G
Gelöschtes Mitglied 64655
Gast
Ich habe im November 18 einen Vermittlungsvorschlag von einer weit entfernten auswärtigen Stelle des Arbeitsamts mit RFB erhalten. Da die Stelle wirklich nur auf dem ersten Blick zu meinen Qualifikationen passte und ich keinen Kampf wegen Unzumutbarkeit führen wollte habe ich mich dort beworben und kurz danach auch eine Eingangsbestätigung erhalten.
(Die allgemeine Bewerbungsfrist endete am 14.12.18 und die Stelle ist zum 14.02.19 zu besetzen.
Ich habe von diesem öffentlichen Arbeitgeber nichts mehr gehört.)
Noch offen wäre mein Antwortschreiben bezüglich dieser Bewerbung.
Die Option "Arbeitgeber hat sich nicht mehr gemeldet" gibt es dort ja zum Ankreuzen nicht.
So oder so werde ich bis zum 14.02.19 warten.
Ergänze ich die Funkstille des Arbeitgebers dann handschriftlich
oder warte ich bis sich irgendjemand von Amts wegen meldet?
(Die allgemeine Bewerbungsfrist endete am 14.12.18 und die Stelle ist zum 14.02.19 zu besetzen.
Ich habe von diesem öffentlichen Arbeitgeber nichts mehr gehört.)
Noch offen wäre mein Antwortschreiben bezüglich dieser Bewerbung.
Die Option "Arbeitgeber hat sich nicht mehr gemeldet" gibt es dort ja zum Ankreuzen nicht.
So oder so werde ich bis zum 14.02.19 warten.
Ergänze ich die Funkstille des Arbeitgebers dann handschriftlich
oder warte ich bis sich irgendjemand von Amts wegen meldet?