Vermögensumwandlung oder Einkommen?

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Broens

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24 Mai 2007
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Hallo!

Habe im März ALG2 für April beantragt und habe jetzt am 15. Mai den Bescheid über die Gewährung von ALG2 bekommen.

Im April und Anfang Mai war ich extrem pleite, d. h. ich habe mein Giro-Konto mit 600,- Dispo-Rahmen mit 800 überzogen und habe zudem Schulden bei meinen Eltern. Vor ein paar Jahren habe ich in einem Unternehmen gearbeitet, bei dem ich Mitarbeiteraktien kaufen konnte. Das habe ich auch gemacht und die Aktien waren 6 Jahre zum Verkauf gesperrt. Im April habe ich diese dann verkauft und insgesamt knapp 600 Euro erhalten. Diese werden mir voll als Einkommen angerechnet. Jetzt meine Fragen:

1. Ich bin mit meinem Vermögen deutlich unter der Grenze gewesen (800 Schulden auf der Bank, bei Eltern noch wesentlich mehr. Rechnet man die Aktien (vor Verkauf) dazu, so bin ich deutlich unter der Vermögensgrenze und nebenbei sogar immer noch im Minusbereich.) Ist der Verkauf der Aktien dann nicht eine Umwandlung und kein Einkommen? Wenn ich die Aktien nicht verkauft hätte, dann hätte ich ja den vollen Satz für April bekommen.

2. Ich war gezwungen, die Aktien zu verkaufen, da ich überhaupt keine Kohle mehr hatte und Miete und Essen bezahlen musste. Ist ja nicht so, dass ich mir davon einen Urlaub oder etwas derartiges geleistet habe.

3. Hätte die ARGE meinen Antrag schneller bearbeitet bzw. wäre ich schneller zu einem Termin gekommen, hätte ich die Aktien theoretisch gar nicht verkaufen müssen, weil ich ja vom Amt eigentlich die Miete bekomme.

Jetzt würde ich mich hier gerne nach der Rechtslage erkundigen und fragen, was ich in den Widerspruch schreiben soll.

Vielen Dank für Ideen!
 
Die Antwort ist eigentlich relativ einfache -

hast Du das "Aktienvermögen" bei dem Alg2-Antrag als vorhandenes Vermögen angegeben ? ?

Wenn nicht, hast Du leider die A..-karte :frown:

Das heißt nicht das Du kein Widerspruch einlegen solltest .....
 
Hallo broens,

ich gehe mal davon aus, daß Du die Aktien bei der Antragsstellung angegeben hast, und daß der Wert Deines Gesamtvermögens unter der Vermögensgrenze lag.
Dann wäre das eine Vermögensumwandlung.
Deine Schulden darfst Du aber nicht vom Gesamtwert abziehen, die interessieren die Arge leider nicht.

Meiner Meinung nach könnte es höchstens Probleme geben, wenn der von dir bei Antragstellung angegebene Wert der Aktien und der tatsächlich erzielte Verkaufspreis nicht übereinstimmen.

Viele Grüße,
angel
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich hatte 600 Euro angegeben und der Verkaufspreis war auch genau in der Höhe. Sonstiges Vermögen hatte ich nicht und auch wenn man die Schulden nicht abzieht, bin ich ja dann mit 600 Euro deutlich unter der Vermögensgrenze.

Dann werd ich mal Widerspruch einlegen. Sollte ich das einfach ganz normal schreiben oder mich auf irgendwelche Paragraphen oder sowas beziehen?

Gruß
 
Das kann man angehen.
positives Vermögen minus negatives Vermögen gleich Summe
Sollte die ARGE das nicht verstehen, Klagen!!
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich hatte 600 Euro angegeben und der Verkaufspreis war auch genau in der Höhe. Sonstiges Vermögen hatte ich nicht und auch wenn man die Schulden nicht abzieht, bin ich ja dann mit 600 Euro deutlich unter der Vermögensgrenze.

Dann werd ich mal Widerspruch einlegen. Sollte ich das einfach ganz normal schreiben oder mich auf irgendwelche Paragraphen oder sowas beziehen?

Gruß


Also wenn diese 600 Euro Aktien im Antrag als Vermögen angegeben wurde dann ist die Anrechung als Einkommen falsch.

Widerspruch (formlos) .... die 600 Aktienvermögen war als Schonvermögen angegeben und somit eine Vermögensumwandlung. Ich bitte um Nichtanrechnung und Änderung des Bescheides vom 00:00.2007 !

.....

Allerdings wie schon hier geschrieben sind die Schulden für die Arge leider nicht relevant, aber in diesem Falle ja auch nicht tangiert.
 
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