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Hallo liebe Mitglieder,
ich möchte heute um euren Rat für eine Freundin bitten.
Sie hat am 04.06.18 einen Arbeitsvertrag unterschrieben und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen.
Das erste Gehalt ging am 10.07.18 auf ihrem Konto ein. Anderthalb Wochen später hat sie dem Jobcenter Auszug des Gehalteingangs und Lohnabrechung zugeschickt.
Die SB hat daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet wg . Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.
Für August ist sie freiwillig aus dem Leistungsbezug raus und für Juli hat sie gestern knapp über 700 Euro erstattet.
Sie war ca. die letzten 3 Tage im Juni bis ca. 07.07. (genaues Datum liegt mir leider noch nicht vor) im Krankenhaus und hat vorher und danach mit Schwindel und Schwächeanfällen gekämpft. Ca. eine Woche vorher musste sogar ein Krankenwagen zur Arbeit kommen, konnte aber nichts feststellen. Anschließend an den KH Aufenthalt hat sie deswegen auch noch 2 weitere Ärzte aufgesucht und war noch eine Woche krankgeschrieben. Hat aber auch versäumt dies dem Jobcenter zu melden, sondern nur dem Arbeitgeber.
Sie ist Spanierin aber schon ca. 15 Jahre hier und spricht ganz gut Deutsch hat aber manchmal Probleme mit dem Papierkram und Juristendeutsch.
Ich überlege Ihr nun zu empfehlen die gesundheitlichen Probleme zumindest teilweise als Entschuldigung für die verspätete Meldung anzubringen, denn die Erkrankung war nicht ganz unbeteiligt daran.
Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter dann ein weiteres Bußgeldverfahren einleitet, weil sie die Krankheit dem Jobcenter nicht gemeldet hat?
Wenn Sie zugibt fahrlässig (wenn auch nur teilweise) verspätet die Arbeitsaufnahme gemeldet zu haben, dann ist der Verdacht der Ordnungswidrigkeit ja damit bestätigt, oder?
Sie hat jetzt nicht mehr ganz 2 Wochen den Anhörungsbogen auszufüllen. Ich bitte um Euren Rat dazu.
Muss Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen?
Danke
ich möchte heute um euren Rat für eine Freundin bitten.
Sie hat am 04.06.18 einen Arbeitsvertrag unterschrieben und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen.
Das erste Gehalt ging am 10.07.18 auf ihrem Konto ein. Anderthalb Wochen später hat sie dem Jobcenter Auszug des Gehalteingangs und Lohnabrechung zugeschickt.
Die SB hat daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet wg . Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.
Für August ist sie freiwillig aus dem Leistungsbezug raus und für Juli hat sie gestern knapp über 700 Euro erstattet.
Sie war ca. die letzten 3 Tage im Juni bis ca. 07.07. (genaues Datum liegt mir leider noch nicht vor) im Krankenhaus und hat vorher und danach mit Schwindel und Schwächeanfällen gekämpft. Ca. eine Woche vorher musste sogar ein Krankenwagen zur Arbeit kommen, konnte aber nichts feststellen. Anschließend an den KH Aufenthalt hat sie deswegen auch noch 2 weitere Ärzte aufgesucht und war noch eine Woche krankgeschrieben. Hat aber auch versäumt dies dem Jobcenter zu melden, sondern nur dem Arbeitgeber.
Sie ist Spanierin aber schon ca. 15 Jahre hier und spricht ganz gut Deutsch hat aber manchmal Probleme mit dem Papierkram und Juristendeutsch.
Ich überlege Ihr nun zu empfehlen die gesundheitlichen Probleme zumindest teilweise als Entschuldigung für die verspätete Meldung anzubringen, denn die Erkrankung war nicht ganz unbeteiligt daran.
Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter dann ein weiteres Bußgeldverfahren einleitet, weil sie die Krankheit dem Jobcenter nicht gemeldet hat?
Wenn Sie zugibt fahrlässig (wenn auch nur teilweise) verspätet die Arbeitsaufnahme gemeldet zu haben, dann ist der Verdacht der Ordnungswidrigkeit ja damit bestätigt, oder?
Sie hat jetzt nicht mehr ganz 2 Wochen den Anhörungsbogen auszufüllen. Ich bitte um Euren Rat dazu.
Muss Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen?
Danke