Verpflichtung ohne EGV - Ausbildung ab August steht fest. Was muss ich machen?

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37492745a

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Hey,

Was für verpflichtungen hat man ohne EGV ?

War heute beim Termin mir wurde gesagt da Sie eine Ausbildung zum 1.8 haben brauchen wir keine EGV .

Mir wurde gesagt ich soll entweder ein Langzeit Praktikum bei mein Ausbildungsbetrieb machen,oder mir ein Job suchen.. es wurde gesagt auf alles bewerben.

Ist das rechtens? Es wurde nur mündliche gesprochen nichts schriftlich

Ich weiß ja nicht mal wie viel Bewerbungen
 

Schikanierter

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AW: Verpflichtung ohne EGV ?

[...] Was für verpflichtungen hat man ohne EGV ? [...]

Gemäß § 2 SGB II muss der LE alle Möglichkeiten ausschöpfen, um seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.

-> SGB 2 - Einzelnorm

§ 15 Abs. 1 Nr. 2 SGB II bestimmt, welche konkreten Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind.

-> SGB 2 - Einzelnorm

Da bei dir nichts schriftlich festgelegt ist, hast du auch keine konkreten Pflichten, nur die allgemeine Pflicht der Arbeitsuche. Schreib doch einfach eine Liste mit deinen „Aktivitäten“ und bewirb dich nach eigenem Gutdünken.

Eine Pflichtverletzung kann nicht direkt aus § 2 SGB II abgeleitet werden, sondern in diesem Fall aus § 15 SGB II (= Grundlage für EinV). Es können zwar (Bewerbungs-) Nachweise gefordert werden, aber mangels einer gültigen EinV bzw. eines geltenden EinV-VA kann die Nichtvorlage der Nachweise nicht sanktioniert werden.

[...] Ist das rechtens? Es wurde nur mündlich gesprochen nichts schriftlich. [...]

Das was ein SB so mündlich von sich gibt hat soviel Konsistenz, wie ein feuchter Furz. Lass ihn doch reden. Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?
 

37492745a

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AW: Verpflichtung ohne EGV ?

Also bedeutet es ich muss keine schreiben? Welchen Sinn hat es den wenn ich sowieso am 1.8 in Ausbildung gehe. Da sowieso die meisten Firmen in 1 Monat antworten und dann für 4 Monate sich was zu suchen Naja aus meiner Sicht unnötig
 

Schikanierter

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AW: Verpflichtung ohne EGV ?

Also bedeutet es ich muss keine schreiben?

Im Hinblick auf § 2 SGB II müsstest du schon Bewerbungen schreiben, aber mangels gültiger EinV bzw. EinV-VA keine Nachweise darüber erbringen.

Welchen Sinn hat es den wenn ich sowieso am 1.8 in Ausbildung gehe. Da sowieso die meisten Firmen in 1 Monat antworten und dann für 4 Monate sich was zu suchen Naja aus meiner Sicht unnötig.

Über Sinn und Unsinn muss man im Zusammenhang mit JC wohl nicht diskutieren. :icon_hihi:

Schaue dir zwischendurch mal die Stellenanzeigen in den Zeitungen oder im Internet an und notiere dir die diesbezüglichen Bemühungen.

Man ist verpflichtet alles zu tun, um aus der Hilfebedürftigkeit hinaus zu kommen, dazu zählen besonders Bewerbungsbemühungen, aber:
Danach sind - wie das SG zutreffend ausgeführt hat - als Eigenbemühungen nicht nur konkrete formelle oder informelle Bewerbungen bei Arbeitgebern anzusehen. Auch die Auswertung von Stellenanzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Besuche von Arbeitsmarktbörsen, Vorsprachen bei privaten Vermittlern etc. pp. fallen unter den Begriff der Eigenbemühungen ( vgl. Berlit in LPK-SGB II, a.a.O. , § 15 Rdn.22).

Quelle: Hartz IV Urteil: Mitwirkungspflicht & Kürzungen

Aus dem Merkblatt Arbeitslose der BA Seite 18: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377607.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377610:
Aktivitäten ... können z. B. schriftliche Bewerbungen, die Auswertung von Stellenanzeigen in Zeitungen, Fachzeitschriften und anderen Medien, Vorsprachen bei Betrieben... (usw.) sein. Welche konkreten Aktivitäten Sie im Rahmen der Arbeitsuche unternehmen bzw. wie Sie Ihre Eigenbemühungen nachweisen müssen, entnehmen Sie Ihrer Eingliederungsvereinbarung bzw. der schriftlichen Festsetzung Ihrer Eigenbemühungen.

Laut den Ausführungen des JC Kreis-Wedel sind Eigenbemühungen alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt, um wieder in Arbeit zu kommen und seine Hilfebedürftigkeit sowie die seiner Bedarfsgemeinschaft zu beenden. Dazu gehören z. B. schriftliche Initiativbewerbungen, Bewerbungen auf Stellenangebote des Jobcenter, telefonische Bewerbungen bei möglichen Arbeitgebern oder Trägern und persönliche Vorsprachen (Quelle: Häufig gestellte Fragen -FAQ-).
 

37492745a

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Danke soweit ich es verstanden habe reicht es wenn ich mir interessante stellen raus suche und mir die aufschreibe dies zählt ja als eigenbenühung? Aber das schreiben brauch ich nicht? Da ich ja keine EGV habe sondern mir wurde es ja nur mündliche gesgat dies ist aber ja nicht rechtskräftig.
 

ZynHH (R.i.P.)

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AW: Verpflichtung ohne EGV ?

Du musst dich auch bewerben. Nur das wie ist dir überlassen.
Das kann mündlich im laden sein, per E-Mail, schriftlich.

Nur sage nie, nie nie du hast dich garnicht beworben.

Wirs5 es doch wohl schaffen mal ein zwei Briefe zu schreiben....
 

Schikanierter

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Klar da mir keine Anzahl genannt wurde lass ich es bei 5 mtl

Theoretisch reicht auch 1 Bewerbung pro Monat.

Setze dich doch nicht selber unter Druck.

Ich persönlich sichte regelmäßig die Stellenanzeigen in den Zeitungen, Wochen- und Lokalblättern und dokumentiere das in einer separaten Tabelle (= Nachweis Stellenrecherche). Ist dann eine Stelle dabei, die auf mich bzw. meine Qualifikationen zutrifft, dann bewerbe ich mich hierauf und trage diese Bewerbung in die Nachweisliste meiner Eigenbemühungen ein.

Auch wenn ich die Nachweislisten mangels aktueller EinV oder EinV-VA derzeit nicht vorlegen muss, so habe ich dennoch etwas in der Hand falls ich die Eigenbemühungen doch mal nachweisen muss. Sicher ist sicher.

Und da ich ab und an meine Bewerbungskosten erstatten haben möchte, reiche ich in diesem Zusammenhang alle mir vorliegenden Unterlagen und Nachweise ein. Da kann das JC dann auch nicht meckern.
 
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