Hallo, ich habe eine Frage.
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis von 03.08. bis 31.12 und habe mich am 11.12. mich Arbeitssuchend gemeldet telefonisch, und am 28.12 sogar persönlich Arbeitslos gemeldet.
Nun habe ich bei der Abgebe der Unterlagen (ALG1) erfahren das ich mich zu spät gemeldet habe und musste ein Anhörungsschreiben ausfüllen.
Meine Frage ist nun, da ich kein Anspruch auf ALG1 habe, bekomme ich da eine Sanktion von 30% von ALG2 für drei Monate, oder 10% für drei Monate oder was ich glaube eine Sanktion für das zu spät melden 10% oder 30% von einer Woche, was ich laut ALG1 bekommen würde Sperrzeit von einer Woche??
Und wird die Sanktion von denn 384€ abgezogen oder von 385€inkl.Miete??
MfG.
Sorry für das doppelt schreiben!!!! https://www.elo-forum.org/sanktione...aetete-arbeitsuchend-meldung.html#post1317741
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis von 03.08. bis 31.12 und habe mich am 11.12. mich Arbeitssuchend gemeldet telefonisch, und am 28.12 sogar persönlich Arbeitslos gemeldet.
Nun habe ich bei der Abgebe der Unterlagen (ALG1) erfahren das ich mich zu spät gemeldet habe und musste ein Anhörungsschreiben ausfüllen.
Meine Frage ist nun, da ich kein Anspruch auf ALG1 habe, bekomme ich da eine Sanktion von 30% von ALG2 für drei Monate, oder 10% für drei Monate oder was ich glaube eine Sanktion für das zu spät melden 10% oder 30% von einer Woche, was ich laut ALG1 bekommen würde Sperrzeit von einer Woche??
Und wird die Sanktion von denn 384€ abgezogen oder von 385€inkl.Miete??
MfG.
Sorry für das doppelt schreiben!!!! https://www.elo-forum.org/sanktione...aetete-arbeitsuchend-meldung.html#post1317741