Defter
Elo-User*in
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Hallo,
leider kenne ich den derzeitigen Stand diesbezüglich nicht mehr. Es gab da auch Gerichtsurteile im Jahr 2010, die mich heute verwirren.
Ich habe in einem alten Threat eben Folgendes gelesen:
Das minderjährige Kind bekommt die Versicherungspauschale nur, wenn es selber eine Versicherung hat. Es soll wohl irgendwo eine Unfallversicherung für 3 Euro geben. Dann kann das minderjährige Kind jeden Monat 30 Euro für private Versichung geltend machen, egal wieviel die Versicherung tatsächlich kostet.
Jahrelang habe ich das für meine BG (mal ohne EK, mal mit EK plus zusätzlichen Kindergeld!) nicht gemacht und eben wollte ich nur für mein Kind diesbezüglich eine eigene Unfallversicherung Online abschließen und habe es trotzdem erst einmal gestoppt. Bin mir nicht sicher, ob dass auch so geht.
Will mir zusätzlich die 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld holen (minus Kosten der Kinderunfallversicherung).
Wir haben in letzter Zeit mal EK aus Arbeit (Versicherungspauschale 30 € auf diese EK ja drinnen!), dann mal Krankengeldbezug (Versicherungspauschale 30 € auf diese EK ja auch drinnen!) und nun aktuell zum Bedarf ALG1 in der BG. Auf das EK gibst ja auch die Versicherungspauschale in Abzug.
Mich verwirrt eine gelesene Aussage, dass es in der BG nur einmal die Versicherungspauschale von 30 € auf ein EK gibt! D.h. zusätzlich auf das EK (Kindergeld) des Kindes mit einer eigenen Versicherung (auf seinen Namen!) sollte es nichts mehr zusätzlich geben. Die Versicherungspauschale auf das EK der Eltern und dann Tschüß!
Ist das so wahr?
Ich kenne das nur so.
Wenn in der BG überhaupt kein sonstiges EK (Arbeit, ALG1, Krankengeld, Übergangsgeld usw.) vorhanden ist, so konnte man früher vom EK aus dem Kindergeld für eine eigene Versicherung des Kindes diese dem Kind zugehörige Versicherungspauschale 30 € als Abzug vom EK Kindergeld bekommen.
Was muss ich eventuell bei einem Abschluß einer Kinderunfallversicherung beachten in Bezug auf die Durchsetzung bei JC. Ich weis, die muss auf das Kind alleine abgeschlossen werden.
Beitragszahler und volljähriger Aussteller der Versicherung muss ich aber sein (meine Kontoverbindung), geht ja nicht anders.
Genauso will ich die Versicherung sofort ab dem nächsten Tag beginnen lassen, um evtl. die Versicherungspauschale noch für den akt. Monat vom JC zu bekommen. Ratsam?
Tipps sind erwünscht!
leider kenne ich den derzeitigen Stand diesbezüglich nicht mehr. Es gab da auch Gerichtsurteile im Jahr 2010, die mich heute verwirren.
Ich habe in einem alten Threat eben Folgendes gelesen:
Das minderjährige Kind bekommt die Versicherungspauschale nur, wenn es selber eine Versicherung hat. Es soll wohl irgendwo eine Unfallversicherung für 3 Euro geben. Dann kann das minderjährige Kind jeden Monat 30 Euro für private Versichung geltend machen, egal wieviel die Versicherung tatsächlich kostet.
Jahrelang habe ich das für meine BG (mal ohne EK, mal mit EK plus zusätzlichen Kindergeld!) nicht gemacht und eben wollte ich nur für mein Kind diesbezüglich eine eigene Unfallversicherung Online abschließen und habe es trotzdem erst einmal gestoppt. Bin mir nicht sicher, ob dass auch so geht.
Will mir zusätzlich die 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld holen (minus Kosten der Kinderunfallversicherung).
Wir haben in letzter Zeit mal EK aus Arbeit (Versicherungspauschale 30 € auf diese EK ja drinnen!), dann mal Krankengeldbezug (Versicherungspauschale 30 € auf diese EK ja auch drinnen!) und nun aktuell zum Bedarf ALG1 in der BG. Auf das EK gibst ja auch die Versicherungspauschale in Abzug.
Mich verwirrt eine gelesene Aussage, dass es in der BG nur einmal die Versicherungspauschale von 30 € auf ein EK gibt! D.h. zusätzlich auf das EK (Kindergeld) des Kindes mit einer eigenen Versicherung (auf seinen Namen!) sollte es nichts mehr zusätzlich geben. Die Versicherungspauschale auf das EK der Eltern und dann Tschüß!
Ist das so wahr?
Ich kenne das nur so.
Wenn in der BG überhaupt kein sonstiges EK (Arbeit, ALG1, Krankengeld, Übergangsgeld usw.) vorhanden ist, so konnte man früher vom EK aus dem Kindergeld für eine eigene Versicherung des Kindes diese dem Kind zugehörige Versicherungspauschale 30 € als Abzug vom EK Kindergeld bekommen.
Was muss ich eventuell bei einem Abschluß einer Kinderunfallversicherung beachten in Bezug auf die Durchsetzung bei JC. Ich weis, die muss auf das Kind alleine abgeschlossen werden.
Beitragszahler und volljähriger Aussteller der Versicherung muss ich aber sein (meine Kontoverbindung), geht ja nicht anders.
Genauso will ich die Versicherung sofort ab dem nächsten Tag beginnen lassen, um evtl. die Versicherungspauschale noch für den akt. Monat vom JC zu bekommen. Ratsam?
Tipps sind erwünscht!