Martin Behrsing
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Frankfurt am Main – Das Verbot der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Frankfurt für den 17. Mai 2012 angemeldeten Versammlung „Für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nach einer ausführlichen Verhandlung am 10. Oktober 2012 unserer Klage stattgegeben. Leider begründet das Gericht, das in der Eilentscheidung das Verbot [...]
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