Startbeitrag
- Mitglied seit
- 5 Nov 2006
- Beiträge
- 1.730
- Bewertungen
- 106
Hallo liebes Forum 
Nach einigem was ich hier gelesen habe ist ja der Verkauf von Dingen die sich so über länger Zeit im Keller etc angesammelt haben bzw die dort so rumflacken ohne daß man sie noch braucht eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
Wo kann man denn entsprechende Paragrafen zu dem Thema finden?
Und gibts da eine Höchstgrenze? Ich meine es ist schon klar daß wenn das riesige Werte sind man das beim Ausfüllen des Antrags als Vermögen angeben muss.
Aber wenn ich ein Auto von erlaubtem Wert besitze und das dann verkaufe ist das ja auch kein Einkommen.
Hat jemand Ahnung?
Liebe Grüsse,
Petra
Nach einigem was ich hier gelesen habe ist ja der Verkauf von Dingen die sich so über länger Zeit im Keller etc angesammelt haben bzw die dort so rumflacken ohne daß man sie noch braucht eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
Wo kann man denn entsprechende Paragrafen zu dem Thema finden?
Und gibts da eine Höchstgrenze? Ich meine es ist schon klar daß wenn das riesige Werte sind man das beim Ausfüllen des Antrags als Vermögen angeben muss.
Aber wenn ich ein Auto von erlaubtem Wert besitze und das dann verkaufe ist das ja auch kein Einkommen.
Hat jemand Ahnung?
Liebe Grüsse,
Petra