Hallo zusammen,
zu einem Bewilligungsbescheid habe ich folgende Fragen:
1. Muss die Versicherungspauschale auch gewährt werden, wenn das anzurechnende Einkommen nur aus einer monatlichen Zuwendung eines Verwandten besteht (also kein Erwerbseinkommen ist) und tatsächlich keine Versicherung irgendwelcher Art besteht? (Das Wort "Pauschale" lässt das ja vermuten).
2. Wenn das Warmwasser teilweise zentral und teilweise dezentral aufbereitet wird, gibt es dann auch einen Mehrbedarf dafür und wie könnte man den berechnen? (Dusche zentral, Wasser zum Zähneputzen, Geschirr spülen usw. dezentral mit Boiler).
3. Wenn man zusätzlich mit Strom heizt (weil es sonst in der Wohnung zu kalt ist), könnte man da einen Mehrbedarf geltend machen (ich denke wohl eher nicht, denn dass anständig geheizt wird, ist ja Sache des Vermieters, oder?)
Vielen Dank für eine Antwort.
VG, SunnyG
zu einem Bewilligungsbescheid habe ich folgende Fragen:
1. Muss die Versicherungspauschale auch gewährt werden, wenn das anzurechnende Einkommen nur aus einer monatlichen Zuwendung eines Verwandten besteht (also kein Erwerbseinkommen ist) und tatsächlich keine Versicherung irgendwelcher Art besteht? (Das Wort "Pauschale" lässt das ja vermuten).
2. Wenn das Warmwasser teilweise zentral und teilweise dezentral aufbereitet wird, gibt es dann auch einen Mehrbedarf dafür und wie könnte man den berechnen? (Dusche zentral, Wasser zum Zähneputzen, Geschirr spülen usw. dezentral mit Boiler).
3. Wenn man zusätzlich mit Strom heizt (weil es sonst in der Wohnung zu kalt ist), könnte man da einen Mehrbedarf geltend machen (ich denke wohl eher nicht, denn dass anständig geheizt wird, ist ja Sache des Vermieters, oder?)
Vielen Dank für eine Antwort.
VG, SunnyG