Proletarier
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage. Bei einem Freund von mir ist folgende Situation:
Er war vom 03.12.2018 - 07.12.2018 AU wegen der Diagnose X
Am 07.12.2018 hatte er einen Termin bei einem Facharzt, der ihn wegen Diagnose Y längerfristig krank geschrieben hat.
Die Person steuert auf den Krankengeldbezug. Die Krankenkasse rechnet aber dem 03.12.2018. Ist das richtig? Ich mein auch wegen der Diagnose her. Ich hab mal gehört, dass man Krankengeld bzw. dessen AUs nur immer mit der selben Diagnose bekommen kann. Die letzte Diagnose wäre ja Y und nicht X.
Ich hoffe, ihr könnt mich verstehen und weiterhelfen.
Danke.
ich habe eine Verständnisfrage. Bei einem Freund von mir ist folgende Situation:
Er war vom 03.12.2018 - 07.12.2018 AU wegen der Diagnose X
Am 07.12.2018 hatte er einen Termin bei einem Facharzt, der ihn wegen Diagnose Y längerfristig krank geschrieben hat.
Die Person steuert auf den Krankengeldbezug. Die Krankenkasse rechnet aber dem 03.12.2018. Ist das richtig? Ich mein auch wegen der Diagnose her. Ich hab mal gehört, dass man Krankengeld bzw. dessen AUs nur immer mit der selben Diagnose bekommen kann. Die letzte Diagnose wäre ja Y und nicht X.
Ich hoffe, ihr könnt mich verstehen und weiterhelfen.
Danke.