Vermögensumwandlung..

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münchnerkindl

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Hallo liebes Forum

Nach einigem was ich hier gelesen habe ist ja der Verkauf von Dingen die sich so über länger Zeit im Keller etc angesammelt haben bzw die dort so rumflacken ohne daß man sie noch braucht eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.

Wo kann man denn entsprechende Paragrafen zu dem Thema finden?

Und gibts da eine Höchstgrenze? Ich meine es ist schon klar daß wenn das riesige Werte sind man das beim Ausfüllen des Antrags als Vermögen angeben muss.
Aber wenn ich ein Auto von erlaubtem Wert besitze und das dann verkaufe ist das ja auch kein Einkommen.

Hat jemand Ahnung?

Liebe Grüsse,

Petra
 

Gru? Haubold
 
Dies ist zwar schon älter, aber immer noch aktuell, denke ich:
https://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176

Auszug:
 
Klar daß das ganze innerhalb des Vermögensfreibetrags angesiedelt sein muss...

Es handelt sich in dem Fall um "alte" aber hochwertige Sportausstattung, ein Terrarium, Sachen die ich früher für die Ausbildung (werde in dem Job nie wieder was machen) benötigt habe.
So zeug an dem gewisse sentimentale Gefühle hängen und die nach ettlichen Jahren weg sollen..

Das sollte dann wohl auch hochoffiziell alles im legalen Bereich liegen..

Das gilt dann wohl auch für Flohmarktverkauf..

Einkommen wäre ja wenn ich einen Gewinn erziele. Aber beim Kauf waren die Sachen erhelbich teurer als der zu erwartende Erlös.

Und da ja kein Einkommen stattgefunden hat müsste man auch wenn deshalb Geld aufs Konto kommt nicht dieses Formblatt mit der Einkommens- und Vermögenserklärung abgeben?
 
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