Hallo ThomasTT,
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis von 03.08. bis 31.12 und habe mich am 11.12. mich Arbeitssuchend gemeldet telefonisch, und am 28.12 sogar persönlich Arbeitslos gemeldet.
War denn ganz sicher, dass dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder hat man dir da Hoffnungen gemacht ???
Nun habe ich bei der Abgebe der Unterlagen (ALG1) erfahren das ich mich zu spät gemeldet habe und musste ein Anhörungsschreiben ausfüllen.
War dir bekannt, dass man sich 3 Monate vorher bei der AfA melden soll, z.B. durch eine (schriftliche) Information von AfA oder Arbeitgeber ???
Die ALGI-Sperre für verspätete Meldung beträgt üblicherweise 1 Woche, das muß man dir doch in der Anhörung mitteilen, wenn du dich zu deinem "Fehlverhalten" äußern sollst ...

Hast du selbst schon gewußt, dass es keinen Anspruch auf ALGI geben wird, weil deine Beitragszeiten dafür noch gar nicht (wieder) reichen würden ???
Meine Frage ist nun, da ich kein Anspruch auf ALG1 habe bekomme ich da eine Sanktion von 30% für drei Monate, oder 10% für drei Monate oder was ich glaube eine Sanktion für das zu spät melden 10% oder 30% von einer Woche??
Im SGB II gibt es diesen Sanktions-Tatbestand (und diese Meldepflicht vor Ablauf des Arbeitsvertrages)
nicht und wenn du kein ALGI bekommen wirst, kann auch kein Sperrtatbestand bei der AfA greifen, hast du einen schriftlichen Bescheid erhalten, dass du kein ALGI bekommen wirst und welche Rechtsgrundlage wird dafür angegeben. ???
Ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber die Antworten sind wichtig, um deine Fragen einigermaßen korrekt beantworten zu können.
Denn für ALGII-Bezug brauchst man sich nicht 3 Monate vorher ALO zu melden, das bekommt man sowieso nur bei Bedürftigkeit.
Die Sperren/Sanktionen aus dem ALGI-Bereich gelten eigentlich nur für den Fall, dass man den Arbeitsplatz (durch Eigenkündigung /Aufhebungsvertrag) selber aufgegeben hat.
Das ist ja bei dir nicht der Fall, für den Bezug von ALG II ist diese Anhörung (meiner Meinung nach) unnötig, denn von der AfA wirst du ja sowieso kein Geld bekommen.
Diesen Bescheid musst du beim JobCenter vorlegen und wenn da nichts draufsteht, von einer Sperre wegen verpäteter Meldung (und das du deswegen kein ALGI bekommst), dann spielt das beim JC sowieso keine Rolle.
Wegen einer ALGI-Sperre von einer Woche dürfte man dir sicher nicht das ALG II für 3 Monate kürzen, das wäre unverhältnismäßig, ich kenne das nur wegen Arbeitsaufgabe, dass dann für 3 Monate auch das ALG II gekürzt werden kann (30 % vom zutreffenden Regelsatz).
Wäre ganz gut, wenn du diese Anhörung (anonymisiert) hier mal einstellen könntest, damit man sehen kann, ob es überhaupt Sinn macht die auszufüllen und abzugeben.
Denn die AfA kann dir ja NICHTS sperren, wenn du sowieso NICHTS bekommen wirst.
MfG Doppeloma