Guten Tag liebe gemeinde, ich bin neu hier und hab gleich mein erstes problem zu schildern.. (suchfunktion schon benutzt,leider nix gefunden).
Heute am 16.02.2013 bekam ich ein Versagungs-/Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB1)
Sehr geehrter Herr xxx,
die o.a. Leistungen werden ab 16.01.2013 ganz versagt. Die Versagung betrifft Ihren Individuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Die fehlenden Unterlagen/Nachweise zu ihrem Neuantrag,welche mit meinem schreiben vom 16.01.2013 angefordert worden sind und für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zwingend benötigt werden, wurden trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht vollständig vorgelegt.
Dadurch sind sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB1.
Bei dieser Entscheidung habe ich von meinem ermessen gebrauch gemacht.
Die oben bezeichnete Behörde ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Hierzu gehört- auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler- nur bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit und in regelmäßiger Höhe Leistungen zu erbringen.
Es sind keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die ich im Rahmen meiner Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten hätte berücksichtigen können.
Nach Abwägung mit dem gesetzlichen Zweck der Ausübung des Ermessens sowie dem öffentlichen Interesse war die Entscheidung somit in dieser Form zu treffen und der Antrag zu versagen
Falls Sie die Mitwirkung noch nachholen, werde ich prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ich die Leistungen ganz oder teilweise nachzahlen kann. Zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz für den Fall der Krankheit und der Pflege haben.
So dieses schreiben kennt der eine oder andere sicherlich schon.
Zu meiner Situation zurzeit:
Bin 22Jahre alt,wohne alleine, beziehe seit dem 01.01.2013 ALG1 ! (Wiederbewilligung). Habe schonmal vom 01.01.2012 - 07.05.2012 ALG1 bezogen deshalb wieder bewilligung. Bin gelernter Maler & Lackierer deshalb immer die schlechtwetter Kündigung.
So, da diese läppischen 507€ ALG1 nicht reichen zum leben habe ich mir einen antrag zur aufstockung geholt ---> scheint wohl ALG2 zu sein!.
Diesen Antrag habe ich auch am 16.01.2013 vom amt persönlich ausgehändigt bekommen, habe diesen ausgefüllt so gut es geht jedoch ( NOCH NICHT ABGESCHICKT), meiner Meinung nach habe ich doch noch keinen Antrag gestellt oder?
Mein ALG1 wird doch trotzdem fortgezahlt hoffe ich?
Was sollte ich jetzt tun, würde Montag zum Amt direkt fahren sind 12km von mir das is kein problem. Habe noch NIE ALG2 bezogen. Habe auch keine post bekommen vorher oder sonst etwas.
Ich hoffe Ihr könntet mir schnell weiter helfen danke !!
Heute am 16.02.2013 bekam ich ein Versagungs-/Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB1)
Sehr geehrter Herr xxx,
die o.a. Leistungen werden ab 16.01.2013 ganz versagt. Die Versagung betrifft Ihren Individuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Die fehlenden Unterlagen/Nachweise zu ihrem Neuantrag,welche mit meinem schreiben vom 16.01.2013 angefordert worden sind und für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zwingend benötigt werden, wurden trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht vollständig vorgelegt.
Dadurch sind sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB1.
Bei dieser Entscheidung habe ich von meinem ermessen gebrauch gemacht.
Die oben bezeichnete Behörde ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Hierzu gehört- auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler- nur bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit und in regelmäßiger Höhe Leistungen zu erbringen.
Es sind keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die ich im Rahmen meiner Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten hätte berücksichtigen können.
Nach Abwägung mit dem gesetzlichen Zweck der Ausübung des Ermessens sowie dem öffentlichen Interesse war die Entscheidung somit in dieser Form zu treffen und der Antrag zu versagen
Falls Sie die Mitwirkung noch nachholen, werde ich prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ich die Leistungen ganz oder teilweise nachzahlen kann. Zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz für den Fall der Krankheit und der Pflege haben.
So dieses schreiben kennt der eine oder andere sicherlich schon.
Zu meiner Situation zurzeit:
Bin 22Jahre alt,wohne alleine, beziehe seit dem 01.01.2013 ALG1 ! (Wiederbewilligung). Habe schonmal vom 01.01.2012 - 07.05.2012 ALG1 bezogen deshalb wieder bewilligung. Bin gelernter Maler & Lackierer deshalb immer die schlechtwetter Kündigung.
So, da diese läppischen 507€ ALG1 nicht reichen zum leben habe ich mir einen antrag zur aufstockung geholt ---> scheint wohl ALG2 zu sein!.
Diesen Antrag habe ich auch am 16.01.2013 vom amt persönlich ausgehändigt bekommen, habe diesen ausgefüllt so gut es geht jedoch ( NOCH NICHT ABGESCHICKT), meiner Meinung nach habe ich doch noch keinen Antrag gestellt oder?
Mein ALG1 wird doch trotzdem fortgezahlt hoffe ich?
Was sollte ich jetzt tun, würde Montag zum Amt direkt fahren sind 12km von mir das is kein problem. Habe noch NIE ALG2 bezogen. Habe auch keine post bekommen vorher oder sonst etwas.
Ich hoffe Ihr könntet mir schnell weiter helfen danke !!