Verschleppung bei Folgeantrag

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michaelulbricht

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Hallo,
habe mich im Februar von ALG aus selbstständig gemacht und problemlos leistungen von unserer Arge ohne jede Auflage erhalten.
Nun habe ich einen folgeantrag gestellt und bekomme die übelsten Auflagen auch für die schon beschiedene (und damit rechtsgültigen) Zeiten der vergangenheit.
Ich habe einen schrieb vom Steuerberater das ich im Zeitraum Januar - November einen Gesammtbetriebsverlust von über 6000 € habe.
Jetzt möchte der SB von mir auf einmal alles rückwirkend monatlich abgerechnet haben um festzustellen ob wir bedürftig sind.
Wie gesagt keine Auflage außer mich zu melden wenn ich Gewinn erwirtschafte.
Die Arge verweigert der in meiner BG lebenden Freundin und den beiden Kindern 3J und 6Monate jede leistung weiter obwohl ich das negative Betriebsergebniss einen kontoauszug mit 1 € und einer Erklärung an eides statt gegeben habe das ich momentan mittellos bin.

Wie weiter?
 
E

ExitUser

Gast
Wenn es gar nicht deine Kinder sind, brauchst du- selbst solltest du ein Einkommen erzielen,- gar nicht für sie aufkommen. Dass ist also schon mal ungesetzlich denen dann das Geld zu streichen.
Wie es sich verhält rückwirkend Einnahmen zu prüfen.. weiß ich im Moment nicht genau. Vermutlich beruft man sich auf die Mitwirkungspflicht. Die Frage ist, ob diese mit der Aussage des Steuerberaters abgegolten ist.
Du kannst der Forderung widersprechen und sobald der Kürzungsbescheid kommt eine Einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialericht beantragen auf Weiterzahlung der ganzen Leistung. Auch deine Freundin sollte dies für ihre Kinder in jedem Falle tun. Diese haben gar keinen Unterhaltsanspruch gegen dich und du brauchts diese nicht zu unterstützen. ( siehe zahlreiche Themen : Stiefkinderberechnung, Stiefkinderproblematik etc. )
 

michaelulbricht

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Es sind meine Kinder

Es sind meine Kinder. das problem ist das ich die Arge immerwieder aufgefordert habe einen Abrechnungsmodus aufzustellen.Die haben nicht mal geantwortet und das bei 4 aktenkundigen anfragen.
Die haben auch meinen Antrag auf beihilfen zur Renten Kranken und Pflegeversicherung einfach seit juli auf eis gelegt bzw einfach nicht bearbeitet.
Wenn ich auf einer Wehrübung war bekomme ich von der USG meine Vertreterkosten ersetzt. Die wollten an das Geld und sind sauer das das nicht geht (zweckbestimmt)
Jetzt versuchen die erheblichen Druck dadurch zu machen in dem die auch den 3en das Geld nicht zahlen.
Desweiteren habe ich den Betrieb in Belgien aufgemacht und der neue SB hat blanken haß deswegen"wenn sie den Betrieb schließen haben sie auch kein Problem mehr mit mir" [/size][/size]kein Scherz.
Habe gerade eine Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben circa 76 Seiten und einen EA läuft auch gerade beim Sozialgericht .
Desweiteren haben die ein Problem das wir sagen das wir keine eheähnliche Gemeinschaft sind.Wir wollen nicht mehr Geld sondern nur das wir 2 BGs sind.
Wir kennen uns seit 12 Jahren haben ab und zu mal zusammen gewohnt aber immer getrennt gewirtschaftet, immer getrennte schlafzimmer gehabt , eigene Konten,ich wasche seit meinem 16 lebensjahr meine Klamotten selber usw.
Ist halt ungewöhnlich aber so was gibt es.Das sprengt jeden SB
wenn der mit Hausbesuchen droht und ich nur sage kommen sie ruhig kein Thema selbst der kleine wird ihnen sagen können wo Papa und wo Mama schläft.

Michael
 
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