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ExitUser
Gast
Wer weiß näheres?
Mein Vermittler meinte, die Kinder (keine ALG II Bezieher) bräuchten keinen Absetzbetrag Versicherungspauschale - von ihrem Kindesunterhalt, mit der Begründung: es laufe ja keine Versicherung auf ihren Namen, bei der Kinderunfall sei ja ich Versicherungsnehmer .
Das hab ich nun geändert...ich habe die Kinfderunfall - Versicherungen auf die Kinder umschreiben lassen, und das Geld wird zukünftig vom Konto der Kinder abgebucht.
Ich werde den Absetzbetrag jetzt beantragen.. . und mich darauf berufen, daß im Gesetz nur von Einkommen die Rede ist.
Par. 11, Abs. 2 Nr. 3 SGB II
https://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02 /sgb02x011.htm
_________________
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren
Gruß aus Ludwigsburg
Mein Vermittler meinte, die Kinder (keine ALG II Bezieher) bräuchten keinen Absetzbetrag Versicherungspauschale - von ihrem Kindesunterhalt, mit der Begründung: es laufe ja keine Versicherung auf ihren Namen, bei der Kinderunfall sei ja ich Versicherungsnehmer .
Das hab ich nun geändert...ich habe die Kinfderunfall - Versicherungen auf die Kinder umschreiben lassen, und das Geld wird zukünftig vom Konto der Kinder abgebucht.
Ich werde den Absetzbetrag jetzt beantragen.. . und mich darauf berufen, daß im Gesetz nur von Einkommen die Rede ist.
Par. 11, Abs. 2 Nr. 3 SGB II
https://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02 /sgb02x011.htm
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Gruß aus Ludwigsburg