Mein Partner hat gelegentlich auch ausserhalb des Wohnortes zu tun. Dabei muss er dann auch am jeweiligen Ort übernachten. Für diese Zeit bekommt er von seinem Arbeitgeber einen gewissen Betrag als Verpflegungsaufwand. (Im letzten Jahr war das in 3 Monaten der Fall)
Weiß jemand, wie das bei ALG II behandelt wird? Können hier die Verpflegungsmehraufwendungen wie beim Steuerrecht abgesetzt werden?
Weiß jemand, wie das bei ALG II behandelt wird? Können hier die Verpflegungsmehraufwendungen wie beim Steuerrecht abgesetzt werden?