Verschiedene Fragen zum Thema ZAF u.a. Sanktionen,Datenschutz, Vorstellungsgespräche...

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Ace34

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Hallo,
ich bin seit 3 Tagen im Forum aktiv & habe daher sehr wenige Kenntnisse und sehr viele Fragen :bigsmile:

*Alg1 *
Seit Sonntag (vorgestern) bewerbe ich mich durch VV bei einigen ZAF .
Es sind fast 10 Bewerbungen offen.
Ich habe schon 4 Anrufe und eine E-Mail erhalten. Die Anrufe habe ich noch nicht entgegengenommen, weil ich ersteinmal in Erfahrungen bringen wollte, wie ich mich zu Verhalten habe & was ich genau sage, um die ZAF abzuschrecken jedoch keine Sanktionen zu bekommen.

Ich habe vor ab morgen mich um die Anrufe und E-Mails zu kümmern, da ich wahrscheinlich sonst schon sanktioniert werden könnte. (Vermutung)

Die erste Frage wäre, wie kann ich schon am Telefon die ZAF abschrecken, dass es garnicht zu einem VG kommt?

Das Problem ist, dass die bereits abgeschickten Bewerbungen fast perfekt sind, außer der Tatsache dass kein Bild vorhanden ist.
Beim überfliegen einiger Threads habe ich gelesen, dass ich Bild, Geschlecht, Religion, E-Mail & Telefon-nr. aus den zukünftigen Bewerbungen ausschließen kann, ohne Sanktionen zu befürchten.
Wäre Super wenn mir dies jemand bestätigen könnte.

Außerdem habe ich es so verstanden, dass ich mit bestimmter Formulierung in der Bewerbung die ZAF dazu auffordern kann umgehend meine Daten nach dem VG zu löschen.
Heißt es, dass die AfA garnicht erfahren kann, wie meine Bewerbung aussieht?

Nun zu den offenen Bewerbungen, die leider alles beinhalten.
Ich gehe davon aus, dass sich die AfA alle Infos einholen kann.

Da ich nach meiner Ausbildung zum ersten mal einen VG habe und mein letztes VG (Ausbildung) 3-4 Jahre her ist, weiß ich nicht ganz was auf mich zu kommen könnte.

Hier bitte ich euch um Tipps & Ratschläge

u.A. möchte ich wissen ob ich abgesehen von Arbeitsvertrag irgendetwas unterzeichnen soll?
Falls ja, kann ich dies auch ablehnen oder verzögern? oder heißt es dann, dass ich mich querstelle -> Sanktionen

Welche Dinge kann ich ablehnen ohne das es zu Sanktionen führt?

Wie kann ich mich generell Verhalten um da schnell zu "verkac*en", ohne etwas zu befürchten?

Danke im vorraus :icon_smile:
mfG Ace34
 

Ace34

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60 Hits aber keine Antwort :/
Mir ist bewusst dass alles freiwillig + in der Freizeit abläuft, ich wäre sehr dankbar wenn mir dennoch zeitnah weiter geholfen wird

Muss heute 4-5 Telefonate führen und ab morgen schon die VG :icon_frown:
 

TazD

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60 Hits aber keine Antwort :/
Und es sind auch gerade mal 17 Stunden seit deiner Anfrage vergangen.

Beim überfliegen einiger Threads habe ich gelesen, dass ich Bild, Geschlecht, Religion, E-Mail & Telefon-nr. aus den zukünftigen Bewerbungen ausschließen kann, ohne Sanktionen zu befürchten.
Das ist definitiv richtig und entschleunigt das Prozedere auch ungemein. Dann hättest und hast du keinen Druck mehr wegen ständig klingelndem Telefon und Mail.

Auf die Mails würde ich jetzt gar nicht großartig reagieren. Die sind ja ggf. im Spamordner gelandet..... Ups. :icon_hihi:

Hinsichtlich des Telefonterrors. Entweder klingeln lassen oder dran gehen und sagen, dass es gerade schlecht ist. Du bittest darum, alles schriftlich per Post zu erledigen. Dies bräuchtest du auch als Nachweis für das JC . :wink:

Und Nein, einen Termin kannst du gerade auch nicht mal schnell abstimmen und/oder bestätigen, da du das noch mit anderen Terminen abstimmen musst. Daher bitte schriftlich per Post.
 

Matt45

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Viele Antworten findest du bereits hier im Forum Zeitarbeit.

Geschlecht und Religion hat generell nichts in einer Bewerbung zu suchen.

Du kannst und solltest genau überprüfen was du unterzeichnest.
Natürlich auch daheim überprüfen oder auch von einem Juristen.
Unterschreibe nie was vor Ort.

Für ein VG kannst du dir auch Lehr-Videos anschauen oder .......
Allerdings weiß man nie was einem erwartet. Manchmal passt es halt nicht. Verhalte dich einfach "Normal" und mache dich aber auch nicht "klein". Es kommt auch darauf an was du möchtest und gelernt hast. Ein Vorteil ist immer wenn man redet(das Richtige in dem Moment) und eine eigene Meinung hat. Es gibt Gespräche die dauern 5 Minuten und es gibt VG die dauern 1 Stunde.

Trete selbstbewusst auf, auch wenn es dir vielleicht schwer fällt.
 

Ace34

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Für ein VG kannst du dir auch Lehr-Videos anschauen oder .......
Allerdings weiß man nie was einem erwartet. Manchmal passt es halt nicht. Verhalte dich einfach "Normal" und mache dich aber auch nicht "klein". Es kommt auch darauf an was du möchtest und gelernt hast. Ein Vorteil ist immer wenn man redet(das Richtige in dem Moment) und eine eigene Meinung hat. Es gibt Gespräche die dauern 5 Minuten und es gibt VG die dauern 1 Stunde.

Trete selbstbewusst auf, auch wenn es dir vielleicht schwer fällt.
Wie ich mich korrekt verhalte weiß ich. Geht eher darum was ich machen kann um den Job nicht zu bekommen & gleichzeitig zu vermeiden, dass mir desinteresse vorgeworfen und ich somit sanktioniert werde.
Da es ZAF sind, zu denen ich nicht freiwillig gehen möchte, suche ich ja Tipps um bei den VG zu verkac*en, ohne den Eindruck zu erwecken, dass es absichtlich ist
 

Ace34

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Hallo,
ich bin seit 3 Tagen im Forum aktiv & habe daher sehr wenige Kenntnisse und sehr viele Fragen :bigsmile:

*Alg1 *
Seit Sonntag (vorgestern) bewerbe ich mich durch VV bei einigen ZAF .
Es sind fast 10 Bewerbungen offen.
Ich habe schon 4 Anrufe und eine E-Mail erhalten. Die Anrufe habe ich noch nicht entgegengenommen, weil ich ersteinmal in Erfahrungen bringen wollte, wie ich mich zu Verhalten habe & was ich genau sage, um die ZAF abzuschrecken jedoch keine Sanktionen zu bekommen.

Ich habe vor ab morgen mich um die Anrufe und E-Mails zu kümmern, da ich wahrscheinlich sonst schon sanktioniert werden könnte. (Vermutung)

[...]

Das Problem ist, dass die bereits abgeschickten Bewerbungen fast perfekt sind, außer der Tatsache dass kein Bild vorhanden ist.
Beim überfliegen einiger Threads habe ich gelesen, dass ich Bild, Geschlecht, Religion, E-Mail & Telefon-nr. aus den zukünftigen Bewerbungen ausschließen kann, ohne Sanktionen zu befürchten.
Wäre Super wenn mir dies jemand bestätigen könnte.

Die 2 VV die ich am Gespräch mit meiner SB am Montag erhalten habe, habe ich noch nicht abgeschickt.
Außerdem habe ich alle Anrufe die ich vor Dienstag nachmittag erhalten habe ignoriert. werde es auf handy-probleme schieben.
Auf eine E-Mail habe ich garnicht geantwortet.
Eine andere E-Mail mit Termin heute habe ich abgesagt, weil ich dachte etwas gefunden zu haben.
Mit zwei anderen ZAF stehe ich in Kontakt und habe Termine.

Im Endeffeckt gibt es 4 ZAF denen ich nicht geantwortet habe (einen davon abgesagt, siehe oben)

Bei dem wo ich dachte etwas gefunden zu haben, handelt es sich um eine ZAF die mir am Telefon einen Platz bei einer bekannten Firma angeboten hat, was den Umständen entsprechend gut klingt.
Am Telefon habe ich gestern gesagt, dass ich mich bis Freitag melde und am Montag anfangen kann.
Heute gemeldet, aber ZAF sagt, sie können mir erst morgen sagen, ob die Stelle noch frei ist.

Nun bitte eure Meinung.
Da ich den vier ZAF Gründe gegeben habe, sich über mich bei der AfA zu beschweren, erwarte ich ohne hin eine Sanktion oder?
Dann denke ich, ich sollte das Angebot der bekannten Firma annehmen. Wenn es mir da nicht gefällt, gibt es sicherlich noch Wege daraus zu kommen, ohne Sanktionen.
 

Regensburg

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Hi Ace :)
Ich habe schon 4 Anrufe und eine E-Mail erhalten.
Fehler Nr.1. Mit AfA (JC ) und unerwünschten AG (Arbeitgeber - hier ZAF - tut man nicht E-Mailen und Telefonieren.
Schön die Schneckenpost in Anspruch nehmen.
Ich habe vor ab morgen mich um die Anrufe und E-Mails zu kümmern, da ich wahrscheinlich sonst schon sanktioniert werden könnte. (Vermutung)
Ja solltest Du schon machen. Es ist zwar nicht nachweisbar, aber wenn Du schon ein Kommunikationsweg dem potentiellen AG anbietest, solltest Du dich daran auch halten.
Man kann aber die Tel.Nr., Fax, und E-Mail löschen lassen - nur schriftliches zählt => Brief.
Die erste Frage wäre, wie kann ich schon am Telefon die ZAF abschrecken, dass es garnicht zu einem VG kommt?
Nunja - es ist nicht nachweisbar das Du dich per Tel. unbeliebt bei ZAF machst = aussage gegen aussage, aber rate mal wem die AfA mehr glauben schenkt.
Das Problem ist, dass die bereits abgeschickten Bewerbungen fast perfekt sind
Fehler Nr.2. -> wenn ich den Job nicht haben möchte, bekommt der AG auch keine Perfekte Bewerbung.
außer der Tatsache dass kein Bild vorhanden ist.
Ein Foto ist bei Bewerbung kein Pflicht -> außer es bringt gewisse vor(nach)teile.
Beim überfliegen einiger Threads habe ich gelesen, dass ich Bild, Geschlecht, Religion, E-Mail & Telefon-nr. aus den zukünftigen Bewerbungen ausschließen kann, ohne Sanktionen zu befürchten.
Ja, das ist richtig
Außerdem habe ich es so verstanden, dass ich mit bestimmter Formulierung in der Bewerbung die ZAF dazu auffordern kann umgehend meine Daten nach dem VG zu löschen.
Jein -> ich persönlich benutze diese Anti-ZAF Bewerberpool Satz nicht, denn zu Speicherung braucht ZAF deine Zustimmung, nicht deine Ablehnung.
Heißt es, dass die AfA garnicht erfahren kann, wie meine Bewerbung aussieht?
Theoretisch ja, aber da die ZAF neue Sklaven braucht tut sie immer wieder gerne bei AfA zu petzen. Darf sie zwar nicht, aber wo kein Kläger.....
dass sich die AfA alle Infos einholen kann.
Rein rechtlich nein, tuen sie auch nicht so oft - aber es kann doch rechtswidrig diese anfrage erfolgen, kostet ja nix.
u.A. möchte ich wissen ob ich abgesehen von Arbeitsvertrag irgendetwas unterzeichnen soll?
Falls ja, kann ich dies auch ablehnen oder verzögern? oder heißt es dann, dass ich mich querstelle
Arbeitsvertag (AV ) unterschreibst Du vor Ort nicht, nach Hause zu Überprüfung mitnehmen.
Außer AV brauchst Du nix unterschreiben denn, alles relevantes soll im AV erhalten sein.
Du meist Sperre - oder? Du bist ALG1
Welche Dinge kann ich ablehnen ohne das es zu Sanktionen führt?
Schau dir die Unzumutbar §§ an.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

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Die 2 VV die ich am Gespräch mit meiner SB am Montag erhalten habe, habe ich noch nicht abgeschickt.
Dann wird aber Zeit -> Nichtbewerbung
Außerdem habe ich alle Anrufe die ich vor Dienstag nachmittag erhalten habe ignoriert. werde es auf handy-probleme schieben.
Auf eine E-Mail habe ich garnicht geantwortet.
Eine andere E-Mail mit Termin heute habe ich abgesagt, weil ich dachte etwas gefunden zu haben.
Anrufe - E-Mail => selber schuld.
Mit zwei anderen ZAF stehe ich in Kontakt und habe Termine.
Würde ich wahrnehmen -> wen es schon so weit ist.
was den Umständen entsprechend gut klingt.
Meiner Erfahrungen nach klingt bei ZAF nie was gut - es sind nur die Ködern
Am Telefon habe ich gestern gesagt, dass ich mich bis Freitag melde und am Montag anfangen kann.
Warum sagst Du was Du nicht willst - ist aber nicht nachweisbar.
Da ich den vier ZAF Gründe gegeben habe, sich über mich bei der AfA zu beschweren, erwarte ich ohne hin eine Sanktion oder?

- warum tust Du das?
- ZAF darf sich nicht ohne weiteres beschweren. ZAF darf nur das Ergebnis der AfA melden.
Dann denke ich, ich sollte das Angebot der bekannten Firma annehmen. Wenn es mir da nicht gefällt, gibt es sicherlich noch Wege daraus zu kommen, ohne Sanktionen.
Du meinst Sperre, aber so einfach wird es nicht sein.

Mit ZAF kann man schon spielen, aber man muss die Spielregeln beherrschen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ace34

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Erstmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten :biggrin:
Du meist Sperre - oder? Du bist ALG1

Wenn es bei ALG1 Sperre genannt wird, denke ich schon :bigsmile:
Fehler Nr.1. Mit AfA (JC ) und unerwünschten AG (Arbeitgeber - hier ZAF - tut man nicht E-Mailen und Telefonieren.
Schön die Schneckenpost in Anspruch nehmen.

Fehler Nr.2. -> wenn ich den Job nicht haben möchte, bekommt der AG auch keine Perfekte Bewerbung.

- warum tust Du das?
- ZAF darf sich nicht ohne weiteres beschweren. ZAF darf nur das Ergebnis der AfA melden.
Das waren ja die Dinge die ich gemacht habe, bevor ich in diesem Forum erfahren habe wie ich mich wehren kann.
In Zukunft streiche ich die Dinge in meinen Bewerbungen, aber die aktuelle Situation durch vergangene Bewerbungen muss ich jetzt irgendwie ausbaden.
Ergebnis wären ja die Gründe, die mich zur Sperre führen können.
- 2-3 Firmen werden schreiben, dass ich nicht geantwortet habe.
- Eine Firma wird sagen, dass ich denen abgesabt habe weil ich schon was habe (wenn ich dann nichts habe, ist es ja wieder ein Problem)

Wieso ich das gemacht habe? Ich wollte nicht weitere Fehler machen und Zeit schinden, was die Situation nicht besser gemacht hat :icon_sad:
Ja solltest Du schon machen. Es ist zwar nicht nachweisbar, aber wenn Du schon ein Kommunikationsweg dem potentiellen AG anbietest, solltest Du dich daran auch halten.
Man kann aber die Tel.Nr., Fax, und E-Mail löschen lassen - nur schriftliches zählt => Brief.

Ich kann jetzt mittendrin die ZAF auffordern die Daten zu löschen und mich per Post zu kontaktieren?
bedeutet: ich bewerbe mich per e-mail, die rufen an, ich gehe nicht ran, schreibe tage später, dass ich nur noch per Brief kontaktiert werden möchte. ?
Oder war es nur auf zukünftige Bewerbungen bezogen?


Theoretisch ja, aber da die ZAF neue Sklaven braucht tut sie immer wieder gerne bei AfA zu petzen. Darf sie zwar nicht, aber wo kein Kläger.....

Also kann ich davon ausgehen, dass die AfA davon Wind bekommt, wie "schlecht" die Bewerbung ist?
Sie können mir dennoch nicht mit Sperre drohen, da ich dass Recht habe die Bewerbung zu anonymisieren ?

Dann wird aber Zeit -> Nichtbewerbung
Nicht bewerben? oder ist es ein anderes Wort für die "Anti-Bewerbung", die ich hier öfter lese?
Warum sagst Du was Du nicht willst - ist aber nicht nachweisbar.
Verstehe nicht ganz was du meinst

Mit ZAF kann man schon spielen, aber man muss die Spielregeln beherrschen :)

Sind leider sehr viele Spielregeln :bigsmile:

Meiner Erfahrungen nach klingt bei ZAF nie was gut - es sind nur die Ködern
--------

Akkut:
Habe gerade einen Anruf erhalten von der ZAF die mir einen Platz in der bekannten Firma vorgeschlagen hat. Ich soll morgen vorbei kommen und einen AV unterzeichnen & Montag "Probearbeiten". Erst nannte er es Probearbeiten, dann meinte er, es sei nicht direkt Probearbeiten, da die ZAF es nicht mehr macht/darf.
Außerdem soll ich SteuerID, KK -Karte, Perso etc mitnehmen.
Jedenfalls habe ich zugestimmt aber erwähnt, dass ich ungerne morgen unterschreiben würde, sondern den AV erst einmal mitnehme. Habe ihn noch gefragt ob es ein Problem ist, weil ich ja Montag schon anfange.
Seine Antwort, sinngemäß: Es ist kein Problem, aber ich soll der AfA nicht darüber bescheid sagen, damit ich Montag, falls es mir nicht gefällt, immernoch ablehnen kann.
In dem Fall würden wir den AV zerreissen und die AfA erfährt nichts davon.
Klang für mich ziemlich merkwürdig, da meine SG mir sagte ich muss sie immer informieren, u.a. aus Versicherungsgründen.
Jedenfalls bin ich morgen vormittag beim Gespräch bei der ZAF und weiß nicht, wie ich nun vorgehen soll.

Wenn ich sie nicht informiere und sie es irgendwann rausfindet hab ich ein Problem.
Wenn er mich belügt und irgendetwas vorenthält, womit er mich dann erpressen kann oder so, habe ich ein größeres Problem.
Wenn ich nicht unterschreibe & er mir Probleme macht bzw mich verpetzt, dass ich keine Interesse habe, hab ich ein Problem.

Was ist wenn ich morgen den AV vor Ort unterzeichne?
Worauf soll ich im Vertrag achten?
Wenn die Firma katastrophal ist, was ja durchaus bei Firmen über ZAF vorkommt, kann ich nach einer Woche mich irgendwie kündigen lassen, ohne Sperre zu bekommen?
Dann hätte ich immerhin für eine Woche etwas erhalten.


Ich möchte hier noch einmal erwähnen, dass ich mich eigentlich nur auf die Firma einlasse, weil ich damit rechne, dass ich sowieso eine Sperre erhalte.

Ich bitte nochmal um Erfahrungen und Ratschläge von allen die mitlesen.

Es bringt mir auch schon etwas, wenn mir jemand meine Vermutungen bestätigt, z.B. dass ich eine Sperre erhalten kann, wenn mich einige ZAF nicht erreichen konnten bzw. ich nicht rangegangen bin.
 

Regensburg

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Hi :)
Wieso ich das gemacht habe? Ich wollte nicht weitere Fehler machen und Zeit schinden, was die Situation nicht besser gemacht hat :icon_sad:
Klar und bei einem Neuling auch verständlich :)

Ich kann jetzt mittendrin die ZAF auffordern die Daten zu löschen und mich per Post zu kontaktieren?
Nein - würde ich nicht machen.
Oder war es nur auf zukünftige Bewerbungen bezogen?
Ja
Also kann ich davon ausgehen, dass die AfA davon Wind bekommt, wie "schlecht" die Bewerbung ist?
Damit muss man immer rechnen - obwohl mMn rechtswidrig.
Da wir jetzt seit kurzem neue DSGVO haben wo empfindliche strafen drohen, kann es sein das auch ZAF vorsichtiger mit Daten, dazu gehört auch Mitteilungen an AfA , umgehen.
Sie können mir dennoch nicht mit Sperre drohen, da ich dass Recht habe die Bewerbung zu anonymisieren ?
Anonymisierte Bewerbung ist hierzulande noch nicht üblich - aber auf dem Vormarsch. Ich denke, hier droht keine Sperre.
Nicht bewerben? oder ist es ein anderes Wort für die "Anti-Bewerbung", die ich hier öfter lese?
Ich meinte hier, man muss sich Zeitnah bewerben.
In ALG2 sind es meistens 3 Werktage.
Sind leider sehr viele Spielregeln :bigsmile:
Ja, das stimmt, ich habe damit meine Erfahrungen gemacht - über 1 Jahr voll Sanktion. Aber jetzt weiß ich bescheid wie ich mit den Sklaventreiber umgehen kann.
"Leider" möchte keine ZAF mit mir nicht mehr spielen ....
--------
Habe gerade einen Anruf erhalten von der ZAF die mir einen Platz in der bekannten Firma vorgeschlagen hat. Ich soll morgen vorbei kommen und einen AV unterzeichnen
Auf Ort und stelle unterschreibe ich nichts -> außer -> es ist für mich vorteilhaft :)
AV mitnehmen und hier anonymisiert einstellen -> wir wollen auch was zum lachen :)
Probearbeiten, da die ZAF es nicht mehr macht/darf.
Ja, das ist richtig.
Außerdem soll ich SteuerID, KK -Karte, Perso etc mitnehmen.
Man kann vieles mitnehmen :).
Aber max. den Perso anschauen lassen, nix abschreiben oder sogar kopieren. Ich persönlich würde auch den Perso nicht zeigen - hier muss aber jeder selbst entscheiden.
sondern den AV erst einmal mitnehme.
So ist er Brav :)
Es ist kein Problem, aber ich soll der AfA nicht darüber bescheid sagen,
Anstiftung zu Rechtsbruch? Du musst jede Arbeit der AfA mitteilen -> sonst Schwarzarbeit.
damit ich Montag, falls es mir nicht gefällt, immernoch ablehnen kann.
In dem Fall würden wir den AV zerreissen und die AfA erfährt nichts davon.
Es klingt zwar gut, aber ich kann es nicht so richtig glauben.
Klang für mich ziemlich merkwürdig
Ja, es ist Merkwürdig was auf eine verarsche hindeutet.
Du meist SB - Sachbearbeiter/in. SG = Sozialgericht.
mir sagte ich muss sie immer informieren, u.a. aus Versicherungsgründen.
Korrekt + Schwarzarbeit.
Jedenfalls bin ich morgen vormittag beim Gespräch bei der ZAF und weiß nicht, wie ich nun vorgehen soll.
Ja, das ist das Kreuz mit dem Tel. + Mail... Sofort verfügbar.
Wenn ich sie nicht informiere und sie es irgendwann rausfindet hab ich ein Problem.
Wenn er mich belügt und irgendetwas vorenthält, womit er mich dann erpressen kann oder so, habe ich ein größeres Problem.
Wenn ich nicht unterschreibe & er mir Probleme macht bzw mich verpetzt, dass ich keine Interesse habe, hab ich ein Problem.
Ja, davon würde ich vorsichtshalber ausgehen.
Was ist wenn ich morgen den AV vor Ort unterzeichne?
Das ist doch nicht dein ernst - oder?
Nach Hause mitnehmen.
Worauf soll ich im Vertrag achten?
Eigentlich auf nichts. Arbeitsvertrag ist ein werk von einem Haufen von Rechtsanwälten mit einem Ziel - dem Arbeitgeber möglichst ein Vorteil zu verschaffen.
Nach hause mitnehmen.
Wenn die Firma katastrophal ist, was ja durchaus bei Firmen über ZAF vorkommt, kann ich nach einer Woche mich irgendwie kündigen lassen,
Sklaven kündigt man ungern, und wenn schon, dann mit freundlichen Grüßen an AfA .
ohne Sperre zu bekommen?
Echt schwierig...
Dann hätte ich immerhin für eine Woche etwas erhalten.
Naja - ich möchte nicht alle in einen Sack werfen, aber ich glaube es nicht so richtig.
Ich möchte hier noch einmal erwähnen, dass ich mich eigentlich nur auf die Firma einlasse,
Du musst dich einlassen nur auf die Firma die in VV steht.
weil ich damit rechne, dass ich sowieso eine Sperre erhalte.
Falsche Einstellung, aber man muss damit leider rechnen.
Es bringt mir auch schon etwas, wenn mir jemand meine Vermutungen bestätigt, z.B. dass ich eine Sperre erhalten kann, wenn mich einige ZAF nicht erreichen konnten bzw. ich nicht rangegangen bin.
Ja leider, Du hast der ZAF diese Kommunikationswege angeboten. Anderseits - gesprochen ist nicht nachweisbar.
Aber wem glaubt dann die AfA ? Dir oder ZAF ?
Kannst Du raten -> aber nicht 3x - nur 1x.
 

Ace34

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Darf ich fragen, wie du dich in der Situation entscheiden würdest? Frage auch an die stillen Mitleser.

Also morgen Vertrag mitnehmen, Montag noch nicht anfangen, weil Vertrag ja noch nicht unterschrieben & kein stress mit AfA .
Läuft wahrscheinlich darauf hinaus, dass ich die Stelle nicht mehr bekomme evtl. sogar gar keine Stelle bei der ZAF .

Wie gesagt, wenn das nicht zustande kommt, habe ich theoretisch die andere ZAF angelogen (weil ich gesagt habe, dass ich was anderes habe) und somit wahrscheinlich von der AfA eine Sperre erhalte.

Dazu kommt noch mein Widerspruch , Thema Maßnahme -> https://www.elo-forum.org/weiterbil...et-fuerchte-massnahme-landen.html#post2301076

läuft wohl darauf hinaus, dass ich überhaupt nichts mehr erhalte bzw sehr lange Sperre bekomme...

Gibt es noch andere Vorschläge, wie ich das beste aus der Situation machen kann?
Danke
 

Matt45

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Was ist das denn für eine "komische" Zeitarbeit, du sollst Schwarzarbeit machen?

Willst du einfach den AV unterschreiben und illegal Probearbeit machen?

Warum sprichst du soviel am Telefon mit einer ZAF ?
Merkst du nicht was abläuft und wie es läuft?
Nach den Gesprächsverlauf(wenn es so wäre) hätte ich am Telefon noch von einer Anzeige gesprochen und aufgelegt(man muss ja keine Anzeige machen; aber ich hätte Schwarzarbeit angezeigt bei der AFA).

Übrigens habe ich mich wirklich einmal im JC bei meinem SB beschwert über eine Firma, es ging auch um Probearbeit(3 Wochen). Mein SB hat sich sogar entschuldigt bei mir. Fand ich wirklich nett damals.

Telefon ist für deine Freunde da.

So ganz verstehe ich nicht warum du immer von Sperre/Sanktionen schreibst.

Lade wenn möglich einmal den AV hoch, hier ist bestimmt "Optimierungsbedarf".
 

Ace34

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Die Sperre ist bezogen auf die anderen Dinge die ich verbockt habe
- Auf VV nicht innerhalb 3 Tage beworben
- Ein VG abgesagt, weil ich behauptet habe etwas gefunden zu haben.

Aus dem Grund habe ich bei dieser ZAF meinen einzigen Ausweg gesehen, aus der Situation nicht mit "minus" rauszukommen.
Daher auch am Telefon eher entgegengekommen.

Da ich etwa in einer Stunde los, muss und nicht mehr mit Antworten rechne, versuche ich mit dem gesammelten Wissen hier im Forum das beste daraus zu machen.
Ich lade später den AV hier hoch
 

Burke

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Ich glaube da hilft im Moment nur eine AU...
Vermutlich wird dich jeder verständnisvolle Hausarzt und erst recht ein Psychologe krank schreiben, wenn du die Situation so schilderst wie sie ist. Zwangsbewerbung bei ZA, nun unzählige Anrufe, verkraftest du alles nicht. Verständlich.
 

Ace34

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Lächerlich die ZAF
Ich habe heute morgen angerufen, um den Termin zu verschieben.
Statt 13Uhr wollte ich um 16.30Uhr vorbeischauen. Dies sei kP für ZAF . Ich habe noch die Sache mit dem Probetag angesprochen. Ich meinte es sei rechtlich nicht in Ordnung und dass ich, sowohl die ZAF damit Probleme bekommen könnten. Er behauptet, dass es ein missverständnis sei & dass ich heute nur unterschreiben sollte, Montag dort arbeiten & wenn es mir da nicht gefällt, solle ich ihn Anrufen, damit er den Vertrag zerreisst. (natüüürlich :icon_evil:)
Als ich dann gesagt habe, dass ich skeptisch bin und keinen Vertrag voreilig unterschreibe gings richtig los. (Bis hierhin war alles ganz formal & freundlich von beiden Seiten).
Dann kam der legendäre Satz:
"Wollen Sie denn arbeiten?" etc
naja darauf will ich jetzt nicht eingehen, scheinbar der übliche schwachsinn + drohung AfA .


AU leider nicht möglich, ich war vor 2Monaten während einer Zwangs-maßnahme 6 wochen krankgeschrieben.
Wenn ich nochmal mehrere Wochen krank bin, werde ich wohl in eine Depressions-schublade gesteckt. Ich denke das bringt langfristig eher Nachteile.
Abgesehen davon bin ich bei einem guten Arzt der verständnis hatte & mich solange krankgeschrieben hat.
Nochmal dies zu verlangen wäre mir zu unangenehm
AU würde mir höhstens etwas Zeit geben
 

avalanche

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Hallo @ace34, und willkommen hier.

Eingangs erlaube ich mir den Hinweis, dass hierzulande Arbeitsverträge nicht zerrissen(?) werden, sondern meist arbeitgeberseits gekündigt werden, im allgemeinen unter Einhaltung der Kündigungsfrist (aus dem Manteltarifvertrag). Ist der (L)AN in dieser Zeit AU (aus Sorge um den Verlust seines sozialen Besitzstandes), ist dies vom AG voll abzurechnen. Macht dies der AG nicht, sollte der AN Klage vor dem ArbG ernsthaft in Betracht ziehen. Das kriegen wir dann später.


Im Mai 2018 war ich selber ASU (Großraum HH) und gestatte mir die Freiheit, kurz von meinem Vorgehen zu berichten. Da meine ZAF mich verhaltensbedingt gekündigt hatte, hat die Regionaldirektion der BAfA in Keil den Leistungsbescheid verweigert und ich war deswegen nicht sozialversichert, hatte also akuten Handlungsbedarf.


Alle Vermittlungsvorschläge (= VV ) der AfA in einem Ordner abgelegt und in einer E_xcel-tabelle eingetragen. Standardbewerbung mit angehängtem Lebenslauf und Gesellenbrief per email (billiger als Post) geschickt. Termine für ZAFs aus PI und HH für die nächste Woche so gemacht, dass ich 2 oder 3 Vorstellungsgespräche (= VG) pro Tag schaffen konnte.


Dann habe ich bei der AfA Fahrtkosten beantragt gemäß §44 SGB III. Dies ist eine Ermessensleistung der AfA , Ausgang stets unbestimmt.


Jedes VG habe ich mir vor Ort schriftlich von der ZAF bestätigen lassen und im Ordner abgelegt. Damit war ich meinen Verpflichtungen aus dem SGB nachgekommen. Obwohl ich mich jedesmal mit Ref-Nr. beworben hatte, wurden meine Daten erst mal aufgenommen und die ZAF hat mich danach bei ihren Kunden vorgestellt.


Für eine höchst fragwürdige ZAF vom Stadtrand sollte ich bei deren Entleiher vorarbeiten. War für die AfA Heide völlig okay, obwohl Kiel den Leistungsbescheid verweigert hat. Habe ich dann trotzdem abgelehnt, weil ich für eine ZAF nicht vorarbeite, denn dafür gibt es die Probezeit.


Eine iGZ-ZAF aus HH war so agil, dass die mir einen unbefristeten AV mit E4, zzgl. Proficard für den HVV und einsatzbezogener Zulage von 0,48€/h für genau den ersten Kunden per email offeriert haben. Zulage ist widerrufbar bei wirtschaftlicher Notwendigkeit der ZAF oder vertragswidrigem Verhalten des AN und es gilt die Aufzehrungsklausel. Der Einsatz war in KaKi und weil ich dort mit der AKN gut hinkomme, habe ich den AV angenommen.


AV , schriftliche Fahrtkostenregelung und einsatzbezogene Zulage habe ich alles am Freitag per email bekommen, alles am WE geprüft und unterschrieben, am Montag in die Post gegeben und am Dienstag bin ich da angefangen, war somit auch wieder sozialversichert.


Am Freitag habe ich den ersten Stundenzettel unterschrieben bekommen, damit ist der AV wirksam zustande gekommen und ich habe dann erst Rückmeldung zur AfA gegeben.

____________________________


@Ace, wenn es denn unbedingt Zeitarbeit sein soll, suche dir einen Einsatz aus, den du von der Fahrtzeit her bewältigen kannst, nimm zuerst die ZAFFen aus deiner Nähe, immer Fahrtkostenanträge stellen, lass dir die VGs schriftlich bestätigen und lass dir die Arbeitsverträge und andere Papiere nach Hause schicken.

Rückfragen immer gern.

Bon week-end, ave
 

avalanche

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Nach meiner Erfahrung zählt im Streitfall nur schriftlich Belegtes wie etwa ein unterschriebener Stundenzettel.

Alles andere ist mündliche Überlieferung, welche zählen kann, aber eben nicht notwendig zählen muss, nach meiner Erfahrung.

LG, ave

__________________
Die Aneignung fremden Willens ist Voraussetzung des Herrschaftsverhältnisses.
Karl Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 1858
 
E

ExUser 2606

Gast
Das Arbeitsverhältnis dürfte aber bereits durch den beidseitig unterschriebene AV zustande gekommen sein. Ist das nichts schriftlich Belegtes?
 

avalanche

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und wenn der LAN am 1. Tag nicht beim Entleiher erscheint und auch nicht vorher absagt, gilt der AV halt als nicht zustande gekommen.

Steht so zumindest in meinem und wohl auch in vielen anderen AV so drin.

LG
 

knallmanager

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Habe ein älteres Beispiel zum Datenschutz: ohne GEWÄHR
zB. zwischen ZAF und Jobcenter:

Die Sicht des Gesetzes

Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei der Auskunftserteilung durch ein Unternehmen an die Leistungsträger um eine Datenweitergabe.
Denn immerhin werden personenbezogene Daten – nämlich die Info, ob sich jemand beworben hat oder nicht – von einer Stelle (dem Unternehmen)
an eine andere Stelle (den Leistungsträger) weitergeben. Diese bedarf stets einer Rechtsgrundlage, § 4 Abs. 1 BDSG .

Gibt es keine solche Rechtsgrundlage und erfolgt dennoch eine Datenweitergabe, so kann dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 2BDSG darstellen.
Diese kann wiederum eine Geldbuße von bis zu 300.000 € nach sich ziehen.

Was darf das Unternehmen also tun?

Grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum ein Unternehmen den Leistungsträgern Auskunft erteilen sollte, ob sich eine bestimmte Person beworben hat oder nicht.
Dazu ist ggf. der Leistungsempfänger verpflichtet (z.B. nach §60 SGB I), nicht aber das beworbene Unternehmen.

Anders verhält es sich dann, wenn es um Informationen über Arbeitnehmer geht. Gemäß § 57 SGB II haben diese der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft
über bestimmte Tatsachen zu geben. Für diese Auskünfte kann auch die Benutzung eines Vordrucks verlangt werden. Eine etwaige Einkommensbescheinigung
wiederum hat der Arbeitgeber gemäß § 58 SGB II dem Arbeitnehmer auszuhändigen, damit er diese dem Leistungsträger vorlegen kann.

Was die ZAF allerdings nicht darf ist deine komplette Bewerbung und den Lebenslauf weiterzuleiten, das ist deine Privatsache und Datenschutz.
Das darf aber keine einzige Firma und dafür braucht es auch keine Klausel.
 
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