Moin Bruno,
Du bist ja dann der Auftraggeber. Du beauftragst den Vermittler damit, Dich an einen Arbeitgeber zu vermitteln. Oder, wenn Du Pech hast vermitteln die Dich noch zu einer Zeitarbeitsfirma.
Auf den Vermittlungsprämie sind die ganz scharf, da setzen die auch gerne mal nicht ganz seriöse Verträge auf.
Gruß Lotteliese
Das ist alles einfach und sauber geregelt. Die Vermittlungsprovision darf nur im Erfolgsfall erhoben werden. In dem oben zitierten Vertrag steht eindeutig drin, dass die Provision nur fällig wird, wenn die
ARGE bezahlt. Die können Dich auch nicht einfach irgendwo hin vermitteln. Du allein bestimmst, ob Du einen angebotenen Job annimmst oder nicht. Niemand muss sich auch einen Vermittlungsgutschein holen. Aber wenn man es macht und den Schein einem privaten Vermittler gibt, dann sucht man wohl einen Job. Dann wird man sicher auch froh sein, wenn der Vermittler einen findet.
Und warum, Heiko1961, soll ein Vermittler einen Job für einen Arbeitslosen suchen, wenn er nicht dafür bezahlt wird? Er hat ja schon das Problem, dass er in vielen Fällen umsonst arbeitet, denn wenn kein Erfolg eintritt, dann kriegt er garnichts. Ich möchte das nicht machen.
Mir wäre aber allemal ein privater Vermittler lieber, der sich intensiv kümmert, als ein AA- oder
ARGE-Beamter, der mich vielleicht nur verwaltet.
Man kann doch froh sein, dass mit dem Vermittlungsgutschein eine Möglichkeit besteht, bei der Jobsuche Unterstützung zu bekommen, ohne dafür selbst löhnen zu müssen.
Wenn man sich lieber mit Harz IV einrichtet, weil man den Sinn von Arbeit generell anzweifelt oder überhaupt die ganze Welt Scheisse findet, wird man sich sicherlich keinen Vermittlungsgutschein holen. Aber die meisten Arbeitslosen, die ich kenne, suchen einen Job!