Hallo,
Ich habe erstmals 2014 EU Rente beantragt. Diese wurde nach diversen Widersprüchen letztlich im vergangenen Herbst rückwirkend bewilligt.
Das JC war in Vorleistung getreten und fordert selbstverständlich Leistungen zurück.
Ende Juni diesen Jahres erhielt ich die Kopie der Aufstellung des JC vom 26.06.18 über die zu erstatteten Beträge mit Fristsetzung ggü. Rentenversicherung von 13.07.18.
Mir geht es darum: so langsam sollte mir der verbleibende Betrag überwiesen werden. Wie lange muss ich das dulden, bzw. ab wann kann ich offiziell Druck machen?
Hintergrund: ich bin dieses Jahr zus. an Krebs erkrankt und brauche die Nachzahlung dringend, da nun erhebliche Mehrausgaben zu zahlen sind, die die KV nicht übernimmt.
(Beispielsweise Fahrtkosten zu ambulanter Spezialuntersuchung, die zwar von der KV übernommen wird, aber eben nicht die Reisekosten)
Ich habe erstmals 2014 EU Rente beantragt. Diese wurde nach diversen Widersprüchen letztlich im vergangenen Herbst rückwirkend bewilligt.
Das JC war in Vorleistung getreten und fordert selbstverständlich Leistungen zurück.
Ende Juni diesen Jahres erhielt ich die Kopie der Aufstellung des JC vom 26.06.18 über die zu erstatteten Beträge mit Fristsetzung ggü. Rentenversicherung von 13.07.18.
Mir geht es darum: so langsam sollte mir der verbleibende Betrag überwiesen werden. Wie lange muss ich das dulden, bzw. ab wann kann ich offiziell Druck machen?
Hintergrund: ich bin dieses Jahr zus. an Krebs erkrankt und brauche die Nachzahlung dringend, da nun erhebliche Mehrausgaben zu zahlen sind, die die KV nicht übernimmt.
(Beispielsweise Fahrtkosten zu ambulanter Spezialuntersuchung, die zwar von der KV übernommen wird, aber eben nicht die Reisekosten)