algfranz
Elo-User*in
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Hallo, so wie ich es verstanden habe zahlt die GKV während Krankengeldbezug die RV/KV/PV/ALV-Beiträge anteilig wie ein Arbeitgeber.
Frage nun:
Wenn nach längeren Krankengeldbezug zum Jahresende eine einmalige Zahlung erfolgt, z.B.: Abfindung, Sonderzahlung, etc. hat das irgendwelche Auswirkungen ggf. rückwirkend auf die Zeit des Krankengeldbezuges davor ?
Orientieren sich die RV-Beiträge der GKV an den Beiträgen vor den AU oder an der BBMG, wenn man vorher darüber lag, sprich mit wie vielen Rentenpunkten kann man pro Monat in etwa rechnen ?
Frage nun:
Wenn nach längeren Krankengeldbezug zum Jahresende eine einmalige Zahlung erfolgt, z.B.: Abfindung, Sonderzahlung, etc. hat das irgendwelche Auswirkungen ggf. rückwirkend auf die Zeit des Krankengeldbezuges davor ?
Orientieren sich die RV-Beiträge der GKV an den Beiträgen vor den AU oder an der BBMG, wenn man vorher darüber lag, sprich mit wie vielen Rentenpunkten kann man pro Monat in etwa rechnen ?