Hallo Birt1959,
ich stelle hier die Frage für eine Mitpatientin, die vor ihrer psychischen Erkrankung ALG 1 bezog und bis zur Reha. Diese hatte vor zwei Jahren Krebs, ist noch in onkologischer Behandlung und leidet derzeit an einer psychischen Erkrankung.
Zurzeit ist sie in psychosomatischer Reha. Bei einer Zweitsicht eröffnete ihr die Psychologin nach zwei Wochen Reha, dass sie gesund entlassen wird.
Was bitte ist eine "Zweitsicht" ???
Hat sie medizinische Unterlagen mit in die Klinik genommen, die ihren wahren Zustand wiedergeben ???
Damit sollte sie sich notfalls mal einen Termin beim Klinikleiter geben lassen ... man könnte sie ja (eigentlich) direkt nach Hause entlassen, wenn man jetzt schon weiß, dass sie bei Entlassung gesund sein wird ...
Aber ich kenne diese Einstellungen in psychosomatischen DRV-Reha-Kliniken auch, besonders wenn die KK diese Reha gefordert hatte, um anschließend möglichst Geld sparen zu können, wenigstens durch zeitweise "Abschiebung" an die AfA bis zum nächsten Krankenschein.
Das Problem besteht darin, dass sie aufgrund der psychischen Erkrankung mit einem Minijob von 8 Stunden in der Woche bereits überfordert ist und deswegen vom Psychiater krankgeschrieben wurde. Dieser Krankenstand dauert seit 4 Monaten an und die Krankenkasse schickte sie im Eilverfahren in Reha. (Sie hatte einen gutdotierten Job gekündigt, weil sie aufgrund der Erkrankung den nicht mehr ausüben konnte und sich stattdessen diesen Minijob suchte. Die AfA erkannte die krankheitsbedingte Kündigung an.)
Hier komme ich gerade nicht ganz mit, aus einem Minijob gibt es kein Krankengeld also muss es ja noch aus dem "gut dotierten" Job stammen den sie aber bereits gekündigt hatte, um den Minijob aufzunehmen ... da passt was
NICHT in der Geschichte.
Wann wurde sie denn nun AU-Krank ... noch im letzten richtigen Job oder erst als der bereits gekündigt (beendet) war ???
Nun möchte sie wissen, wie sie sich weiter verhalten soll, da ihr eine Sozialpädagogin mitteilte, dass es unklug sei, sich nach der Reha sofort wieder krankzumelden.
Dort scheinen ja viele sehr merkwürdige "Fachleute" unterwegs zu sein, was macht bitte eine "Sozialpädagogin" in einer psychosomatischen Reha, ich kenne da nur Sozial-Arbeiter, die sich üblicherweise, um besondere soziale Belange der Patienten dort kümmern sollen.
Wie z. B. Anträge auf Sozial-Leistungen wenn es da Probleme gibt oder auch eine LTA bei der DRV oder einen Erhöhungs-Antrag beim Versorgungsamt.
Wenn sie schon weiß, dass deine (immer noch kranke) Mitpatientin Schwierigkeiten bekommen kann bei einer Entlassung als Arbeits-
FÄHIG, dann sollte sie doch bitte mal ihren Einfluss an den richtigen Stellen der Klinik geltend machen, das wäre ja sehr leicht mit der realen Entlassung als Arbeits-
UNFÄHIG zu verhindern.
Im Übrigen gilt dieser Entlassungs-Status genau am Tag der Entlassung aus der Reha-Klinik, das kann
JEDER behandelnde Arzt schon am nächsten Tag wieder ganz anders einschätzen ...
Wenn ihre Ärzte zu ihr halten, dann wissen sie auch die weitere AU (nach der Reha) zu erklären und durchzusetzen gegen KK und MDK.
Begründung: diese eventuelle Krankschreibung werde vom MDK überprüft und meist verworfen, sodass auch kein Übergangsgeld zu erwarten sei. (Keine Ahnung wie die DRV da nun mit reinkommt.)
Ganz so einfach ist das nun doch wieder nicht, wie will diese "Dame" wissen können was der (für die Mitpatientin) zuständige MDK dann machen wird, Reha-Kliniken (und deren Mitarbeiter) haben in der Regel mit dem MDK (oder eher vielen verschiedenen MDKs) der Rehabilitanden gar nichts zu tun (die kommen ja in der Regel auch aus ganz unterschiedlichen Ecken und sind bei unterschiedlichen KK versichert).
So werden Ängste vor dem MDK geschürt, die möglicherweise völlig überflüssig sind, bei persönlichen Untersuchungen (die dann Pflicht sind vor der Verweigerung des Krankengeldes) wird von den Ärzten dort durchaus auch erkannt, wenn Jemand wirklich noch
NICHT als Arbeits-Fähig anzusehen ist.
Dann sind auch dem MDK die "geheimen Sparwünsche" der KK völlig egal, die sind
NICHT so abhängig von einer bestimmten KK wie das oft angenommen wird, den MDK müssen
ALLE GKV (aus einen gemeinsamen Topf) bezahlen, egal wie der solche Begutachtungen dann für KK XY entscheidet.
Es sind (in der Hinsicht) oft die KK selber, die
ALLE Schuld an ihren eigenen "Spar"-Entscheidungen" dann dem MDK zuschreiben wollen ... die KK entscheidet über die Krankengeld-Zahlungen und
NICHT der MDK ... der ist da oft nur "Mittel zum Zweck" (ausgestattet mit meist nur magerer "Aktenlage") ...
Die Anfragen und Aufträge zur Prüfung von AU-Bescheinigungen kommen von der KK, das macht der MDK nicht "von alleine" ...
Was der Anspruch auf "Übergangsgeld" (von der DRV für die Reha-Zeit gezahlt) damit zu tun haben soll ist mir auch schleierhaft, aber das bestätigt nur welcher "gequirlte Unsinn" ihr da erzählt wird.
Auch in solchen Reha-Kliniken gibt es Ober-Ärzte und Klinikleiter, da darf man durchaus ein Gespräch dazu einfordern, warum man ( der Psychotherapeut) jetzt schon meint zu wissen, dass sie bei Entlassung gesund sein wird.
Sie solle sich stattdessen bei der AfA melden, ein paar Wochen sich führen lassen und sich dann wieder krankmelden. Dann ginge es erst mit Lohnfortzahlung weiter und dann wieder mit dem Krankengeld.
Warum bitte sollte sie das (freiwillig) tun (müssen) wenn sie immer noch krank und gar nicht in Arbeit vermittelbar ist ???
Dann wäre es wohl Pflicht dieser Klinik, das auch entsprechend bei der Entlassung zu bescheinigen, welche Verantwortung übernehmen eigentlich die Ärzte dort noch für das, was sie da gegen alle Vernunft täglich tun, um irgendwelchen Behörden Geld einzusparen ???
Wie viele Wochen meint man denn soll sie bei der AfA "gesund tun", ehe sie sich wieder AU schreiben lassen darf ... "Lohnfortzahlung" gibt es übrigens bei der AfA
NICHT (das nennt sich dort Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III) und danach bekommt sie auch von der KK nur noch den Betrag des ALGI als Krankengeld gezahlt ... es ist also auch noch ein finanzieller Verlust zu erwarten.
Deine Mitpatientin sollte sich gleich mal den finanziellen Ausgleich des späteren Fehlbetrages durch diese "Sozial-Pädagogin" schriftlich zusichern lassen.
Nun ist sie komplett verunsichert und möchte auch keinen Sozialbetrug begehen.
Worin sieht sie hier einen "Sozial-Betrug", sie wird völlig falsch "beraten" (und wohl auch sehr falsch behandelt) in dieser Reha-Klinik, das kenne ich aber auch aus meiner psychosomatischen Klinik damals, in die ich unbedingt auf (dringenden) Wunsch meiner KK musste (ob ich wollte oder nicht, ob es Sinn machte oder nicht war egal) ...
Bei mir klappte das dann nicht mit der "Krankengeld-Ersparnis" danach, ich war nicht arbeitslos und an den vorhandenen Arbeitsplatz sollte ich aber auch
NICHT zurück (der war gesundheitlich nicht mehr zumutbar, also wurde ich AU entlassen), daher musste die KK auch nach der Reha weiter Krankengeld zahlen bis zu meiner Aussteuerung.
Deine Mitpatientin sollte sich rechtzeitig dagegen wehren, jetzt schon für "gesund" erklärt zu werden, ich hätte kein Problem damit beim Chef dort direkt zu fragen, was ich dort noch weiter soll wenn schon bekannt ist, was man zur Entlassung schreiben wird.
MfG Doppeloma