Startbeitrag
- Mitglied seit
- 22 Jun 2007
- Beiträge
- 26
- Bewertungen
- 0
Hallo, ich habe einige Fragen, die mich doch sehr beschäftigen.
Ich fange mal an...
Meine Frau hat vor kurzem eine Beschäftigung auf 400€-Basis gehabt, bei der Absehbar war, das diese zeitlich nur im Januar erfolgt. Weiterhin war eindeutig ersichtlich, das die erarbeiteten Gelder erst Ende Feb. 2009 überwiesen werden. Nichts desto trotz hat man uns dennoch (auch wiedermal einfach pauschal) die vollen 400€ für Februar nicht ausgezahlt und uns statt dessen aufgefordert den fälligen Gehaltsnachweis bis zum 25.02.2009 zu erbringen, was auch pünktlich geschah.
Nun haben wir März und die Arge hat wieder den Betrag nach Abzug der 400€ für den weder im Februar noch im März vorhanden Minijob ausbezahlt, auch wieder ohne den Freibetrag anzurechnen.
Warum zieht die ARGE zum einen IMMER die vollen 400€ ab? Ist es nicht so, das man generell 160€ behalten darf und von dem Betrag der über den 160€ liegt prozentual einen Anteil erhält? Und warum wird IMMER im voraus der volle Betrag einbehalten, somit konnte ich im Februar leider erst keine Miete überweisen.
Weiterhin erhielt ich in dieser Sache nach Abgabe des Gehaltsnachweises einen Änderungsbescheid für den Monat Februar, dieser lautet jedoch wieder auf die ausgezahlte Summe nach Abzug der 400€. Dabei müsste doch hier eine Nachzahlung seitens der Arge ausgewiesen sein, oder habe ich hierbei etwas falsch verstanden? Ich bin davon ausgegangen, bei einerm Satz von 1200€ werden mir 400€ abgezogen. Die Firma überweist mir dann 400€, aber die Arge überweist mir dann noch den Freibetrag.
Auch hat man anhand des Nachweises von knapp 400€ gut 158€ als Freibetrag angerechnet. Ist dies formal richtig so? Wie rechnet sich das heute mit den Minijobs und dem Hartz4?
Nächste Frage...
Ich habe gehört, das es nun im März oder April eine Einmalzahlung von 100€ Kindergeld geben soll, stimmt das überhaupt wird das auf den Regelsatz angerechnet?
Ich hoffe jemand versteht was ich hier verbrochen habe, bin schon ganz durcheinander und habe auch noch meine andere Fragen vergessen. :icon_eek:
Ich fange mal an...
Meine Frau hat vor kurzem eine Beschäftigung auf 400€-Basis gehabt, bei der Absehbar war, das diese zeitlich nur im Januar erfolgt. Weiterhin war eindeutig ersichtlich, das die erarbeiteten Gelder erst Ende Feb. 2009 überwiesen werden. Nichts desto trotz hat man uns dennoch (auch wiedermal einfach pauschal) die vollen 400€ für Februar nicht ausgezahlt und uns statt dessen aufgefordert den fälligen Gehaltsnachweis bis zum 25.02.2009 zu erbringen, was auch pünktlich geschah.
Nun haben wir März und die Arge hat wieder den Betrag nach Abzug der 400€ für den weder im Februar noch im März vorhanden Minijob ausbezahlt, auch wieder ohne den Freibetrag anzurechnen.

Warum zieht die ARGE zum einen IMMER die vollen 400€ ab? Ist es nicht so, das man generell 160€ behalten darf und von dem Betrag der über den 160€ liegt prozentual einen Anteil erhält? Und warum wird IMMER im voraus der volle Betrag einbehalten, somit konnte ich im Februar leider erst keine Miete überweisen.
Weiterhin erhielt ich in dieser Sache nach Abgabe des Gehaltsnachweises einen Änderungsbescheid für den Monat Februar, dieser lautet jedoch wieder auf die ausgezahlte Summe nach Abzug der 400€. Dabei müsste doch hier eine Nachzahlung seitens der Arge ausgewiesen sein, oder habe ich hierbei etwas falsch verstanden? Ich bin davon ausgegangen, bei einerm Satz von 1200€ werden mir 400€ abgezogen. Die Firma überweist mir dann 400€, aber die Arge überweist mir dann noch den Freibetrag.
Auch hat man anhand des Nachweises von knapp 400€ gut 158€ als Freibetrag angerechnet. Ist dies formal richtig so? Wie rechnet sich das heute mit den Minijobs und dem Hartz4?
Nächste Frage...
Ich habe gehört, das es nun im März oder April eine Einmalzahlung von 100€ Kindergeld geben soll, stimmt das überhaupt wird das auf den Regelsatz angerechnet?
Ich hoffe jemand versteht was ich hier verbrochen habe, bin schon ganz durcheinander und habe auch noch meine andere Fragen vergessen. :icon_eek: