Verrechnung Zinsen mit Gebühren für Kontolöschung?

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Symbiose

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Hallo, hab da ein Problem wie die Handhabung bei Bezug von Alg II ist, wenn man sein Sparkonto auflöst.

Habe mein Sparkonto aufgelöst und habe ein paar Euro Zinsen erhalten, da ich aber vorzeitig aufgelöst habe musste ich dementsprechend Vorschusszinsen und zusätzliche Gebühren bezahlen, so dass ich weniger Geld, sprich ca. 45 Euro weniger ausgezahlt bekommen habe, als vorher auf dem Konto war.
Steuerrechtlich ist da alles klar. Aber wie sieht die Regelung bei Hartz IV aus?


Wer kann dazu was sagen?


Danke
 
könntest du mal deine Frage etwas genauer vorbringen - oder willst du wissen ob die Jobcenter dir die verlorenen Zinsen bezahlt ? ?

Bitte mal mehr Info - danke
 
Da liegt was im Jobcenter

Hallo, danke, dass du dich gemeldet hast.

Ich mein das eigentlich ganz einfach.

Die Kosten (für das vorzeitige Löschen des Sparkontos) muss ich "Vertragsstrafe" in vorm von Vorschusszinsen zahlen, da der Bank jetzt mein Geld nicht mehr zur Verfügung steht und ich vorzeitig gekündigt habe.
Aber von Jan. bis jetzt, Ende Mai 2006 habe ich ein paar Zinsen bekommen.
Die sind viel weniger, als ich an "Vorschusszinsen" und Gebühren bezahlen muss.

Insgesamt sind es ca. 45 Euro weniger als ich noch vor der Auflösung hatte.
So, und hier ist doch das Problem.
Denn ich vermute, die Jobcenter sieht die Zinsen als Einkunft und die "Gebühren" werden dann den normalen Lebenshaltungskosten, welche mit dem Regelsatz abgegolten werden, zugeschrieben.
Normalerweise sind Einkünfte, der Zugewinn der dadurch entsteht, dass sich das Vermögen vermehrt hat.

Aber als ALG II Empfänger ist man aus vielen "normalen" Regelungen raus.

Ist das auch hier so? Denn ein Gewinn ist ja gar nicht entstanden, da die Kosten höher waren als die Einkünfte. Also Verlust den ich trage, aber die
Zinsen die viel geringer waren, sollen die mir jetzt auch noch abgezogen werden?

Das war eigentlich meine Frage, jetzt ein bisschen länger.

Danke, wenn du mir da eine Auskunft geben kannst
 
... ich nehme mal an das der Wert deines Sparbuches bei deinem Alg2-Antrag angegeben war und zu deinem Schonvermögen zugerechnet war.

Dann ist erstmal die Summer der Auflösung Umwandlung deines Vermögens in Barvermögen und unschädlich hinsichtlich Alg2....


Das du jetzt weniger raus hattest wie zuvor, ist der Jobcenter sch ...egal :pfeiff: :pfeiff:

In einem hast/hättest du sogar Recht, nämlich das die Zinsen gem. irrsinnige Verhaltensmuster der Ämter eigentlich Einkommen wäre - wie gesagt - der Verlust sch...egal :twisted:

Allerdings darfst du im Jahr bis 50 Euro geschenkt bekommen - ich hoffe das die Zinsen dazugehören .....

Abschließend - wenn die Zinsen keine Horrorbeträge darstellen, wirste glimpflich davonkommen ;) ;)

Die Frage ist eigentlich für mich (brauche aber keine Antwort) warum du das Sparbuch überhaupt aufgelöst hast. Warscheinlich du hast Geld gebraucht :hmm: :hmm:
 
Ohne Moos nichts los

Ist richtig, das Geld konnte ich natürlich gebrauchen, aber zugleich waren die monatlichen Belastungen durch der Vertrag, (regelmässige Zahlungen monatlich, die ich nicht mehr bezahlen wollte)
und warum sollte ich in einem Vertrag mit ab diesem Jahr deutlich erhöhten Bonuszahlungen bleiben, wenn ich sie mir sowieso anrechnen lassen muss. Da hab ich das Geld lieber auf dem Girokonto, und kann es gebrauen wenn ich es spontan brauch.

Wenn es mit den 50 Euro einmaligen Zahlungen stimmen sollte, dann hab ich ja beim besten Willen nichts abzugeben. Aber mal sehen wie es der SB sieht.
Im Moment, gerade jetzt wo die Hartz IV Gesetze verschärft worden sind, ist ja vieles möglich.
Ich denke mir nur, was würde den SB in der freien Markwirtschaft oder im privaten Leben machen, würden sie genau so viele Klagen vor dem Gericht heraufbeschwören, wenn sie die Kosten selbst tragen müssten?
Ich glaube nicht.


Grüße
 
Wenn es mit den 50 Euro einmaligen Zahlungen stimmen sollte, dann hab ich ja beim besten Willen nichts abzugeben. Aber mal sehen wie es der SB sieht.

Leider beraten auch viele SBs falsch. Sonst hätten wir hier nicht so viel zu tun und die Gerichte auch nicht.

Es ist immer bessern, man erkundigt sich an neutraler Stelle, wie z.B. hier im Forum und ist dann bei Falschauskünften in der Jobcenter gewappnet.

Fragst du drei SBs, kann es durchaus passieren, dass du mehrere Antworten bekommst. Für welche würdest du dich dann entscheiden?
 
Na ja Barney, das kann Dir hier auch passieren, das Du verschiedene Antworten bekommst, nichts für ungut.

Aber im Du hast ja recht wenn Du meinst das die SB 's selber da nicht immer auf der Höhe der Gesetze und Bestimmungen sind, allerdings liegt das vielleicht auch daran das bei dem Tempo wie Hartz IV immer wieder reformiert wird kein Mensch mehr mitkommt, was morgen Gesetz ist und was vielleicht übermorgen Gesetz ist :| :| :|
 
Arania meinte:
Na ja Barney, das kann Dir hier auch passieren, das Du verschiedene Antworten bekommst, nichts für ungut.

Aber im Du hast ja recht wenn Du meinst das die SB 's selber da nicht immer auf der Höhe der Gesetze und Bestimmungen sind, allerdings liegt das vielleicht auch daran das bei dem Tempo wie Hartz IV immer wieder reformiert wird kein Mensch mehr mitkommt, was morgen Gesetz ist und was vielleicht übermorgen Gesetz ist :| :| :|

:lol: :lol: genau, das ist wie bei den Rechtsanwälten = 3 RA und 4 Meinungen - anwesende RA hier im Forum ausgenommen ;) ;)
 
Barney meinte:
Fragst du drei SBs, kann es durchaus passieren, dass du mehrere Antworten bekommst. Für welche würdest du dich dann entscheiden?

Hallo Barney,

ich denke eher, wenn man drei SBs fragt, bekommt man vier Antworten. Und das ist leider das Problem. Ich bin der Meinung, diese Sache mit den Zinszahlungen sind schon über 18 Monate bekannt.
Und ausserdem erwarte ich von einem Mitarbeiter der Jobcenter, dass er sich darum kümmert auf dem Laufenden zu sein.
Jeder normale Mensch muss sich heute auch nach Feierabend noch um Weiterbildung kümmern um im Berufsleben mitzuhalten.
Es ist schließlich ihre Arbeit es zu können.

Klar, wo gearbeitet wird passieren Fehler die dann natürlich auch beseitigt werden sollten.

Aber über was ich mich ärgere, dass schon längst bekannte Probleme zu Ungunsten des Kunden entschieden werden.
Auch wenn man sich telefonisch bei dem Mitarbeiter freundlich meldet um nachzufragen bekommt man doch gelegentlich absolut falsche Aussagen.

Beispiel:

Ab Januar beantragtes ALG II (Voraussetzungen waren vorhanden) kam der Bewilligunsbescheid erst ab Februar 2006. Anruf und Nachfrage wo den der Januar bleibt, kam die Antwort " Sie bekommen ja noch ALG I vom Dezember 2005 und da gilt das Zuflussprinzip".
Deshalb gibt es im Januar 2006 nichts.
Und auf die Frage zwecks Krankenversicherung.
Antwort: "Sie sind ja noch einen Monat über das AA nachversichert"


Der Januar erschien erst gar nicht in dem Bescheid.

Das die Zahlungen vom AA für Dezember auch im Dezember 2005 geflossen sind und fließen werden, hatte ich der Jobcenter nachgewiesen.
Was soll das?

Zweite Sache.

Der Zuschlag nach Bezug von Alg I wurde erst ab Februar 2006 gewährt.

Das gleiche Spiel.

Aussage: "Im ersten Monat bei Bezug von ALG II gibt es kein Zuschlag ....."
Widerspruch eingelegt und dann wurde alles nachgezahlt.

Das sind keine Zufälle und hier gehts auch nicht um normale Fehler und Meinungen.
Das, was ich hier erlebt habe, wird bewusst gemacht um Kosten zu sparen.
Der eine lässt es sich eben gefallen, der andere eben nicht.
Und leider ist es kein Einzelfall wenn ich hier die Beiträge lese.
Und dafür ist ja das Forum da, um seine Erlebnisse mit der Jobcenter und das Leben mit Hartz IV zu beschreiben und Fragen nach Möglichkeiten und Auswegen zu stellen.

Aber, ich hab dich schon richtig verstanden, richtig sind aber die verschiedenen Auskünfte bei der Jobcenter trotzdem nicht.
Es darf nicht sein, dass in der einen Jobcenter so berechnet wird und in der anderen Jobcenter deutlich anders bei gleichen Voraussetzungen.
(Ich kenn den Spruch, "Jede Sache ist eben anders, es gibt nicht zwei gleiche Dinge und deshalb ist es so")

Grüße
 
ja ja - das kommt vielen bekannt vor :twisted: :twisted: :twisted:

..... gut auch fand ich dein Zitat:

.....Und ausserdem erwarte ich von einem Mitarbeiter der Jobcenter, dass er sich darum kümmert auf dem Laufenden zu sein.
Jeder normale Mensch muss sich heute auch nach Feierabend noch um Weiterbildung kümmern um im Berufsleben mitzuhalten.
Es ist schließlich ihre Arbeit es zu können......

Aber halloooooo, wir reden doch hier von Mitarbeitern der Jobcenter (von den meißten jedenfalls) und da müssen andere Maßstäbe angesetzt werden :pfeiff: :pfeiff:

Na gut - ist ein Vorurteil - aber ein schönes :lol: :lol: :lol:
 
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