hallo,
ich mache aktuell eine umschulung zum altenpfleger, seit gut 2 monaten.
gestern bekam ich vom jc einen brief mit einem verwaltungsakt. an sich ist darin alles ok, es geht eben um die erfolgreiche teilnahme an der maßnahme usw.
da ich die schulung machen möchte gehen sämliche forderungen so gesehen ihren gang.
was mir in dem VA aber bitter aufstößt: laut schreiben habe sich die erwerbslose person (also ich) geweigert,die egv zu unterschreiben.
dies stimmt nich, da ich nie eine zu gesicht bekommen habe zu diesem thema.
ich meinte lediglich zu meiner vermittlerin, dass ich die egv prüfen möchte. daraufhin kam dann der VA via post.
dagegen würde ich (zumindest aus dokumentationszwecken) schon vorgehen wollen, da dies so nicht der fall ist.
vom upload sehe ich ab, da ich den VA als ok ansehe und nichts finde was nicht vereinbar mit dem ziel "bestehen der prüfung" sein würde.
der VA ist auf ein jahr angelegt. ist das rechtmäßig?
zudem wüsste ich gern noch, ob ich noch weitere leistungen beantragen könnte neben den fahrkosten.
aktuell beziehe ich nur hartz 4 und mache die umschulung. das jc sagt, die Maßnahme sei teuer genug, da gibt's nichts dazu.
hat jemand eine idee wie ich meiner vermittlerin noch ein fax reinballern kann, welches die zusendung des VA infrage stellt?
[>Posted via Mobile Device<]
ich mache aktuell eine umschulung zum altenpfleger, seit gut 2 monaten.
gestern bekam ich vom jc einen brief mit einem verwaltungsakt. an sich ist darin alles ok, es geht eben um die erfolgreiche teilnahme an der maßnahme usw.
da ich die schulung machen möchte gehen sämliche forderungen so gesehen ihren gang.
was mir in dem VA aber bitter aufstößt: laut schreiben habe sich die erwerbslose person (also ich) geweigert,die egv zu unterschreiben.
dies stimmt nich, da ich nie eine zu gesicht bekommen habe zu diesem thema.
ich meinte lediglich zu meiner vermittlerin, dass ich die egv prüfen möchte. daraufhin kam dann der VA via post.
dagegen würde ich (zumindest aus dokumentationszwecken) schon vorgehen wollen, da dies so nicht der fall ist.
vom upload sehe ich ab, da ich den VA als ok ansehe und nichts finde was nicht vereinbar mit dem ziel "bestehen der prüfung" sein würde.
der VA ist auf ein jahr angelegt. ist das rechtmäßig?
zudem wüsste ich gern noch, ob ich noch weitere leistungen beantragen könnte neben den fahrkosten.
aktuell beziehe ich nur hartz 4 und mache die umschulung. das jc sagt, die Maßnahme sei teuer genug, da gibt's nichts dazu.
hat jemand eine idee wie ich meiner vermittlerin noch ein fax reinballern kann, welches die zusendung des VA infrage stellt?
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