HartzDieter
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25 jähriger H4 Empfänger wohnt mit Vater und Großmutter in Gemeinschaft. Vater und Oma bestätigen schriftlich, daß sie den Sohn/Enkel nicht unterstützen, daß er nur bei beiden wohnen darf.
Im Widerspruchsbescheid wird als nachgewiesen, anerkannt, daß der Empfänger abgesehen von 'Verpflegungsleistung', 'Warmwasser' und Energie keinen Unterhalt erhält.
Insgesamt werden ihm nun vom Regelsatz rund 93 Euronen für diese Leistungen abgezogen.
Was genau ist denn da die Verpflegungsleistung, wenn der H4 Empfänger nur mit Vater und Oma zusammenwohnt, bis er mal eine Wohnung findet?
Essen tut er dort nicht.
Und zum 'Warmwasser' gibt es doch das Urteil des sächsischen LSG (L 3 AS 101/06) vom 29.03.07,
wonach die Kosten für 'Warmwasser' nicht vom Regelsatz bestritten werden müssen. Ist das nicht rechtskräftig?
Im Widerspruchsbescheid wird als nachgewiesen, anerkannt, daß der Empfänger abgesehen von 'Verpflegungsleistung', 'Warmwasser' und Energie keinen Unterhalt erhält.
Insgesamt werden ihm nun vom Regelsatz rund 93 Euronen für diese Leistungen abgezogen.
Was genau ist denn da die Verpflegungsleistung, wenn der H4 Empfänger nur mit Vater und Oma zusammenwohnt, bis er mal eine Wohnung findet?
Essen tut er dort nicht.
Und zum 'Warmwasser' gibt es doch das Urteil des sächsischen LSG (L 3 AS 101/06) vom 29.03.07,
wonach die Kosten für 'Warmwasser' nicht vom Regelsatz bestritten werden müssen. Ist das nicht rechtskräftig?