Verstößt der SB durch Anruf bei potenziellen AG gegen den Datenschutz und wie sollte ich vorgehen?

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Pusteblume88

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Hallo Ihr Lieben,

ich lese schon länger still mit und habe mich nun aufgrund eines Anliegens hier registriert. Vielleicht könnt ihr mir ein paar hilfreiche Hinweise geben.

Zu meinem Problem:
Ich beziehe aktuell ALGII und habe seit Anfang diesen Jahren eine neue Sachbearbeiterin. Ich hatte ganz am Anfang- zu dem Zeitpunkt noch bei meinem vorherigen Sachbearbeiter- einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt, wie zuvor auch schon. Dabei handelte es sich, wie zuvor auch schon um Initiativbewerbungen (also KEINE VV mit Rfb ). Bis dato gab es damit niemals Probleme.

Ich bekam einige Zeit darauf einen Anruf in dem sich die neue SB vorstellte und mit mir einen Termin vereinbaren wollte, was wir dann taten. Bei diesem Termin hatte sie mir dann mitgeteilt, dass ihr meine Bewerbungen vorliegen aber sie mir die so nicht bezahlt da ich scheinbar ganz unmögliche Bewerbungen geschrieben habe. Sie hatte natürlich nur die Anschreiben vorliegen, nicht die kompletten Mappen samt Deckblatt usw.
Ich hatte sie gefragt was das Problem an meinen Anschreiben sei, aber so richtig was stichhaltiges kam dabei nicht rum, es kam mir sogar sehr an den Haaren herbei gezogen vor.
Meine Bewerbungsmappe habe ich mit einer Personalerin in einer großen, erfolgreichen Firma erstellt und ich habe aufgrund meiner Bewerbungen schon verschiedene Vorstellungsgespräche gehabt und dort wurde sehr oft sogar als erstes angesprochen das meine Mappe positiv aufgefallen ist.
Nungut, für mich war relativ offensichtlich dass man hier nur nach einem Grund suchte den Antrag abzulehnen, denn als ich dann erwiderte dann könne sie mir ja gleich den begründeten Ablehnungsbescheid in die Hand drücken hat sie dann zurück gerudert und mir gönnerhaft gesagt sie bewillgt das jetzt so das letzte mal, sie hat aber schon eine Maßnahme fürs Bewerbungstraining für mich parat, da soll ich doch mal hingehen.

Ich erwiderte daraufhin das auf meiner Agenda aktuell eher das hinzuziehen des ärztlichen Dienstes stünde, da ich ende 2021 im Rahmen einer großen Operation die Diagnose einer chronischen, leider unheilbaren Erkrankung bekommen habe und dadurch diverse Einschränkungen habe. Ich wollte das normalerweise direkt als erstes ansprechen, aber dazu war ich erstmal gar nicht gekommen.
Ich bin gar nicht in der Lage 6 Stunden an einem Schreibtisch zu sitzen, plus Arbeitsweg. Ich sollte aber trotzdem zu der Maßnahme, sie ließ da gar nicht mit sich reden und ich fühlte mich ehrlich gesagt auch regelrecht erpresst, denn scheinbar keine Teilnahme an der Maßnahme= keine Erstattung der Bewerbungskosten.
Sie telefonierte daraufhin noch mit einem Menschen vom Maßnahmeträger wo ich auch ganz entspannt in meinem Beisein als "Problemkind" bezeichnet wurde (ich habe bisher immer alle Termine eingehalten, Unterlagen stets fristgerecht eingereicht usw).

Zwei Tage vor Maßnahmebeginn erhielt ich übrigens noch einen Anruf vom Callcenter des JC , wo man (Zitat) "im Auftrag von Frau Unbekannt" fragte ob ich denn zu der Maßnahme gehen würde. Daraufhin erwiderte ich, dass ich mich dazu am Telefon nicht äußern werde (ich war mental zu dem Zeitpunkt in der schlechtesten Verfassung seit langem), daraufhin sagte man mir das ich das aber MÜSSE, also hab ich doofe Kuh natürlich gesagt das ich gesundheitich nicht dazu in der Lage bin. Aber das kam mir auch sehr seltsam vor,

Jedenfalls führte all dies zum einen zu einem massiven Einbruch meiner psychischen Gesundheit (dazu liegt bereits ein ärztliches Gutachten vor, allerdings die körperliche Erkrankung ist dort noch nicht dabei, da sie zu dem Zeitpunkt noch nicht bestand. Im Gutachten steht aber auch dass die psychologische Erkrankung chronisch ist), zumal ich massiv mit den körperlichen Beschwerden meiner Erkrankung zu kämpfen hab, so das ich nun 6 Wochen krank geschrieben war. Zudem habe ich durch eine Beschwerde ein Gespräch mit der Teamleiterin bewirkt (im Nachhinein sicher ein Fehler, hätte auf schriftliche Stellungnahme beharren sollen), woraufhin wir uns darauf einigten dass ich ohne leistungsrechtliche Konsequenzen aus der Maßnahme raus bin (hab ich mir blickigerweise schriftlich bestätigen lassen, denn bei dem Maßnahmeträger kam die Info nie vom JC an) und ein erneutes ärztliches Gutachten erstellt werden soll. Diesbezüglich habe ich auch mit meinen Fachärzten bereits gesprochen und war nochmal da, damit aktuelle Befunde vorliegen.

Soweit so gut, auf den Fragebogen vom ÄD warte ich bisher noch immer.

Die Teamleiterin teilte mir im Zuge des Gesprächs außerdem auch mit das meine SB nun die Arbeitgeber aus meine Bewerbungskostenantrag kontaktiere um zu erfragen ob ich mich dort wirklich beworben habe. Meines Erachtens nach darf der SB das doch gar nicht wenn es kein VV mit Rfb war?
Ich habe ihr auch mitgeteilt das ich damit nicht einverstanden bin, da mich das ja schon in ein negatives Licht rückt beim potenziellen Arbeitgeber stellt. Ich würde auch meinen, es gibt sowas wie ein Sozialgeheimnis, das heißt niemand darf jemand einfach so mitteilen dass ich ALG II beziehe, oder liege ich hier falsch?


Heute kam nun tatsächlich ein Brief von meiner SB in der sie mir mitteilte wo sie sich stichprobenweise gemeldet habe, und dass dort keine Bewerbung vorliegt. Adazu muss man sagen, meine Bewerbungen (die ich tatsächlich versendet habe!) habe ich in der ersten Januarwoche verschickt, zu dem Zeitpunkt als ich den ersten Termin bei der neuen SB hatte waren bereits 8 Wochen seitdem verstrichen und der Brief mit der Mitteilung ist jetzt von Mai.
Meine Sb fordert nun das ich alle Arbeitgeber meines Antrags auffordere mir eine Bestätigung über meine Bewerbung zukommen zu lassen, allerdings ohne Nennung einer Rechtsgrundlage.
Ich emfinde das aber als nicht nur unangenehm, ich habe leider lediglich ein paar telefonische Reaktionen auf meine Bewerbungen erhalten (das meiste waren Callcenterjobs)und dementsprechend tatsächlich erstmal nichts in der Hand. Aber ich finde es eher schädlich dort jetzt auch noch anzurufen und nach einer Bestätigung zu fragen.

Laut der SB kann natürlich der Antrag ohne die Unterlagen (bis 31. Mai einzureichen) nicht weiter bearbeitet werden. Eine Rfb liegt dem Schreiben nicht bei.

Meine Frage lautet nun, ob sich meine SB und das JC hier rechtswidrig verhalten und wie ich am besten auf das Schreiben reagieren sollte. Ich würde schon gerne die Bewerbungskosten bekommen, da ich da durchaus einiges an Geld ausgegeben habe, da ich mir mit meiner Mappe wirklich Mühe gebe (schon alleine weil ich rausstechen muss aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen), nur leider habe ich keine Quittungen mehr, da das vorher einfach nie nötig war.

Des weiteren bekam ich vor einigen Wochen Unterlagen zugesendet die ich wirklich NIE angefordert habe, nämlich Zugangsdaten für JC Digital. Als Kirsche auf dem Sahnehäubchen musste ich feststellen, dass ich das Profil auch nicht selbst wieder löschen kann, es erscheint die Meldung "Löschung nicht möglich, bitte wenden sie sich an ihren Sachbearbeiter". Auch hier frage ich mich, ob dies so Rechtens ist, das jemand in meinem Namen dort einen Account erstellt und ich nicht mal mehr über den Verbleib meiner Daten dort selbst bestimmten kann?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, und ich bedanke mich schonmal für das lesen des langen Beitrags.

Lg
Pusteblume
 
Die Teamleiterin teilte mir im Zuge des Gesprächs außerdem auch mit das meine SB nun die Arbeitgeber aus meine Bewerbungskostenantrag kontaktiere um zu erfragen ob ich mich dort wirklich beworben habe. Meines Erachtens nach darf der SB das doch gar nicht wenn es kein VV mit Rfb war?
Ich habe ihr auch mitgeteilt das ich damit nicht einverstanden bin, da mich das ja schon in ein negatives Licht rückt beim potenziellen Arbeitgeber stellt. Ich würde auch meinen, es gibt sowas wie ein Sozialgeheimnis, das heißt niemand darf jemand einfach so mitteilen dass ich ALG II beziehe, oder liege ich hier falsch?
Der SB darf bei den Firmen nachfragen, ob du dich beworben hast.

Heute kam nun tatsächlich ein Brief von meiner SB in der sie mir mitteilte wo sie sich stichprobenweise gemeldet habe, und dass dort keine Bewerbung vorliegt. Adazu muss man sagen, meine Bewerbungen (die ich tatsächlich versendet habe!) habe ich in der ersten Januarwoche verschickt, zu dem Zeitpunkt als ich den ersten Termin bei der neuen SB hatte waren bereits 8 Wochen seitdem verstrichen und der Brief mit der Mitteilung ist jetzt von Mai.
Meine Sb fordert nun das ich alle Arbeitgeber meines Antrags auffordere mir eine Bestätigung über meine Bewerbung zukommen zu lassen, allerdings ohne Nennung einer Rechtsgrundlage.
Ich emfinde das aber als nicht nur unangenehm, ich habe leider lediglich ein paar telefonische Reaktionen auf meine Bewerbungen erhalten (das meiste waren Callcenterjobs)und dementsprechend tatsächlich erstmal nichts in der Hand. Aber ich finde es eher schädlich dort jetzt auch noch anzurufen und nach einer Bestätigung zu fragen.
Sind alle deine Bewerbungen vom Januar? Hat der SB die Firmen genannt, die er überprüft hat und kannst du dein Bewerbungsvorgang da noch nachprüfen?
Hast du von den Firmen die Absagen, Eingangsbestätigungen, Terminbestätigungen, Versandbestätigungen o.ä. noch bzw. könntest du diese wiederherstellen (z.B. im Papierkorb des E-Mail-Postfaches)? Wenn du da noch irgendwas hast - evtl. auch von anderen Firmen in dem Zeitraum, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst das Nachweißen.

Jetzt noch eine Bestätigung von Bewerbungen vom Januar anzufordern halte ich für Unsinn, das wird wohl keiner mehr wissen. Zumindest von den letzten Bewerbungen könntest du, am besten per Mail oder Post, den Bewerbungsstand erfragen und hättest dann etwas in der Hand. Dann könntest du zumindest nachweißen, dass du dich überhaupt beworben hast.
Bei den Telefonkontakten: Hast du dir aufgeschrieben, wann du mit wem und welchem Ergebnis telefoniert hast? Das sollte nämlich auch ausreichen.

Zur Not, falls du es noch hast, die Anschreiben von den Bewerbungen ausdrucken und ggf. vorlegen. Besser wären aber Absagen von den Firmen o.ä.

(Ich denke, es geht hier nicht nur um die Bewerbungkosten)

Des weiteren bekam ich vor einigen Wochen Unterlagen zugesendet die ich wirklich NIE angefordert habe, nämlich Zugangsdaten für JC Digital. Als Kirsche auf dem Sahnehäubchen musste ich feststellen, dass ich das Profil auch nicht selbst wieder löschen kann, es erscheint die Meldung "Löschung nicht möglich, bitte wenden sie sich an ihren Sachbearbeiter". Auch hier frage ich mich, ob dies so Rechtens ist, das jemand in meinem Namen dort einen Account erstellt und ich nicht mal mehr über den Verbleib meiner Daten dort selbst bestimmten kann?
Das ist ein Standardvorgang und rechtlich ok. Jeder Arbeitslose bekommt ein Profil, auf das er mehr oder weniger Einfluss hat.
Du kannst aber beantragen, dass es auf Anonym gestellt wird.



Dass der SB deine Bewerbung vorliegen hat und ihm die Haare sträuben, weil er noch nie so eine schlechte Bewerbung gesehen hat ;-) gehört wohl bei vielen Sachbearbeitern zur Schulung. Genauso wie du es geschrieben hast, beginnen viele Gespräche, wenn es um einen Bewerbungskurs geht. Deshalb mein Rat: Mach deine Bewerbung, wie du es für richtig hältst. Der SB konnte ja selbst nicht genau sagen, was ihm an der Bewerbung nicht gefällt. Und lass dich von seinen Gesprächstechniken weniger beeindrucken. Auch das "Problemkind" soll nur Druck ausüben und ist nur Technik.

Am besten einen Beistand zu den Terminen mitnehmen. Und niemals unter Druck setzen lassen, wie es bei dir am Telefon geschehen ist. Am Telefon niemals Auskunft geben, und in persönlichen Gesprächen auch eher vorsichtig sein.
 
§ 60 Abs. 1 SGB I: „Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat [...] der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen.“ Das würde ich als Ermächtigung für den SB ansehen, nachzufragen, ob die angegebenen Bewerbungen tatsächlich getätigt wurden. Besonders sinnvoll scheint es mir allerdings nicht, im Mai nachzufragen, ob Du Dich im Januar initiativ beworben hast - das wird schon lange gelöscht/geschreddert sein und sich auch niemand mehr erinnern können.
 
Sind alle deine Bewerbungen vom Januar? Hat der SB die Firmen genannt, die er überprüft hat und kannst du dein Bewerbungsvorgang da noch nachprüfen?
Hast du von den Firmen die Absagen, Eingangsbestätigungen, Terminbestätigungen, Versandbestätigungen o.ä. noch bzw. könntest du diese wiederherstellen (z.B. im Papierkorb des E-Mail-Postfaches)? Wenn du da noch irgendwas hast - evtl. auch von anderen Firmen in dem Zeitraum, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst das Nachweißen.
Ja, alle sind von Januar, innerhalb von ca. 1 Woche.
Wie ich bereits sagte, ich habe nur bei ganz wenigen überhaupt eine Reaktion erhalten, und wenn dann nur telefonisch. Dazu habe ich mir leider nichts notiert, wie gesagt war vorher noch nicht nötig.

Der SB darf bei den Firmen nachfragen, ob du dich beworben hast.
Was ist dafür die Rechtsgrundlage? Handelt sich wie gesagt nicht um Vermittlungsvorschläge. Ich habe mir die Stellenanzeigen selbst rausgesucht und mich dann dort beworben.

Zumindest von den letzten Bewerbungen könntest du, am besten per Mail oder Post, den Bewerbungsstand erfragen und hättest dann etwas in der Hand.
Wie gesagt, die waren alle Anfang Januar, der Brief mit der Forderung kam jetzt im Mai.

Zur Not, falls du es noch hast, die Anschreiben von den Bewerbungen ausdrucken und ggf. vorlegen.
Die Anschreiben habe ich zwar noch, aber die liegen dem SB ja schon vor, die hatte ich meinem Antrag ja als Nachweis beigefügt, so wie immer.


Ich werde nochmal bei den Firmen Nachfragen, die sich gar nicht gemeldet haben, aber das ist jetzt fast ein halbes Jahr her, ich glaube ehrlich gesagt nicht das die Firmen (gerade CallCenter) so lange die Bewerbungsunterlagen aufheben, also können die mir den Eingang evtl. gar nicht mehr bestätigen, defacto verlangt man hier von mir eigentlich etwas unmögliches nach so viel verstrichener Zeit.
Hätte man die Forderungen sofort gestellt nach Antragseingang hätte ich da sicher noch mal nachfragen können. Ich habe durchaus das Gefühl das die SB mich mit voller Absicht vor eine Unlösbare Aufgabe stellen möchte. Ich hatte vorher nie Probleme dort, erst mit dieser Dame.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Besonders sinnvoll scheint es mir allerdings nicht, im Mai nachzufragen, ob Du Dich im Januar initiativ beworben hast - das wird schon lange gelöscht/geschreddert sein und sich auch niemand mehr erinnern können.
Das sind halt auch meine Bedenken, deshalb denke ich auch dass die Firmen, bei denen sie angerufen haben will einfach gar nichts mehr von meiner Bewerbung wussten, denn es sind ja MINDESTENS 8 Wochen (wahrscheinlich aber deutlich mehr) vergangen seit meiner Bewerbung und der Anrufe der SB . Denn ich habe mich beworben, und ich wüsste nicht warum ein AG potenziell lügen sollte.
Meine Schwester ist selbst Personalerin und sie hat mir bestätigt dass in den meisten Fällen die Bewerbungen kurz angeschaut werden, wer nicht in Frage kommt, wandert in den meisten Fällen in den Schredder. Ganz selten bekommt man, wenn man explizit drum bittet seine Unterlagen zumindest zurück, aber ich bitte nie drum weil ich in meinen Bewerbungen natürlich immer überzeugt bin genau die Richtige für den Job zu sein und deswegen ist das gar nicht nötig ;-)

Die Frage ist nun, wie verhalte ich mich am besten, wenn meine Unterlagen schlicht nicht mehr Vorliegen und mir der Nachweis somit vollkommen unmöglich ist. Jemand eine Idee?

Ergänzung:

Hat der SB die Firmen genannt, die er überprüft hat und kannst du dein Bewerbungsvorgang da noch nachprüfen?
Wurden mir in dem Schreiben genannt, allerdings ohne Datum des Gesprächs, mit wem gesprochen wurde. Nachweis möchte er jetzt für ALLE haben, nicht nur die überprüften.
 
...Die Frage ist nun, wie verhalte ich mich am besten, wenn meine Unterlagen schlicht nicht mehr Vorliegen und mir der Nachweis somit vollkommen unmöglich ist. Jemand eine Idee?...
Gegenfrage: geht es dir "nur" um deinen
...Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten...
also dass dir die diesbezüglichen Kosten deiner Initiativbewerbungen erstattet werden?

Um wieviel Bewerbungen geht es denn - drei, fünf, zehn, zwanzig...?

Davon ausgehend dass meines Wissens höchstens € 5,-- pro Bewerbung tatsächlich erstattet werden würden und es sich um einige wenige Bewerbungen handelt -> dann würde ich an deiner Stelle zähneknirschend in den sauren Apfel beissen und das Geld abschreiben...

Lass' es dir doch von der Sachbearbeiterin detailliert schriftlich geben, WIE du Bewerbungsnachweise führen sollst und mache es dann zukünftig entsprechend.

Sorry wenn ich das so sage, aber u.U. führst du wegen € 10,-- oder 15,--einen ausufernden Schriftwechsel, der dich an Geld und Nerven mehr kosten würde als später dabei 'rumkäme (das ist allerdings nur meine persönliche Meinung).
 
Gegenfrage: geht es dir "nur" um deinen

also dass dir die diesbezüglichen Kosten deiner Initiativbewerbungen erstattet werden?

Um wieviel Bewerbungen geht es denn - drei, fünf, zehn, zwanzig...?

Davon ausgehend dass meines Wissens höchstens € 5,-- pro Bewerbung tatsächlich erstattet werden würden und es sich um einige wenige Bewerbungen handelt -> dann würde ich an deiner Stelle zähneknirschend in den sauren Apfel beissen und das Geld abschreiben...

Lass' es dir doch von der Sachbearbeiterin detailliert schriftlich geben, WIE du Bewerbungsnachweise führen sollst und mache es dann zukünftig entsprechend.

Sorry wenn ich das so sage, aber u.U. führst du wegen € 10,-- oder 15,--einen ausufernden Schriftwechsel, der dich an Geld und Nerven mehr kosten würde als später dabei 'rumkäme (das ist allerdings nur meine persönliche Meinung).

Es geht um deutlich mehr als nur 10 oder 15 euro, sondern genau gesagt um rund 200 euro.
Ich schreibe oft sehr viele Bewerbungen, da ich eben schon durch meine Einschränkungen die A-Karte habe und deswegen hoffen muss die Nadel im Heuhaufen zu finden. Wenn ich über die Kosten, die im Vorjahr erstattet werden konnten hinaus war, habe ich ja schon in den sauren Apfel gebissen und dann selbst getragen was mir irgendwie möglich war.

Nun hat das ganze aber ein so großes Loch in die Kasse gerissen das ich Probleme hatte und habe meine Medikamente und fahrten zu Ärzten und Therapeuten zu zahlen. Dadurch konnte ich zb ein wichtiges Medikament erst mit knapp 3 Wochen Verspätung holen, und danach lag ich erstmal hübsch 5 Wochen flach, weil sich die Beschwerden und Schmerzen extrem verschlimmert haben, Davon habe ich mich immer noch nicht erholt.

Es geht mir durchaus also um die Erstattung der Bewerbungskosten, aber zweitrangig auch zugegebenermaßen darum mich gegen Willkür und Vorurteile der SB zu wehren, denn mir wehte dort ein ganz unangenehmer Wind entgegen, selbst um die Einschaltung des ÄD musste ich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde kämpfen (wobei der sich eben wie gesagt noch nicht gemeldet hat), weil die SB sich gefühlt ziemlich kompetentes medizinisches Wissen einbildete und mir Fauleritis diagnostizieren möchte. Ich habe aber ganz hoch offiziell diagnostiziert und bestätigt eine schwere Erkrankung die mich stark körperlich einschränkt. Ich ärgere mich das ich mir trotzdem so auf komplette Eigenbenühung hin meinen Allerwertesten aufgerissen habe und mich dennoch die ganze Zeit bemüht habe einen Leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden. In der ganzen Zeit habe ich keinerlei brauchbare Hilfestellung vom JC bekommen, aber stattdessen habe ich nun massive finanzielle und dadurch noch mehr verstärkte Gesundheitsprobleme.
 
Der SB darf bei den Firmen nachfragen, ob du dich beworben hast.
Sehe ich überhaupt nicht so. Das darf er vielleicht bei VV . Aber wie TE geschrieben hat:
Dabei handelte es sich, wie zuvor auch schon um Initiativbewerbungen (also KEINE VV mit Rfb ).
Daher geht es den zukünftigen AG nichts an, dass TE Sozialleistungen bezieht.

Ich würde mich beim Landesdatenschutz beschweren. Dabei aber darauf hinweisen, dass es sich um eigene Initiativbewebungen gehandelt hat und nicht um VV . Egal ob mit oder ohne RFB .
 
Ich würde auch meinen, es gibt sowas wie ein Sozialgeheimnis, das heißt niemand darf jemand einfach so mitteilen dass ich ALG II beziehe, oder liege ich hier falsch?
Nein, du liegst richtig

Der SB darf bei den Firmen nachfragen, ob du dich beworben hast.
Das ist Unsinn! Wo steht das?

Die Anschreiben habe ich zwar noch, aber die liegen dem SB ja schon vor, die hatte ich meinem Antrag ja als Nachweis beigefügt, so wie immer.
Das muss genügen.

Ich werde nochmal bei den Firmen Nachfragen, die sich gar nicht gemeldet haben, aber das ist jetzt fast ein halbes Jahr her,
Die Firmen freuen sich sicherlich über solche Anfragen..... 🫣

Es geht mir durchaus also um die Erstattung der Bewerbungskosten, aber zweitrangig auch zugegebenermaßen darum mich gegen Willkür und Vorurteile der SB zu wehren, denn mir wehte dort ein ganz unangenehmer Wind entgegen, selbst um die Einschaltung des ÄD musste ich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde kämpfen
Genau! Das kann ich persönlich sehr gut nachempfinden ... Hier habe ich selbst in den letzten 15 Jahren einen Haufen erlebt und mich stets zur Wehr gesetzt!

Daher geht es den zukünftigen AG nichts an, dass TE Sozialleistungen bezieht.
Genauso ist es.

Vor einigen Jahren hatten wir den Fall bei meinem Ehemann, dass eine Sachbearbeiterin den Arbeitgeber kontaktiert hat, bei dem er sich beworben hatte.
Ich habe sofort eine Anfrage an den Bundesdatenschützer gemacht und die Antwort erhalten, dass der Telefonanruf durch die Behörde einer Offenbarung des Sozialgeheimnisses gleich kommt und nicht statthaft ist.

Die Jobcenter haben auch intern selbst eine Abteilung für den Datenschutz, an die kann man sich zunächst wenden und durchblicken lassen, dass man durchaus auch bereit ist, dem Landes- oder Bundesdatenschutz diese Angelegenheit zur Kenntnis zu bringen.

Ich würde jetzt noch mal schriftlich nachhaken und zum einen darauf hinweisen, dass eine telefonische Nachfrage bei selbstgewählten Arbeitgebern, die ihre Stellenausschreibung nicht über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit betreuen lassen, nicht statthaft ist und eine Beschwerde an den Datenschützer ergehen wird, und dass man auf dem Antrag für Bewerbungskosten besteht, da man die üblichen Nachweise in Form der Anschreiben bereits geliefert hat.

Wichtig wäre dann der Satz, dass man eine Bearbeitung in den nächsten 14 Tagen voraussetzt und einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit umfassender Begründung im Falle einer Ablehnung erwartet, um die Angelegenheit dann gerichtlich klären zu lassen.

Du hast schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben? Was kam dabei heraus?
An die könntest du dann auch noch mal anknüpfen und die herablassende Behandlung durch die SB anprangern... Dass du dir eine derartige Umgang mit deiner Person verbittest, du bist chronisch und unheilbar erkrankt und dennoch interessiert daran, eine passende Stelle für dich zu finden, hierzu sollte jetzt dann endlich auch der ärztliche Dienst einen Auftrag durch die Sachbearbeiterin erhalten, so wie es in den "Praktischen Hinweisen für die Einschaltung des ärztlichen Dienstes" vorgeschrieben ist.


Hast du einen Grad der Behinderung beantragt oder bist schon im Besitz eines GdB ?
Das würde ich parallel in Angriff nehmen, denn schon bei einem GdB von 30 hättest Du mit der normalen Arbeitsvermittlung nichts mehr am Hut, sondern es müsste sich die Reha-Abteilung um deine Belange kümmern!

Unterstützen könnte dich hier dann ein Sozialverband wie der SoVD oder VdK .
 
Hallo,
dann sind wohl einige Änderungen im Umgang mit dem JC /SB notwendig......

1. Lasse deine Telefonnummer und Mailadresse beim JC löschen. Einfach einen Antrag als 2Zeiler faxen. Ab sofort bist du nur noch per Briefpost erreichbar. Das ist vollkommen ausreichend und du musst es auch nicht begründen.

2. Umgekehrt wendest du dich ab sofort nur noch schriftlich an dein JC - am schnellsten, einfachsten und billigsten geht das per Fax. (Falls du kein Faxanschluss hast, gibts Online Fax, z.B. www.simple-fax.de wo du für 7 Cent pro Seite faxen kannst). Faxe sind nachweisbar (verhindert, dass unangenehme Post verloren gegangen werden kann durch das JC ).

3. Nimm ab sofort, wenn möglich, immer einen Beistand zu deinen Terminen mit. Das kann jede beliebige Person sein (die darf lediglich kein Hausverbot beim JC haben). Der Beistand muss uneingeschränkt zugelassen werden.

4. Falls die SB irgendwas verlangt, was dir nicht passt, ab sofort immer nach dem exakten Paragraphen fragen, nachdem du dazu verpflichtet bist. Ein Verweis auf "Mitwirkungspflichten" ist nicht ausreichend. Falls die SB dir einen Paragraphen nennt, aufschreiben und zu Hause prüfen, ob die Auskunft korrekt ist. Du musst niemals sofort irgendeine Auskunft geben oder etwas unterschreiben. Es reicht immer, wenn du es später per Fax einreichst, falls du dazu verpflichtet bist.

Bei diesem Termin hatte sie mir dann mitgeteilt, dass ihr meine Bewerbungen vorliegen aber sie mir die so nicht bezahlt da ich scheinbar ganz unmögliche Bewerbungen geschrieben habe.
Falls noch nicht geschehen: Stelle schriftlich per Fax einen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten. Im Falle einer Ablehnung legst du Widerspruch ein und beantragst eine detailierte Auskunft, warum genau die Bewerbungen angeblich schlecht seien. Schriftliche Anträge müssen schriftlich beantwortet werden binnen 6 Monaten.

So lange die Bewerbungen nicht bezahlt werden, fahre eine 0 Informationspolitik. Sofern du keine gültige EGV oder VA hast, bist du zu keinerlei Auskünften zu Bewerbungen verpflichtet. Es reicht die Aussage "Ich bemühe mich im Rahmen meiner Pflichten meine Hilfsbedürftigkeit zu reduzieren bzw. zu beseitigen." Du kannst der SB auch ganz direkt sagen, dass sie erst wieder Informationen bekommt, nachdem das ausstehende Geld auf deinem Konto eingegangen ist.

Nungut, für mich war relativ offensichtlich dass man hier nur nach einem Grund suchte den Antrag abzulehnen, denn als ich dann erwiderte dann könne sie mir ja gleich den begründeten Ablehnungsbescheid in die Hand drücken hat sie dann zurück gerudert und mir gönnerhaft gesagt sie bewillgt das jetzt so das letzte mal, sie hat aber schon eine Maßnahme fürs Bewerbungstraining für mich parat, da soll ich doch mal hingehen.
Vermutlich ging es ihr eher darum die Arbeitslosenstatistik zu fälschen, oder ihr Vorgesetzte hat sie gezwungen noch Plätze in der Maßnahme zu füllen. Dann hätte sie auch die beste Bewerbung, die sie jemals geshen hat, als schlecht dargestellt.

Ich erwiderte daraufhin das auf meiner Agenda aktuell eher das hinzuziehen des ärztlichen Dienstes stünde, da ich ende 2021 im Rahmen einer großen Operation die Diagnose einer chronischen, leider unheilbaren Erkrankung bekommen habe und dadurch diverse Einschränkungen habe.
Falls es noch nicht passiert ist: Der SB bitte KEINE Details über deine Krankheit verraten. Es geht sie nichts an. Die Aussage "Ich habe gesundheitliche Probleme, die sich auf die Vermittlung auswirken." Ist mehr als ausreichend. Falls sie dir erzählt, dass sie mehr Informationen braucht, könntest du sie bitten, dass sie dir einen Termin beim Geschäftsführer vom JC macht, da sie möglicherweise damit überfordert ist den äD einzuschalten.

denn scheinbar keine Teilnahme an der Maßnahme= keine Erstattung der Bewerbungskosten.
Das soll sie dir mal schön schriftlich geben. ;)

Zwei Tage vor Maßnahmebeginn erhielt ich übrigens noch einen Anruf vom Callcenter des JC , wo man (Zitat) "im Auftrag von Frau Unbekannt" fragte ob ich denn zu der Maßnahme gehen würde. Daraufhin erwiderte ich, dass ich mich dazu am Telefon nicht äußern werde (ich war mental zu dem Zeitpunkt in der schlechtesten Verfassung seit langem), daraufhin sagte man mir das ich das aber MÜSSE, also hab ich doofe Kuh natürlich gesagt das ich gesundheitich nicht dazu in der Lage bin. Aber das kam mir auch sehr seltsam vor,
Das zeigt, dass du besser nie wieder mit dem JC telefonierst. Diese Lüge hätte man dir garantiert nicht schriftlich gegeben.....
Das JC kann und darf dich zu keiner Maßnahme zuweisen, so lange der äD noch kein Gutachten erstellt hat.....

Soweit so gut, auf den Fragebogen vom ÄD warte ich bisher noch immer.
Hier musst du entscheiden, was du möchtest. Möchtest du möglichst lange deine Ruhe haben, dann halte einfach die Füße still. Falls man dich mit Maßnahmen oder einem Verwaltungsakt belästigt, kannst du die jederzeit aus dem Weg räumen mit dem Argument, dass dies nicht möglich ist, bis deine Erwerbsfähigkeit geklärt ist. Das Gutachten taugt eh nichts. Verlasse dich da lieber auf dein Bauchgefühl und deine behandelnde Ärzte, wenn du einschätzen möchtest, wie weit du belastbar bist.
Falls du das Gutachten beschleunigen möchtest, kannst du per Fax darauf hinweisen, dass du trotz Hinweis auf gesundheitliche Einschränkungen noch nicht begutachtet wurdest und die Einschaltung vom äD beantragst.

Heute kam nun tatsächlich ein Brief von meiner SB in der sie mir mitteilte wo sie sich stichprobenweise gemeldet habe, und dass dort keine Bewerbung vorliegt. Adazu muss man sagen, meine Bewerbungen (die ich tatsächlich versendet habe!) habe ich in der ersten Januarwoche verschickt, zu dem Zeitpunkt als ich den ersten Termin bei der neuen SB hatte waren bereits 8 Wochen seitdem verstrichen und der Brief mit der Mitteilung ist jetzt von Mai.
Ein potentieller Arbeitgeber muss nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen zurücksenden oder datenschutzkonform vernichten. Folglich kann die SB die Information garnicht mehr erhalten.
Aber sehr gut, dass sie so doof war dir das schriftlich zu geben, dass sie gegen das Sozialgeheimnis verstoßen hat. Wie schon geschrieben könntest du dich damit an den Landesdatenschutzbeauftragten (Optionskommune ) oder Bundesdatenschutzbeauftragten (echtes JC ) wenden und parallel eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg (echtes JC ) oder Landrat (Optionskommune ) schicken. Dann werden der SB mit etwas Glück etwas die Flügel gestutzt.

Meine Sb fordert nun das ich alle Arbeitgeber meines Antrags auffordere mir eine Bestätigung über meine Bewerbung zukommen zu lassen, allerdings ohne Nennung einer Rechtsgrundlage.
Lochen, abheften und ignorieren. So lange es keine RFB gibt, sind es unverbindliche Wunschträume von der SB . Ob du Wunschfee für die SB spielen möchtest, ist deine freie Entscheidung.

Laut der SB kann natürlich der Antrag ohne die Unterlagen (bis 31. Mai einzureichen) nicht weiter bearbeitet werden. Eine Rfb liegt dem Schreiben nicht bei.
Könntest du den Spieß umdrehen und nach der Rechstgrundlage für die Forderungen fragen....
 
Erstmal möchte ich jedem Einzelnen danken, dass Er/Sie sich die Zeit genommen hat sich meinen Text durchzulesen und sich Gedanken zu machen.

dann sind wohl einige Änderungen im Umgang mit dem JC /SB notwendig......
Das befürchte ich leider auch. Bisher war sowas nicht nötig, ich hatte das Gefühl es fand eine Zusammenarbeit mit dem SB statt, nun fühlt es sich an wie eine Feindschaft. :-(

Hier musst du entscheiden, was du möchtest. Möchtest du möglichst lange deine Ruhe haben, dann halte einfach die Füße still. Falls man dich mit Maßnahmen oder einem Verwaltungsakt belästigt, kannst du die jederzeit aus dem Weg räumen mit dem Argument, dass dies nicht möglich ist, bis deine Erwerbsfähigkeit geklärt ist. Das Gutachten taugt eh nichts. Verlasse dich da lieber auf dein Bauchgefühl und deine behandelnde Ärzte, wenn du einschätzen möchtest, wie weit du belastbar bist.
Falls du das Gutachten beschleunigen möchtest, kannst du per Fax darauf hinweisen, dass du trotz Hinweis auf gesundheitliche Einschränkungen noch nicht begutachtet wurdest und die Einschaltung vom äD beantragst.
Das hatte ich auch ehrlich gesagt erstmal vor, denn ich muss zugeben aufgrund meine derzeitigen Verfassung die sich leider aufgrund dessen nun auch noch zusätzlich verschlechtert hat, bin ich erstmal froh wenn ich meine Ruhe so lang wie möglich habe, denn ich bin derzeit ziemlich mit den Kräften am Ende (dennoch möchte ich um die mir entstandenen Kosten kämpfen, denn wie gesagt, die haben mich ganz schön reingeritten). Sobald Post vom ÄD kommen sollte ist im Grunde alles vorbereitet, beide Fachärzte wissen bescheid und haben aktuelle Befunde vorliegen.

Ein potentieller Arbeitgeber muss nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen zurücksenden oder datenschutzkonform vernichten. Folglich kann die SB die Information garnicht mehr erhalten.
Aber sehr gut, dass sie so doof war dir das schriftlich zu geben, dass sie gegen das Sozialgeheimnis verstoßen hat. Wie schon geschrieben könntest du dich damit an den Landesdatenschutzbeauftragten (Optionskommune ) oder Bundesdatenschutzbeauftragten (echtes JC ) wenden und parallel eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg (echtes JC ) oder Landrat (Optionskommune ) schicken. Dann werden der SB mit etwas Glück etwas die Flügel gestutzt.
Ich glaube das werde ich tatsächlich machen, denn ich finde das nicht in Ordnung. Schon alleine meine Glaubwürdigkeit offen bei einem potenziellen AG in Frage zu stellen schmälert ja meine Chancen auf einen Arbeitsplatz dort. Selbst wenn es jetzt nicht klappt, könnte es zu einem späteren Zeitpunkt im Leben ja doch passieren, den Fall hatte ich schon mal im Leben!
Wie stelle ich das an, also an wen adressiere ich das Schreiben? Adresse vom Jobcenter meiner Stadt (meines Wissens nach keine Optionskommune ) und dann Abteilung Datenschutz?
Für eine Fachauufsichtsbeschwerde habe ich mir jetzt auch entsprechend der Anregungen hier (Danke dafür!) auch schon einige Notizen gemacht.


Lochen, abheften und ignorieren. So lange es keine RFB gibt, sind es unverbindliche Wunschträume von der SB . Ob du Wunschfee für die SB spielen möchtest, ist deine freie Entscheidung.
Ich glaube auch das es gar nicht gut ankommt jetzt nochmal die gewünschte Bestätigung von den Arbeitgebern anzufordern, eben auch im Hinblick auf potenziell zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten. Dennoch muss ich ja irgendwie auf das Schreiben reagieren, da sie mir ja mitteilte, dass sonst mein Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann. Mal schauen wie ich das am besten formuliere.


Eine EGV habe ich übrigens unterschrieben, weil ich gar nicht wusste dass ich da Mitspracherecht habe. Da steht aber nix aufregendes drinnen, außer das ich an der Maßnahme teilnehmen soll. Folglich sollte die ja ohne geklärte Erwerbsfähigkeit gar keine Rechtsgültigkeit haben.


Interessant wäre im Übrigen vielleicht auch noch anzumerken, dass die Teamleiterin bei dem Gespräch aufgrund meiner Beschwerde mir sagte ich soll jetzt keine Bewerbungen mehr schreiben. Das soll mal einer verstehen.

Könntest du den Spieß umdrehen und nach der Rechstgrundlage für die Forderungen fragen....
Ich glaube so werde ich es machen, und sie im Zuge dessen daraufhinweisen das eine Anfrage ergeben hat dass das Handeln der SB einer Offenbarung des Sozialgeheimnis´gleichkommt und somit rechtswidrig ist.

Ich würde jetzt noch mal schriftlich nachhaken und zum einen darauf hinweisen, dass eine telefonische Nachfrage bei selbstgewählten Arbeitgebern, die ihre Stellenausschreibung nicht über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit betreuen lassen, nicht statthaft ist und eine Beschwerde an den Datenschützer ergehen wird, und dass man auf dem Antrag für Bewerbungskosten besteht, da man die üblichen Nachweise in Form der Anschreiben bereits geliefert hat.

Wichtig wäre dann der Satz, dass man eine Bearbeitung in den nächsten 14 Tagen voraussetzt und einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit umfassender Begründung im Falle einer Ablehnung erwartet, um die Angelegenheit dann gerichtlich klären zu lassen.
Das ist ein sehr guter Hinweis, danke sehr!


Ich werde das Ganze nun ein paar Tage Sacken lassen und dann beginnen das ganze auszuformulieren, ich muss leider sagen dass mich das ganze unheimlich viel Kraft kostet, aber ich finde es nicht okay sich jetzt so kaputt machen zu lassen von einer Person in so einer Machtposition. Dann wird sich für die chronisch kranken Menschen wohl nie was ändern. Gerade noch relativ junge betroffene Menschen denen man das eben so nicht ansieht, haben es da besonders schwer. Zumal ich bei Terminen und co, egal wie mies es mir geht, immer auf ein gepflegtes Äußeres achte (man will ja auch nicht dass das Selbstwertgefühl völlig hinüber ist).
 
Dann wird sich für die chronisch kranken Menschen wohl nie was ändern. Gerade noch relativ junge betroffene Menschen denen man das eben so nicht ansieht, haben es da besonders schwer.
Da sagst du was ... Ich habe eine erwachsene Tochter mit chronischen und psych. Erkrankungen und wir sind seit Jahren STÄNDIG im Clinch mit JC , Sozialamt, Krankenkasse... Integration und Teilhabe ist für manche Leute ein Fremdwort.
 
Wichtig wäre dann der Satz, dass man eine Bearbeitung in den nächsten 14 Tagen voraussetzt und einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit umfassender Begründung im Falle einer Ablehnung erwartet, um die Angelegenheit dann gerichtlich klären zu lassen.
ein Bescheid ist immer rechtsmittelbehelfsfähig
 
ein Bescheid ist immer rechtsmittelbehelfsfähig
Und was ist, wenn das JC statt eines Bescheides nur einen einfachen Schrieb schickt? Nämlich genau darauf zielte der Hinweis von @gila ab und nichts anderes war damit gemeint. Also hättest Du Dir Deinen Quatsch (mal wieder) sparen können.

Aber Du bist ja hier im Forum für die Verbreitung von Bullshit bekannt.
 
Fakt ist doch, dass die TE einen Bescheid benötigt. Vollkommen egal, ob dieser eine RFB oder nicht hat. Bisher hat sie lediglich einen Schrieb, wogegen sie nichts machen kann.
Heute kam nun tatsächlich ein Brief von meiner SB in der sie mir mitteilte wo sie sich stichprobenweise gemeldet habe, und dass dort keine Bewerbung vorliegt.

Laut der SB kann natürlich der Antrag ohne die Unterlagen (bis 31. Mai einzureichen) nicht weiter bearbeitet werden.
 
Fakt ist doch, dass die TE einen Bescheid benötigt. Vollkommen egal, ob dieser eine RFB oder nicht hat. Bisher hat sie lediglich einen Schrieb, wogegen sie nichts machen kann.
Den Bescheid dürfte es geben, wenn die Übernahme der Bewerbungskosten abgelehnt oder bewilligt wird. Einen Bescheid über die Aufforderung, auf eine bestimmte Art und Weise die Bewerbungen nachzuweisen, um eine positive Entscheidung/Bescheidung herbeizuführen, wäre relativ seltsam.
 

Moderationshinweis...


Die Diskussion ob es sich beim einlegen eines Widerspruchs um Rechtsmittel oder Rechtbehelfe handelt wurde hierhin verschoben:



 
Deine SB scheint ja von der Praxis im Bewerbungsablauf überhaupt keine Ahnung zu haben! Auf eine offiziell ausgeschriebene Stelle kommen im Schnitt zwischen 50 und 400 Bewerbungen. Nur 5-10% davon landen wirklich auf dem Schreibtisch der Geschäftsleitung. Die anderen werden durch Personalabteilung oder Sekretariat bereits aussortiert (wegen hohen Alter des Bewerber, schlechten Werdegang, Qualifikation, Erfahrung, usw.). Unbrauchbare Bewerbungen per Mail werden umgehend gelöscht (mit Glück gibt es eine Absage per Mail) und schriftliche Bewerbungen wandern entweder in den Müll, werden zurück gesendet (was aus Zeit- und Kostengründen immer seltener vorkommt) oder können vom Bewerber wieder abgeholt werden. Mir sind keinerlei Fälle bekannt, in denen eingehende Bewerbungen von der Firma schriftlich festgehalten wurden. Für so etwas hat ein funktionierender Betrieb auch überhaupt keine Zeit. Und nun kommt deine SB daher und fragt in der Firma an, ob sich Person XY auf eine Stelle beworben hat, die vor vielleicht drei Monaten ausgeschrieben war und für die das zuständige Personal bereits unzählige Bewerbungen in den Händen gehalten hatte. Keiner wird sich da an deine Bewerbung mehr erinnern oder ob überhaupt eine Bewerbung von dir eingegangen ist usw. Das deine SB offenbar zu wenig Arbeit hat und außerdem ganz klar mit ihren Nachfragen gegen den Datenschutz verstößt steht noch auf einem anderen Blatt.
 
Och Mensch… das tut mir wirklich leid für dich. Solch einen Ärger muss man nicht haben!

Tipps hast du ja schon sehr gute bekommen. Einen Tipp habe ich noch für Dich.
Lege eine frankierten und adressierten Umschlag bei, mit der Bitte, aus Ökologischen Gründen, um Rücksendung deiner Bewerbungsunterlagen.

Das erfüllt gleich zwei Zwecke. Du hast Gewissheit, das es bei dieser Runde nicht passte und du hast einen Nachweis, nämlich den Briefumschlag. Den muss die Firma ja Stempeln.

Wenn du ein Callcenter hast, wo du wirklich gerne arbeiten möchtest, bewerbe dich dort ruhig öfter. Manches mal braucht es mehrere Anläufe. Ein Bekannter hat sich 10x bei einer Firma beworben, bis es passte 😊

Ich drücke dir die Daumen, das du alles zu deiner Zufriedenheit geregelt bekommst.
 
Hallo Ihr Lieben,

danke an alle die sich die Zeit genommen und Mühe gemacht haben etwas beizutragen und mir hilfreiche Hinweise zu geben.

Zwei Schreiben sind nun unterwegs, eines an die Datenschutzbeauftragte meines Jobcenters und eines an das Kundenreaktionsmanagement nach Nürnberg, welches ein wenig ausführlicher ist, da meiner Einschätzung nach gleich mehrere Fehlverhalten der SB vorliegen.

Gern halte ich euch diesbezüglich auf dem laufenden!

LG
Pusteblume
 
Hallo ihr Lieben,

es gibt Neuigkeiten.

Zunächst mal habe ich gestern Geld auf dem Konto gehabt was wahrscheinlich die Bewerbungskosten sind, aber nixht den vollen Betrag. Einen Bescheid diesbezüglich habe ich bisher nicht erhalten, dafür aber ein Schreiben von der Teamleiterin bezüglich meiner Fachaufsichtsbeschwerde, nachdem sie mir eine mündliche Klärung angeboten hat, welche ich ablehnte.

Das Schreiben hänge ich euch an, denn einiges stört mich daran.
Ganz viele Dinge wurden verdreht, und falsch dargestellt.

-Ich habe zum einen niemals eine Bewertung durch den ärztlichen Dienst abgelehnt sondern diese sogar gefordert.
-Im der Zuweisung zu der Maßnahme war nichts von nur 2 Tagen vermerkt, sondern eine Dauer von knapp 1 Monat.
-Sie gibt zwar zu das mein Einwand, dass die Bewerbungen nicht mehr beim AG vorliegen berechtigt sind, aber mir wurde ja dennoch nicht der volle Betrag erstattet, vermutlich in Bezug auf das letzte Schreiben. Eine Kopie der angeblichen Schreiben der AG wo bestätigt wird, dass ich mich angeblich nicht beworben hätte habe ich weiterhin nicht erhalten.
-Es wird angegeben dass bei den Stellen, auf die ich mich beworben habe, gar kein Homeoffice möglich ist. In den Stellenanzeige stand aber überall Homeoffice möglich, ich habe es nur nicht in der Bewerbung erwähnt, da ich es es so kenne das man solche Dinge im Bewerbungsgespräch problemlos abklären kann. Der Einwand es ließe sich nicht mit meiner gesundheitlichen Situation vereinbaren ist also Kuhmist.
-Auf meinen Hinweis auf den Verstoß gegen das Sozialgeheimnis wurde nicht eingegangen, lediglich versichert das alles rechtens sei. Leider habe ich auch noch keine Antwort diesbezüglich von der Datenschutzbeauftragten meines JC erhalten, dorthin hatte ich ein gesondertes Schreiben gesendet (adressiert "zu Händen")

Die Tatsache das mir jetzt ein Teil der Bewerbungskosten überwiesen wurde, wäre für mich ein Hinweis das die Herrschaften vllt doch nicht so im Recht sind, wie man es mir glauben machen möchte.

Wie würdet ihr reagieren und welche R
Ratschläge könnt ihr mir geben?

LG Pusteblume
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PS im Anhang das Schreiben.
 

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Hallo,
das klingt sehr erfreulich. Sowohl der Umfang der Antwort, als auch der Tonfall und die Zuordnung eines neuen SBs deuten sehr darauf hin, dass die Vorgesetzte ein Fehlverhalten von der vorherigen SB sieht. Das würde das JC niemals offen zugeben, aber das spielt auch keine Rolle. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die/der neue SB deutlich umgänglicher sein und sich große Mühe geben, dass es in Zukunft keinen Grund mehr für (berechtigte) Beschwerden gibt. Du hast dein Ziel also erreicht.
Es würde mich wundern, wenn der neue SB sich nochmal trauen sollte durch Kontakaufnahme bei potentiellen Arbeitgebern (wenn es keinen VV vom JC gab) gegen das Sozialgeheimnis zu verstoßen.....

-Ich habe zum einen niemals eine Bewertung durch den ärztlichen Dienst abgelehnt sondern diese sogar gefordert.
Gibt es dazu irgendwas schriftliches oder nachweisbares (Anwesenheit eines Beistandes, etc.)?

Ich würde an deiner Stelle der Vorgesetzten Antworten: Mich für die Prüfung und ausführlich Beantwortung bedanken und dass auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft in deinem Interesse liegt.
Es kann nicht schaden das Missverständnis mit dem ärztlichen Dienst aus dem Weg zu räumen, wenn du weiterhin an einer Begutachtung interessiert bist.
Falls du eine Maßnahme für Bewerbungen wünschst, kannst du das mit den 2 Tagen vs. 1 Monat erwähnen und um einen AVGS (Aktivierungs und Vermittlungsgutschein) für ein Einzelcoaching bitten, um im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten deine Chancen zu verbessern.
 
Die Aussage in diesem Brief hinsichtlich der EGV ist bedauerlicherweise unzutreffend und stimmt mit der Rechtslage nicht überein. Selbstverständlich ist es für den Abschluss einer EGV eben grade nicht unerheblich, ob die Leistungsfähigkeit noch abzuklären ist! Vielmehr wurde nun indirekt bestätigt, dass zunächst keine EGV abgeschlossen werden kann, weil die Einschaltung des ÄD zugesichert wurde. Erst nach dessen positivem Urteil über die Erwerbsfähigkeit wäre eine EGV möglich, bis dahin gilt die Erwerbsfähigkeit als ungeklärt, folgerichtig ist also keine EGV möglich.
 
Die Aussage in diesem Brief hinsichtlich der EGV ist bedauerlicherweise unzutreffend und stimmt mit der Rechtslage nicht überein. Selbstverständlich ist es für den Abschluss einer EGV eben grade nicht unerheblich, ob die Leistungsfähigkeit noch abzuklären ist! Vielmehr wurde nun indirekt bestätigt, dass zunächst keine EGV abgeschlossen werden kann, weil die Einschaltung des ÄD zugesichert wurde. Erst nach dessen positivem Urteil über die Erwerbsfähigkeit wäre eine EGV möglich, bis dahin gilt die Erwerbsfähigkeit als ungeklärt, folgerichtig ist also keine EGV möglich.
Ja das stimmt, es sind auch einige Dinge enthalten, die eben nicht richtig sind.
Genauso ist die Aussage bei den Stellen wäre kein Homeoffice möglich eine reine Behauptung, denn in allen Anzeigen stand als Zusatz oder in der Überschrift "Homeoffice möglich".
Es ist auch unnötig das extra ins Anschreiben aufzunehmen, sowas kann man im Vorstellungsgespräch besprechen.

Außerdem hat weder die Teamleiterin, noch die SB die Qualifikation zu Entscheiden dass ich der Arbeit auf die ich mich beworben habe (im Homeoffice) nachzugehen. Dazu haben alleine meine Ärzte und vor allem ich die Qualifikation, denn ich kenne meine Symptome und was ich tun kann um mir selbst zu helfen, wohl am besten. Das sind nur Vorbereitungen um mir eine Ablehnung auf den Antrag für Bewerbungskosten reinzudrücken.
Es fehlt auch ein Nachweis auf welcher rechtlichen Grundlage denn meine SB die AG kontaktieren konnte und somit offen gelegt hat, das ich Sozialleistungen beziehe.

Denn das Geld was ich auf den Konto hatte als Nachzahlung war für Heizung, da man mir die Unrechtmäßig gekürzt hatte. Der Bescheid war aber erst 2 Tage später in der Post.

So ganz glücklich bin ich also immer noch nicht damit und werde also nochmals darauf reagieren, und zwar nicht indem ich ihr auf Knien danke. Ich weiß nur noch nicht ob es sinnvoll ist ihr direkt zu Antworten oder das wieder als Beschwerde zunächst an die Geschäftsleitung zu schicken. Ich hoffe nämlich mal das jemand anders als die Teamleiterin sich mit dem Fall befasst, denn die ist trotzdem auf Seite der SB , sie hat mir ja damals am Telefon noch freudestrahlend mitgeteilt das meine SB die AG kontaktiert.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Hier nochmal die letzte Seite anonymisiert! Danke für den Hinweis.

ich habe leider rausgefunden wie man seinen Beitrag bearbeiten kann, deswegen leider einzeln.
 

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Es fehlt auch ein Nachweis auf welcher rechtlichen Grundlage denn meine SB die AG kontaktieren konnte und somit offen gelegt hat, das ich Sozialleistungen beziehe.
Ich verstehe deinen Ärger und dein Anliegen. Es fehlt jedoch auch die Rechtsgrundlage, dass der SB es nicht darf. Es ist so, dass es zu den originären Aufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters gehört, Arbeit zu vermitteln und zu kontrollieren, ob auch wirklich Arbeit gefunden bzw. sich um diese bemüht wurde. Bei einem VV mit RFB erhält der AG einen Rückmeldebogen ("Petzzettel") und weiß damit um die Tatsache, dass man "mit der Behörde zu tun hat". Mehr aber auch nicht, einen direkten Leistungsbezug kann man daraus erstmal nicht ableiten. Der Argumentation hier folgend müsste man dann auch den Petzzettel verbieten. Ich hatte es selbst schon, dass der SB bei einem VV mit RFB den AG anrief, in Folge wurde ich mit 30% Sanktion bedroht, da ich mich angeblich nicht beworben hätte. Es ist schon krude, dass da nicht "Datenschutz" gebellt wird.

Generell kann und darf jeder bei jedem anrufen. Was natürlich nicht geht, ist das, was ein "Jobcouch" bei mir mal brachte: Ich saß dort im Büro, der nahm den Telefonhörer und rief einen AG an, er hätte Kunde Poldi hier und wann Poldi vorbeikommen kann. Ich müsste da am nächsten Tag erscheinen, ansonsten drohen mir "empfindliche Schwierigkeiten". Würde mir heute nicht nochmal passieren.

Gegen eine lapidare telefonische Frage: "Jobcenter Musterstadt, Müller hier, hat Frau Pusteblume sich bei Ihnen beworben?" (Das muss es dann aber auch gewesen sein) dürfte nicht viel auszurichten sein, auch wenn hier im Faden bis spätestens heute Nachmittag jemand auftauchen wird, ich weiß auch schon wer, "aber aber Datenschutz" bellt und das wieder komplett anders sehen wird.
 
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