Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confused:

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eggi

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Hallo liebes Forum ich bräuchte mal wieder eure Hilfe !! ich habe bislang noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben es kam auch noch kein Verwaltungsakt!
Jetzt kam am 31.3.2016 ein: „Verwaltungsakt zur Regelung der für die Eingliederung notwendigen Leistungen – mit dem ziel der Heranführung an den Arbeitsmarkt“

Das ganze soll vom 11.4.2016 – 10.10.2016 laufen!
Die Arbeitszeit beträgt 30 Wochenstunden,
Mo- Mi: 7.00uhr - 16.00uhr
Do: 7.00uhr – 13.30uhr

Es wird eine Mehraufwandsentschädigung von 1€ gezahlt.
Leider habe ich keinen Scanner und kann es erst morgen bei einem bekannten scannen dann stell ich den Brief gern online aber eventuell kann mir ja jetzt schon einer sagen ob ich da hin muss..?!

Vielen dank schon mal!!

Mit freundlichen Grüßen
 
G

Gast1

Gast
AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

eggi, in dem Verwaltungsakt ist sicherlich eine Rechtsfolgenbelehrung drin. Falls dem so ist, muss Du da hin, ansonsten Sanktion wegen Nichtantritt des Ein-Euro-Jobs.

Dir werden dort sicherlich Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Die solltest Du nicht vor Ort unterschreiben, sondern mitnehmen und eine Prüfzeit von 10 bis 14 Tagen einfordern. Aber nicht sagen, dass Du nicht an der Maßnahme teilnehmen willst, ansonsten droht Dir eine Sanktion.

Die Unterlagen stellst Du dann am Besten hier ein, vielleicht lassen sich in ihnen unzulässige Passagen drin finden.

Außerdem, da es sich hier um einen Ein-Euro-Job handelt, solltest Du den Ein-Euro-Job auf dessen Zusätzlichkeit hin überprüfen. Denn Ein-Euro-Jobs dürfen vom Gesetz her keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Falls dem aber so ist, könntest Du erwägen, den Dir für diese Tätigkeit zustehenden Tariflohn gegenüber dem Jobcenter einzuklagen.

Am Besten stellst Du mal den Verwaltungsakt hier ein, eingescannt, abfotografiert oder abgetippt. Du kannst ihn hier hochladen, indem Du auf "Antworten" klickst, etwas herunterscrollst und auf den Button "Anhänge verwalten" klickst.

Bevor Du aber den Verwaltungsakt hier hochlädst oder ihn abtippst, solltest Du folgende Angaben auf dem Verwaltungsakt schwärzen/nicht abtippen:

- jegliche Namensangaben
- jegliche Ortsangaben, auch Teile davon
- Deine BG -Nummer
- Deine Kundennummer
- die Bezeichnung des Maßnahmeträgers
- einen möglicherweise vorhandenen Barcode
- einen möglicherweise vorhandenen QR-Code

Datumsangaben aber bitte nicht schwärzen/bitte abtippen.
 

gelibeh

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Jetzt kam am 31.3.2016 ein: „Verwaltungsakt zur Regelung der für die Eingliederung notwendigen Leistungen – mit dem ziel der Heranführung an den Arbeitsmarkt“
Das ganze wurde Dir vorher als EGV zur Unterschrift vorgelegt? Falls nein, dann ist der VA schon deshalb rechtswidrig, weil man Dir das nicht als EGV vorgelegt hat und es somit auch keine Verhandlungsphase gab. Das ist aber zwingend notwendig.
 

eggi

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Hallo das Scannen hat leider nicht geklappt deswegen hab ich jetzt Fotos gemacht.. Ich hoffe es ist Lesbar!!
 

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eggi

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Dieses schreiben ist vom 31.3.2016 und kam am 2.4.2016
Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben!
Ich habe eine EGV vom 15.06.2015 hier liegen die ich nicht unterschrieben habe und selbst wenn wäre sie ja nicht mehr gültig!
Der Verwaltungsakt ist vom 30.03.2016 und kam am 31.03.2016 als förmliche Zustellung.

Mit freundlichen Grüßen
 

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Claus.

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Das sind evtl. blöderweise 2 VA ´s in einen zusammengewurschelt. Erstens ein EGV -VA , und zweitens eine Zuweisung zu einem 1€-Job.

Socialbay ... ja nee, is klar ... gemeinnützige Aktiengesellschaft. Vielleicht sollte mal ein Fachmann deren wohl vorhandenen Ebääh-Account überprüfen und ggf. melden.
´Dieser Verwaltungsakt ergeht kostenfrei.´ - Optionskommune ?

Der EGV -VA geht in dem Fall leider exakt über 6 Monate. Fehlen in dem EGV -VA evtl. Regelungen zu Bewerbungen, Bewerbungskostenerstattung, ect?
Und ich halte den ersten Absatz der Begründung für veraltet /mittlerweile rechtswidrig. Oder kann tatsächlich (noch) "wegen Zeitmangels" auf den Versuch eines EGV -Abschlusses verzichtet werden?

Bist du überhaupt ein "hoffnungsloser" Fall, so daß nur noch das allerletzte Mittel ´1€-Job´ übrig bleibt?
Bist du nun Verkäufer (und Putzfee), Internet-Agent (und Texter und Fotograf), Holzwurm oder Grüner Daumen?
1,00€ ist m.W.n. eh eine etwas seltsamere Summe.?
Wann ist nun am 11.04. antreten, um 7 Uhr oder um 8 Uhr?
Ist "kann bei Bedarf geändert werden" eine ausreichende Konkretisierung?
Fahrtkosten "berücksichtigung" erst ab 3 km?

Und wann kam dieses Schreiben, am 31.03. oder am 02.04.?
 

eggi

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Hallo Claus!

Also der Verwaltungsakt kam am 31.03.2016

Wenn das 2 Va ´s in einer seinen soll muss das dann nicht auch erkennbar sein oder bin ich nur zu „blöd“ dieses Beamten deutsch zu verstehen?!
Wie gesagt eine EGV habe ich hier liegen vom 15.06.2015 die habe ich nicht unterschrieben.. seit dem kam auch nichts mehr..
Da wäre ja genug zeit gewesen eine neue anzufertigen oder?

Ich hoffe natürlich nicht das ich ein hoffnungsloser Fall bin, also gelernt hab ich Kfz- Mechatroniker! Nach der Prüfung wurde ich aber nicht übernommen sondern die Firma ging in die Insolvenz. Ja ich habe dann zwei Jahre als Zweiradmechaniker gearbeitet und dann 3 Jahre in der Landwirtschaft!

Der 1 Euro Job ist genau 4,5 km von mir entfernt.. da finde ich es auch bescheiden das erst ab 3 km was ersetzt wird!

Was mich noch wundert das in dem schreiben vom 31.03.2016 (das am 02.04.2016 gekommen ist )
die rede davon ist: „In der zwischen Ihnen und mir geschlossenen Eingliederungsvereinbarung haben Sie sich verpflichtet, an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung teilzunehmen.“

Das hört sich für mich so an als Hätte ich etwas zugestimmt bzw. unterschrieben, was ich aber nicht tat!

Mit freundlichen Grüßen
 

gelibeh

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Wie gesagt eine EGV habe ich hier liegen vom 15.06.2015 die habe ich nicht unterschrieben.. seit dem kam auch nichts mehr..
Dann widersprech dem EGV .VA mit der Begründung, dass Dir keine EGV mit dem Inhalt angeboten wurde und es deshalb keine Verhandlungsphase geben konnte. Gleichzeitig auch einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.

Edit: Der Zuweisung oder was das auch immer sein soll auch widersprechen. Das Ganze ist nicht ausreichend konkretisiert.
 

Sebi1988

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

huhu,

also zum einen, ist das ganze nicht mal konkret bzw. werden dir da nicht im einzelnen deine tätigkeiten erklärt ( muss aber so sein ).
zum anderen ist dieser "zuweisungsbescheid" oder was auch immer das sein soll kompletter unfug. wenn du selbst schon sagst, dass du keine EGV unterschrieben hast, wie kommt man dann darauf das du dich zu irgendwas verpflichtet hast ? also irgendwie ist das alles komplett widersprüchlich.
im VA wird gesagt, dass keine zeit gewesen wäre, um über eine EGV zu verhandeln und deswegen der VA erlassen wurde - im "zuweisungsbescheid" heisst es, du hast dich mit dem abschließen der EGV dazu verpflichtet, ja was denn nun?!

da es sich hier ja um einen betrieb handelt, in dem du arbeiten sollst - kann mir keiner erzählen, dass es unmöglich wäre, mit dir vorher eine EGV zu verhandeln. ob du nun am 11.04.dort aufschlagen würdest, oder 2 wochen später, weil die EGV nicht zustande gekommen ist und der VA erlassen wurde, ist ja wohl das gleiche in grün bzw. handelt es sich dort ja um keine weiterbildungsmaßnahme bzw. keinen "kurs" der an tag X anfägt - somit ist die begründung, dass man aufgrund von zeitmangel nicht in der lage war, mit dir eine EGV auszuhandeln, kompletter blödsinn.

und jetzt wirds nochmal interessanter: du hast eine nicht unterschriebene EGV vom 15.06.2015 - das die nicht zustande kommt bzw. gekommen ist, war vor gut 8 monaten schon klar - da hätte man mehr als genug zeit gehabt, mit dir eine neue EGV auszuhandeln - da würde es mich brennend interessieren, wie die das erklären wollen ....

du bist somit ja schonmal mindestens 9 monate ohne EGV unterwegs und jetzt aufeinmal, kommt ganz ganz kurzfristig eine AGH und dazu muss direkt ein VA erlassen werden, weil keine zeit mehr war, mit dir über eine EGV zu verhandeln ? ja klar ... noch 2 mal duschen, dann is weihnachten ne ?

widerspruch , gegen beide bescheide - antrag beim SG ( die richter sollen ja schließlich auch was zu lachen haben ).

wat eine spinnerbande, ohne witz ...
 

Sandrin

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Wie schon hier geschrieben Widerspruch gegen beides und EA beim SG .

Ich hoffe nur das du beim Grillen am Sonntag nichts schlechtes erwischst
und der Doc dich am Montag krank schreiben muss :wink:
 

eggi

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AW: Verwaltungsakt zur Regelung der für Eingliederung notwendigen Leistungen.... :confu

Ok vielen dank schon mal für die antworten!
Muss ich irgendwas beachten was den widerruf angeht? Muss ich beim Jobcenter gründe angeben oder ist das wie bei einem Kaufvertrag ohne angaben von gründen?! Beim Gericht macht es wahrscheinlich Sinn viele gründe zu schreiben oder?
Ich hoffe ich krieg das grammatisch alles richtig hin.. gar nicht so einfach als Legastheniker!

Mit freundlichen Grüßen
 

Sebi1988

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du schreibst keinen widerruf - sondern einen widerspruch ;)

kannst es ja hier mal einstellen, wenn du es fertig hast - dann kann man da ja nochmal drüber schauen, ist ja nicht das problem.

beim gericht natürlich sehr ausführlich erklären, warum, wieso und weshalb du der meinung bist, dass die aufschiebende wirkung anzuordnen ist.
 
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