Allgemeinwohl
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Hallo Leute,
Habe heute Post vom JC bekommen, und zwar soll ich ein ärztliches Attest einbringen, daß ich zur Zeit nicht umziehen kann. (Meine Mietkosten sind zu hoch.) Dies nennt sich Aufforderung zur Mitwirkung. Was mich nun beunruhigt ist, das unter 'Bitte beachten Sie' steht:
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGBI). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.
Ist dies rechtens? Sollte ich nicht erstmal eine Aufforderung bekommen, mir eine billigere Wohnung zu suchen? Und, sollte mir falls ich ein solches Attest nicht bekäme, nicht schlimmstenfalls die Mietzuzahlung auf den Regelsatz gekürzt werden??
Kann das sein? 100% Leistungseinstellung weil ich kein Attest einbringe? Das finde ich extrem bedenklich.
Zum Hintergrund noch, ich würde gerne in eine billigere Wohnung umziehen, in meiner Stadt herrscht aber extreme Wohnungsnot in der unteren Preisklasse. Eventuell würden sich meine Chancen erhöhen, wenn ich vom Wohnungsamt einen Dringlichkeitsschein bekäme. Den bekommt man aber nur, wenn man eben eine Aufforderung umzuziehen bekommen hat, oder obdachlos ist.
Das Attest vom Arzt zu bekommen wäre nicht das Problem, es geht mir darum das ich einen Dringlichkeitsschein beantragen möchte. Außerdem kann ich es nicht fassen, das eine solche Drohung rechtens sein kann.
Habe heute Post vom JC bekommen, und zwar soll ich ein ärztliches Attest einbringen, daß ich zur Zeit nicht umziehen kann. (Meine Mietkosten sind zu hoch.) Dies nennt sich Aufforderung zur Mitwirkung. Was mich nun beunruhigt ist, das unter 'Bitte beachten Sie' steht:
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGBI). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.
Ist dies rechtens? Sollte ich nicht erstmal eine Aufforderung bekommen, mir eine billigere Wohnung zu suchen? Und, sollte mir falls ich ein solches Attest nicht bekäme, nicht schlimmstenfalls die Mietzuzahlung auf den Regelsatz gekürzt werden??
Kann das sein? 100% Leistungseinstellung weil ich kein Attest einbringe? Das finde ich extrem bedenklich.
Zum Hintergrund noch, ich würde gerne in eine billigere Wohnung umziehen, in meiner Stadt herrscht aber extreme Wohnungsnot in der unteren Preisklasse. Eventuell würden sich meine Chancen erhöhen, wenn ich vom Wohnungsamt einen Dringlichkeitsschein bekäme. Den bekommt man aber nur, wenn man eben eine Aufforderung umzuziehen bekommen hat, oder obdachlos ist.
Das Attest vom Arzt zu bekommen wäre nicht das Problem, es geht mir darum das ich einen Dringlichkeitsschein beantragen möchte. Außerdem kann ich es nicht fassen, das eine solche Drohung rechtens sein kann.