Ich habe soeben Post von meinem Fallmanager bekommen.
Meine aktuelle EGV läuft am 16.10.2017 aus, nun hat er mir ohne mich auch nur 1x vorzuladen einen Verwaltungsakt als Ersatz für eine EGV aufs Auge gedrückt da so Zitat: " Auf Grund der zeitnahen Beginn der Maßnahme kein Abschluss einer EGV möglich ist".
Das kann es doch wohl nicht sein oder?
Ich mag dieses Ars**** sowieso nicht, er mich so wie es aussieht ebenso
, Maßnahmen die ich selber vorschlage werden nicht genehmigt usw usw.
Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, das ich gegen diesen Akt Einspruch einlegen werde ist klar, das ich wohl oder übel an der Maßnahme teilnehmen muss auch oder entfällt dies bei Widerspruch ?
Hier wird doch das Recht mit den Füßen getreten!
Ich meine gelesen zu haben das ein Verwaltungsakt nur möglich ist wenn ich eine EGV abgelehnt habe, mein Fallmanager hat nicht einmal den Versuch unternommen ein Gespräch mit mir zu führen.
Frage an die Experten in die Runde, wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
Danke im voraus für nützliche Tips
Meine aktuelle EGV läuft am 16.10.2017 aus, nun hat er mir ohne mich auch nur 1x vorzuladen einen Verwaltungsakt als Ersatz für eine EGV aufs Auge gedrückt da so Zitat: " Auf Grund der zeitnahen Beginn der Maßnahme kein Abschluss einer EGV möglich ist".
Das kann es doch wohl nicht sein oder?
Ich mag dieses Ars**** sowieso nicht, er mich so wie es aussieht ebenso

Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, das ich gegen diesen Akt Einspruch einlegen werde ist klar, das ich wohl oder übel an der Maßnahme teilnehmen muss auch oder entfällt dies bei Widerspruch ?
Hier wird doch das Recht mit den Füßen getreten!
Ich meine gelesen zu haben das ein Verwaltungsakt nur möglich ist wenn ich eine EGV abgelehnt habe, mein Fallmanager hat nicht einmal den Versuch unternommen ein Gespräch mit mir zu führen.
Frage an die Experten in die Runde, wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
Danke im voraus für nützliche Tips