser Fehler zukünftig nicht mehr gemacht wird?

Wie bewertest du in diesem Zusammenhang den Hinweis auf den Einladungen, dass notwendige Fahrtkosten erstattet werden können? Sagt damit das JC nicht direkt oder indirekt, dass nur der Betrag erstattet werden kann, der absolut notwendig ist, um das JC zu erreichen und wieder nach Hause zu fahren?
 

TazD

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Der Bestandsschutz gilt für die vergangenen VA , aber nicht für die zukünftigen.
Der TE braucht also keine Angst haben, dass die ergangenen VA 'e hinsichtlich der gezahlten Fahrkostenerstattungen aufgehoben werden und eine Rückforderung auf ihn zu kommt, § 39ff SGB X.

Es steht also immer noch die Frage nach der Rechtsgrundlage im Raum.
Oder anders ausgedrückt: Welcher § zwingt das JC dazu, einen fehlerhaften VA aus der Vergangenheit in der Zukunft erneut fehlerhaft zu erlassen?
 
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