HansPeter Mayer
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Hallo, nach meinem WBA, einer darauf folgenden AzM (auf die ich antwortete, aber deren Forderung ich nicht nachgekommen bin, weil ich sie für rechtswidrig halte), habe ich nun die Versagung von Leistungen erhalten. In Widerspruch bin ich bereits gegangen, wie sind jetzt meine nächsten Schritte!? Zum SG und einstweiligen Rechtsschutz beantragen oder muss ich hier anders vorgehen? Vielen Dank für Ratschläge und Tipps