Vermögensumwandlung / Schonvermögen

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Otto

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Hallo,

eine Bekannte hat ihr Auto verkauft und würde mit dem Erlös für das Auto über das zugestandene Schonvermögen kommen.

Die Frage: Handelt es sich hierbei um eine Umwandlung oder um einen Zufluß? und wie wird das verechnet?

Beispiel:
Schonvermögen zulässig 5000 Euro
Erlös aus dem zugestandenem Auto: 3000 Euro

Ergebnis: 8000 Euro und somit 3000 Euro über dem Schonvermögen.
 

Strolchenmann

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Hi Otto

Wird das Auto mit Rechnung verkauft?

Ich denke nein, und in die "Keksdose" kann die ARGE nicht rein schauen

Ich sehe hier kein problem

Gruss Strolch
 
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