Guten Tag,
ich habe mal wieder Fragen und hoffe auf Eure Antworten :
Meine Mutter befindet sich im Altenheim und bezieht Sozialhilfe ( Hilfe bei Pflege
in Einrichtungen ) und hat somit Anspruch auf das monatliche Taschengeld in Höhe
von 109,08 € - wird vom Altenheim auf das entsprechende Verwahrgeldkonto gebucht -.
Bedingt durch verspätete Buchungen auf das Verwahrgeldkonto wurden die monatlichen
Beträge für Juni und Juli 2016 erst am 21.07.2016 gut geschrieben.
Bis zum 21.07.2016 haben wir das Verwahrgeldkonto durch Einzahlungen im "plus"
gehalten.
Mit der monatlichen Zahlung von € 109,08 für August 2016 hat sich nun ein
Guthaben von € 246,00 € gebildet.
Nun meine Fragen :
Darf meine Mutter dieses Geld auf dem Verwahrgeldkonto behalten oder wird
dieses vom Sozialamt "einkassiert" ?
Wie sieht es grundsätzlich aus, wenn ein Altenheimbewohner nicht komplett das monatliche
Taschengeld ausgibt und den ersparten Betrag auf dem Verwahrgeldkonto spart ?
Ich bitte um Eure Antworten.
Lieben Dank
elefantus
ich habe mal wieder Fragen und hoffe auf Eure Antworten :
Meine Mutter befindet sich im Altenheim und bezieht Sozialhilfe ( Hilfe bei Pflege
in Einrichtungen ) und hat somit Anspruch auf das monatliche Taschengeld in Höhe
von 109,08 € - wird vom Altenheim auf das entsprechende Verwahrgeldkonto gebucht -.
Bedingt durch verspätete Buchungen auf das Verwahrgeldkonto wurden die monatlichen
Beträge für Juni und Juli 2016 erst am 21.07.2016 gut geschrieben.
Bis zum 21.07.2016 haben wir das Verwahrgeldkonto durch Einzahlungen im "plus"
gehalten.
Mit der monatlichen Zahlung von € 109,08 für August 2016 hat sich nun ein
Guthaben von € 246,00 € gebildet.
Nun meine Fragen :
Darf meine Mutter dieses Geld auf dem Verwahrgeldkonto behalten oder wird
dieses vom Sozialamt "einkassiert" ?
Wie sieht es grundsätzlich aus, wenn ein Altenheimbewohner nicht komplett das monatliche
Taschengeld ausgibt und den ersparten Betrag auf dem Verwahrgeldkonto spart ?
Ich bitte um Eure Antworten.
Lieben Dank
elefantus