Hallo ich bin seit dem 1.9.18 arbeitslos.
Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, mein Arbeitsplatz ist weggefallen.
Es wird auch schwer anderweitig einen solchen zu finden da mein Job den ich jetzt über 30 Jahre ausgeübt habe generell überall abgebaut wird.
Ich muss also sehen das ich durch spezielle Fort- Weiterbildung mich für einen anderen ähnlichen Job qualifiziere.
Ich komme aus dem IT Bereich wo ich auch alternative Arbeitsangebote zb. Support machen könnte allerdings mit entsprechenden Weiterbildungen.
Zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit habe ich direkt an einer 2 wöchigen Weiterbildung teilgenommen.
Jetzt bin ich mal gerade 4 Wochen zuhause und hatte letzten Mittwoch einen Termin beim Arbeitsamt. Dort wurde mir gleich ein Verwaltungsakt vorgelegt mit dem Inhalt das ich ab Ende November für ein halbes Jahr eine Weiterbildungsmaßnahme machen soll wo ich aber keinen Sinn drin sehe.
Inhalt unter anderem Bewerbungstraining, wie stelle ich mich richtig auf usw. Fachübergreifende Weiterbildung nennt sich die Weiterbildung.
Dort steht auch: da keine EGV zustande kam wird dieser Verwaltungsakt festgelegt. Ich habe nie eine EGV vorgelegt bekommen ich habe nur gesehen das sie im Kursnet in meinem Profil hinterlegt ist. Mehr nicht.
Kann man mich gleich per Verwaltungsakt zu so einer unsinnigen Weiterbildung verdonnern? Ich brauche gezielte Weiterbildung und nicht einfach eine Beschäftigungsmaßnahme.
Dies habe ich auch der SB gesagt und die meinte: Ist doch besser als nichts zu tun. Tolle Aussage. Was mache ich jetzt am besten? Widerspruch einlegen wegen Unsinnigkeit?
[>Posted via Mobile Device<]
Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, mein Arbeitsplatz ist weggefallen.
Es wird auch schwer anderweitig einen solchen zu finden da mein Job den ich jetzt über 30 Jahre ausgeübt habe generell überall abgebaut wird.
Ich muss also sehen das ich durch spezielle Fort- Weiterbildung mich für einen anderen ähnlichen Job qualifiziere.
Ich komme aus dem IT Bereich wo ich auch alternative Arbeitsangebote zb. Support machen könnte allerdings mit entsprechenden Weiterbildungen.
Zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit habe ich direkt an einer 2 wöchigen Weiterbildung teilgenommen.
Jetzt bin ich mal gerade 4 Wochen zuhause und hatte letzten Mittwoch einen Termin beim Arbeitsamt. Dort wurde mir gleich ein Verwaltungsakt vorgelegt mit dem Inhalt das ich ab Ende November für ein halbes Jahr eine Weiterbildungsmaßnahme machen soll wo ich aber keinen Sinn drin sehe.
Inhalt unter anderem Bewerbungstraining, wie stelle ich mich richtig auf usw. Fachübergreifende Weiterbildung nennt sich die Weiterbildung.
Dort steht auch: da keine EGV zustande kam wird dieser Verwaltungsakt festgelegt. Ich habe nie eine EGV vorgelegt bekommen ich habe nur gesehen das sie im Kursnet in meinem Profil hinterlegt ist. Mehr nicht.
Kann man mich gleich per Verwaltungsakt zu so einer unsinnigen Weiterbildung verdonnern? Ich brauche gezielte Weiterbildung und nicht einfach eine Beschäftigungsmaßnahme.
Dies habe ich auch der SB gesagt und die meinte: Ist doch besser als nichts zu tun. Tolle Aussage. Was mache ich jetzt am besten? Widerspruch einlegen wegen Unsinnigkeit?
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