In dem verhandelten Fall hatte ein Mann 2011 von seinem Onkel Immobilien im Wert von 120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen in Höhe von 80.000 Euro geerbt. Das Geld gab der Mann innerhalb von zwei Jahren aus und beantragte ab 2013 Grundsicherungsleistungen.Wer das Erbe nicht ehrt, kann nicht auf das Jobcenter zählen. Gibt ein Erbe das Vermögen zu schnell aus, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten, entschied das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Denn in einem solchen Fall führt der Empfänger seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbei (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2018, Az. L 13 AS 111/17)
Quelle: Verprasste Erbschaft: Jobcenter kann Leistungen zurückfordern