Versagungsbescheid! Widerspruch? & Krankenkasse? dringend

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Lunafe

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Hallo zusammen,
gerade fand ich einen netten Brief vom JC .
Darin stand dass meine Leistungen ab 01.09.17 ganz versagen.
Der Brief geschrieben wurde am 28.09.17

Der Grund, ich hatte Ende Aug 17 meinen Weiterbewilligungsantrag abgeben. Aber meine SB wollte natürlich wieder noch weiter viele Unterlagen bis 21 Sep 17. Heute ist der 30. Sep 17
Ich hab die Unterlagen noch nicht abgegeben.

Ich habs einfach vergessen. Ich wollte es jetzt am Wochenende mit etwas Verspätung einreichen.

Ich hatte damit gerechnet dass ich einfach ne Sanktionierung kriege und das wäre nicht so dramatisch gewesen.

Der Grund ist folgender. Ich bin freiberuflich selbständig und bekomme lediglich die Krankenkasse bezahlt. Ich hatte in der letzten Zeit wirklich enormen Stress mit Aufträgen und habs einfach versäumt, vergessen nicht mehr dran gedacht. Keine Ahnung.

Die wollten noch die Anlage VM, obwohl ich im Antrag angegeben hatte das keine Änderungen im Vermögen sind. Versteh das auch nicht so recht. Ich bin wirklich davon ausgegangen, da ich den Antrag auf Weiterbewilligung ja abgegeben hatte da nix schlimmes passiert.

Der Brief hat mich jetzt doch sehr erschreckt. Da steht Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB 1.

Was mache ich denn nun? Da steht noch folgender Text.
Falls Sie die Mitwirkung noch nachholen, werde ich prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ich die Lesitungen ganz oder teilweise nachzahlen kann. Zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz für den Fall der Krankheit und Pflege haben.

Heißt das etwa meine Tochter (4) und ich sind nicht mehr Krankenversichert? Was wenn ich jetzt krank werde am Wochenende oder mein Kind?

Da steht auch dass ich Widerspruch machen kann.
Meine Idee war jetzt dass ich schleunigst das Zeug noch abgebe am Montag und ein Widerspruch dazu, dass ich es versäumt habe oder so. Einfach halt ehrlich? Ich möchte nichts dazu lügen oder Ausreden suchen. Wie mache ich den Widerspruch .

Geht das dann einfach normal weiter dann oder wie? Die Krankenkasse ist das einzige was mich jetzt so fertig macht. Das JC zahlt die noch. Das wäre jetzt wirklich schlimm.

Ich hab gedacht man bekommt erst mal eine Sanktion.
Danke erst mal.
 

Helga40

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Und was soll der Widerspruch bringen, außer, dass die Akten dann in der Widerspruchsstelle rumfliegt und die Leistungsstelle nichts bearbeitet? Die Versagung ist doch korrekt, wenn du in der Mitwirkungsaufforderung hinreichend belehrt wurdest und trotzdem die Frist nicht eingehalten hast.

Hole die Mitwirkung nach, dann muss das JC prüfen, was dir (auch rückwirkend) zusteht
 

Lunafe

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Hallo Danke.
Ich hab 2 Briefe bekommen mit der Aufforderung etwas abzugeben.
Das ist furchtbar viel Zeug und soviel drum herum was zu erledigen ist.

Vor einiger Zeit hatte ich 8 Briefe mit einmal bekommen wo die was wollte. Ich habe hier komplett den Überblick verloren und weiß gar nix mehr was ich alles abgeben soll. :(

Ich wollte mal wissen ob ich jetzt aus dem Jobcenter richtig raus bin? Oder bin ich da noch drin? Wenn ich es abgeben nachträglich?

DAnke.
 

erwerbsuchend

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Vor einiger Zeit hatte ich 8 Briefe mit einmal bekommen wo die was wollte. Ich habe hier komplett den Überblick verloren und weiß gar nix mehr was ich alles abgeben soll. :(

@ Lunafe,

ich will dir nicht zu nahe treten, aber dies sollte als Selbstständige/r doch kein Problem sein, mehrere Briefe zu bearbeiten. Wie reagierst du, wenn dir einer deiner Kunden mal eben 8 Briefe zu einem Thema schickt? Also Augen nach vorn und organisiert ans Werk :idea:

Ich wollte mal wissen ob ich jetzt aus dem Jobcenter richtig raus bin? Oder bin ich da noch drin? Wenn ich es abgeben nachträglich?

Wenn ich deine Angaben richtig verstehe, dann fehlen dem JC noch Unterlagen, ohne die es deinen WBA nicht bearbeiten kann. Gleichzeitig ist dein Bezugszeitraum abgelaufen. Damit erhälst du momentan keine Leistungen vom JC und wenn du diese geforderten Unterlagen nicht nachreichst, bist du für das JC für die Zukunft komplett aus dem Leistungsbezug raus.

Reichst du die geforderten Unterlagen nachträglich ein, wird geprüft, ob dir weiterhin Leistungen zustehen.
 

Lunafe

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ich will dir nicht zu nahe treten, aber dies sollte als Selbstständige/r doch kein Problem sein, mehrere Briefe zu bearbeiten. Wie reagierst du, wenn dir einer deiner Kunden mal eben 8 Briefe zu einem Thema schickt? Also Augen nach vorn und organisiert ans Werk :idea:

.

Ich male nur Bilder. Ich bearbeite keine Briefe in meinem Job, beantworte lediglich einige Mails, schicke Rechnungen und das wars. Buchhaltung noch. Kein Thema. Aber wenn ich soviel Zeug vom JC bekomme und massig Zeug abgeben soll verliere ich schnell den Überblick.

Also kann es jetzt trotzdem sein dass ich raus fliege aus dem JC , auch wenn ich es Montag abgebe?
 

erwerbsuchend

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Ich male nur Bilder. Ich bearbeite keine Briefe in meinem Job, beantworte lediglich einige Mails, schicke Rechnungen und das wars. Buchhaltung noch. Kein Thema. Aber wenn ich soviel Zeug vom JC bekomme und massig Zeug abgeben soll verliere ich schnell den Überblick.

Es spielt keine Rolle, welche Art von Gewerbe du hast. Als Selbstständige/r solltest du eben eine passende Selbstorganisation haben. Wenn du bei mehreren Briefen oder Anfragen von Kunden, Behörden, Lieferanten usw so schnell den Überblick verlierst, solltest du dies dringend ändern. Das ist nur mein gut gemeinter Rat.

Also kann es jetzt trotzdem sein dass ich raus fliege aus dem JC , auch wenn ich es Montag abgebe?

Ja, das kann bei jedem WBA passieren. SB schreibt doch, dass du nur dann weiter Leistungen vom JC erhälst, wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst. Sind deine Einnahmen aus deinem Gewerbe höher als deine Kosten und dein Bedarf, wirst du keine Leistungen mehr vom JC erhalten. Ist doch irgendwie logisch :wink:
 
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