KARLderWEHRER
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Hallo Forum,
keine Angst, ich laufe nicht Gefahr, sanktioniert zu werden.
Ich habe einen, die Eingliederungsvereinbarung ersetzenen Verwaltungsakt erhalten, worauf ich meine Vorlage zur Abwehr einer möglichen Sanktion einmal aufgebaut habe
Ich weiß nicht, ob ich das schon mal irgendwo gelesen habe, habe aber mal folgenen Widerspruch gegen eine mögliche Sanktion verfasst und würde mich über euer Feedback sehr freuen:
Max Mustermann | Musterstr. 1 | D-12345 Musterhausen
per Einschreiben / Einwurf
Jobcenter Musterhausen
Musterstr. 2
12345 Musterhausen
Widerspruch / Ihre Sanktion vom xx.xx.xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx lege ich heute Widerspruch ein.
In Ihrem, die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Bescheid vom xx.xx.xxxx stellen Sie bereits fest:
Zitat:
„eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen (also mir) und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (also Sie) über die zur Ihrer (also meiner) beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen“.
Dem oben genannten Bescheid ist eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt, in der es heißt:
Zitat:
„Die §§ 31 bis 31b SGB II sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor.“
Eine Eingliederungsvereinbarung zwischen mir und Ihnen – wie Sie bereits in Ihrem Bescheid bereits richtig festgestellt haben und wie es oben von mir angeführt wurde – ist jedoch nie zustande gekommen und hat somit auch zu keiner Zeit bestanden.
Somit können die Sanktionsmöglichkeiten nach §§ 31 bis 31 b SGB II nicht angewendet werden, wodurch Ihr Bescheid rechtswidrig ist.
Im Übrigen sind Sanktionen verfassungswidrig.
Nach alledem ist Ihr Sanktionsbescheid vom xx.xx.xxxx aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Meine Frage:
- könnte man mit diesem Widerspruch vielleicht eine mögliche Sanktion abwehren?
keine Angst, ich laufe nicht Gefahr, sanktioniert zu werden.
Ich habe einen, die Eingliederungsvereinbarung ersetzenen Verwaltungsakt erhalten, worauf ich meine Vorlage zur Abwehr einer möglichen Sanktion einmal aufgebaut habe
Ich weiß nicht, ob ich das schon mal irgendwo gelesen habe, habe aber mal folgenen Widerspruch gegen eine mögliche Sanktion verfasst und würde mich über euer Feedback sehr freuen:
Max Mustermann | Musterstr. 1 | D-12345 Musterhausen
per Einschreiben / Einwurf
Jobcenter Musterhausen
Musterstr. 2
12345 Musterhausen
Widerspruch / Ihre Sanktion vom xx.xx.xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx lege ich heute Widerspruch ein.
Begründung:
Zitat:
„eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen (also mir) und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (also Sie) über die zur Ihrer (also meiner) beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen“.
Dem oben genannten Bescheid ist eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt, in der es heißt:
Zitat:
„Die §§ 31 bis 31b SGB II sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor.“
Eine Eingliederungsvereinbarung zwischen mir und Ihnen – wie Sie bereits in Ihrem Bescheid bereits richtig festgestellt haben und wie es oben von mir angeführt wurde – ist jedoch nie zustande gekommen und hat somit auch zu keiner Zeit bestanden.
Somit können die Sanktionsmöglichkeiten nach §§ 31 bis 31 b SGB II nicht angewendet werden, wodurch Ihr Bescheid rechtswidrig ist.
Im Übrigen sind Sanktionen verfassungswidrig.
Nach alledem ist Ihr Sanktionsbescheid vom xx.xx.xxxx aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Meine Frage:
- könnte man mit diesem Widerspruch vielleicht eine mögliche Sanktion abwehren?