Verspätete Meldung der Arbeitsaufnahme ca. 6 Wochen, Bußgeldverfahren wg. Ordnungswidrigkeit

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schnabeltier

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Hallo liebe Mitglieder,
ich möchte heute um euren Rat für eine Freundin bitten.

Sie hat am 04.06.18 einen Arbeitsvertrag unterschrieben und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen.
Das erste Gehalt ging am 10.07.18 auf ihrem Konto ein. Anderthalb Wochen später hat sie dem Jobcenter Auszug des Gehalteingangs und Lohnabrechung zugeschickt.

Die SB hat daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet wg . Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.

Für August ist sie freiwillig aus dem Leistungsbezug raus und für Juli hat sie gestern knapp über 700 Euro erstattet.

Sie war ca. die letzten 3 Tage im Juni bis ca. 07.07. (genaues Datum liegt mir leider noch nicht vor) im Krankenhaus und hat vorher und danach mit Schwindel und Schwächeanfällen gekämpft. Ca. eine Woche vorher musste sogar ein Krankenwagen zur Arbeit kommen, konnte aber nichts feststellen. Anschließend an den KH Aufenthalt hat sie deswegen auch noch 2 weitere Ärzte aufgesucht und war noch eine Woche krankgeschrieben. Hat aber auch versäumt dies dem Jobcenter zu melden, sondern nur dem Arbeitgeber.

Sie ist Spanierin aber schon ca. 15 Jahre hier und spricht ganz gut Deutsch hat aber manchmal Probleme mit dem Papierkram und Juristendeutsch.

Ich überlege Ihr nun zu empfehlen die gesundheitlichen Probleme zumindest teilweise als Entschuldigung für die verspätete Meldung anzubringen, denn die Erkrankung war nicht ganz unbeteiligt daran.
Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter dann ein weiteres Bußgeldverfahren einleitet, weil sie die Krankheit dem Jobcenter nicht gemeldet hat?

Wenn Sie zugibt fahrlässig (wenn auch nur teilweise) verspätet die Arbeitsaufnahme gemeldet zu haben, dann ist der Verdacht der Ordnungswidrigkeit ja damit bestätigt, oder?

Sie hat jetzt nicht mehr ganz 2 Wochen den Anhörungsbogen auszufüllen. Ich bitte um Euren Rat dazu.

Muss Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen?

Danke
 

Helga40

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Ich verstehe nicht, was Erkrankungen während sie schon längst gearbeitet hat, damit zu tun haben sollen, dass sie die Arbeitsaufnahme (in der Zeit zwischen Unterschrift auf dem AV und 1. Arbeitstag) gemeldet hat?!

Klar kann sie sich damit entschuldigen, aber ob das akzeptiert wird, bezweifle ich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 63650

Gast
Hat aber auch versäumt dies dem Jobcenter zu melden, sondern nur dem Arbeitgeber.

Hallo schnabeltier,

das JC interessiert die Krankmeldung nicht. Die ist für den Arbeitgeber und die Kasse.

Natürlich sollte sie alles anführen, was sie irgendwie entlasten könnte. Letztlich ist dem JC kein Schaden entstanden. Das Alg-II für Juli hätte auf Antrag noch als Darlehen gezahlt werden müssen, wenn deine Freundin das Geld bis zum Gehaltseingang nicht vorstrecken konnte.

Hat sie die Änderungsmitteilung von sich aus gemacht oder nach Aufforderung durch das JC ?

Gruß

p.s. was heißt, sie ist freiwillig aus dem Bezug raus?
 
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