G
Gelöscht666
Gast
Hi zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe heute ein Schreiben bekommen, in dem ich über die Versagung von Leistungen informiert werde. Die Begründung: es fehlen Unterlagen zur Prüfung des Antrages.
Am 21.5. hatte ich den persönlichen Termin beim Jobcenter, bis zum 28.5. hatte ich Zeit sämtliche Unterlagen abzugeben, was ich auch ausreizen musste, da einige Institutionen sich Zeit gelassen haben.. Auf dem Zettel, den ich von der Sachbearbeiterin bekommen hatte, stand alles an Unterlagen, die ich abgeben sollte. Leider habe ich etwas missverstanden und dementsprechend leider einige Unterlagen tatsächlich nicht mit abgegeben. Das war natürlich keine Absicht sondern einfach dumm von mir(jetzt im nachhinein sehe ich das auch..) Ich habe auch fast alle geforderten Unterlagen, jedoch fehlen mir Kontoauszüge von einem geschlossenen Bankkonto, die ich online nicht mehr abrufen kann. Die Postbank reagierte auf meine unzähligen Anforderungen nicht und daher habe ich bis heute diese Kontoauszüge nicht...
In dem Schreiben über die Versagung von Leistungen sind nun alle fehlenden Unterlagen aufgeführt. Meine Frage ist nun;
kann ich jetzt die Unterlagen einfach nachreichen oder muss ich zusätzlich einen Widerspruch einlegen? Ich habe lange danach recherchiert aber sämtliche Fälle, die ich gefunden habe, passen nicht zu meinem.
Ich hoffe ihr könnte mir helfen..
Danke und liebe Grüße
Ich habe heute ein Schreiben bekommen, in dem ich über die Versagung von Leistungen informiert werde. Die Begründung: es fehlen Unterlagen zur Prüfung des Antrages.
Am 21.5. hatte ich den persönlichen Termin beim Jobcenter, bis zum 28.5. hatte ich Zeit sämtliche Unterlagen abzugeben, was ich auch ausreizen musste, da einige Institutionen sich Zeit gelassen haben.. Auf dem Zettel, den ich von der Sachbearbeiterin bekommen hatte, stand alles an Unterlagen, die ich abgeben sollte. Leider habe ich etwas missverstanden und dementsprechend leider einige Unterlagen tatsächlich nicht mit abgegeben. Das war natürlich keine Absicht sondern einfach dumm von mir(jetzt im nachhinein sehe ich das auch..) Ich habe auch fast alle geforderten Unterlagen, jedoch fehlen mir Kontoauszüge von einem geschlossenen Bankkonto, die ich online nicht mehr abrufen kann. Die Postbank reagierte auf meine unzähligen Anforderungen nicht und daher habe ich bis heute diese Kontoauszüge nicht...
In dem Schreiben über die Versagung von Leistungen sind nun alle fehlenden Unterlagen aufgeführt. Meine Frage ist nun;
kann ich jetzt die Unterlagen einfach nachreichen oder muss ich zusätzlich einen Widerspruch einlegen? Ich habe lange danach recherchiert aber sämtliche Fälle, die ich gefunden habe, passen nicht zu meinem.
Ich hoffe ihr könnte mir helfen..
Danke und liebe Grüße