münchnerkindl
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Hallo liebes Forum
Nach einigem was ich hier gelesen habe ist ja der Verkauf von Dingen die sich so über länger Zeit im Keller etc angesammelt haben bzw die dort so rumflacken ohne daß man sie noch braucht eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
So ist es!
Und gibts da eine Höchstgrenze?
150 Euro pro Lebensjahr pro Person + 750 Euro Pauschale.
Ich meine es ist schon klar daß wenn das riesige Werte sind man das beim Ausfüllen des Antrags als Vermögen angeben muss.
Wer hat bzw. was sind schon "riesige" Werte?
Aber wenn ich ein Auto von erlaubtem Wert besitze und das dann verkaufe ist das ja auch kein Einkommen.
NEIN!!! Es ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung!
Petra
... Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)