Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt muss ich die Stelle annehmen ?

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LucyLou

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Hallo =)
Da ich erst seit gestern hier angemeldet bin und irgendwie rein gar keinen plan habe wo ich was hinschreiben kann oder darf schreibe ich es nun hier !
Sorry schonmal dafür =(

Folgendes Problem habe ich :

Ich habe einen Vermittlungsvorschlag vom Amt bekomm mich bei der Firma Mömax zu bewerben was ich auch tat, wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen alles super !
Nun ist es so :
Die Filiale in der ich arbeiten soll bzw in der ich eingestellt werden soll ist in Kaiserslautern was ca 25 km von meinem wohnort weg ist , da dieses Filiale aber noch nicht eröffnet hat soll ich nach Karlsruhe was ca 100 km von meinem Wohnort weg ist !
Da ich zur Zeit kein Auto habe muss ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und habe eine Anfahrtszeit nach Karlsruhe von 2, 5 h !
Da ich aber in einem Dorf lebe muss ich 4 stunden vor Arbeitsbeginn losfahren und nach Ankunft in Karlsruhe noch 1,5 h in Karlsruhe durch die Stadt latschen.
Außerdem soll ich unter der Woche dort in einem Hotel untergebracht werden was ich aber von anfang an nicht wollte da ich Psychische probleme habe und deswegen auch schon beim alten Arbeitgeber gekündigt hab.
Seit dem ich das weiß sitz ich jeden abend auf der Couch und heul !

Meine Frage :
Muss ich das wirklich machen ?
Werde ich dann beim arbeitsamt gesperrt ?
und
Sind 2,5 h zumutbar ?

Ich brauche dringend eure Hilfe ich weiß nicht mehr weiter !

LG Lucy Lou:icon_stern::icon_stern::icon_stern:
 
1. Ich gehe davon aus, daß du hier von ALG und der Arbeitsagentur (AfA ) sprichst.

2. Hatte der VV eine korrekte Rechtsfolgenbelehrung? Ohne RFB ist dieser sowieso unverbindlich. Die RFB muß auf dem VV selbst sein, nicht in allgemeiner Form in irgendeiner EGV oder Merkblättern.

3. Ansonsten beträgt bei Vollzeittätigkeit (mindestens sechs Stunden Arbeitszeit täglich) die zumutbare Pendelzeit 2 1/2 Stunden, bei Teilzeittätigkeit weniger. Damit ist die gesamte benötigte Zeit, einschließlich notwendiger Warte- und Umsteigezeiten sowie Fußwege, zwischen eigener Wohnung und Arbeitsstätte gemeint. Natürlich für Hin- und Rückweg zusammengerechnet. Auf die Entfernung selbst kommt es nicht an. Ganz offensichtlich ist die Pendelzeit bei dir unzumutbar lang. Siehe § 140 SGB III.
 
Und dass Dir eine Übernachtung dort unzumutbar ist, kannst Du ja notfalls mit einem Arztattest beweisen, oder?
 
Hallo LucyLou,

hat der Arbeitgeber dir erklärt, wie das Ganze mit Karlsruhe ablaufen soll?

Damit meine ich;
wie lange dauert es bis die Filiale in Kaiserslautern eröffnet ist,
wer zahlt die Kosten für die zusätzliche Pendelstrecke und -zeit und/oder die Hotelübernachtungen
usw.

@Fritz Fleißig:
Ganz offensichtlich ist die Pendelzeit bei dir unzumutbar lang.
... nicht unbedingt, da das nur vorübergehend sein soll und möglicherweise unter (vom Arbeitgeber!! zu bezahlende) Dienstfahrten fallen ...

AnonNemo
 
@AnonNemo

Bezüglich "Dienstfahrten" wäre ich ein bißchen vorsichtig und stimme dem Wörtchen "möglicherweise" zu. Dienstfahrten sind nicht in jedem Fall gleich Arbeitszeit. Das hängt von den näheren Umständen ab: ob Selbstfahrer oder Mitfahrer, und ob während der Fahrt irgendwelche Arbeit (im eigentlichen Sinne) geleistet wird, beispielsweise Ausarbeitung eines Manuskriptes im Zugabteil. Die notwendigen Fahrtkosten sind aber auf jeden Fall vom Arbeitgeber zu ersetzen.

Bei der Zumutbarkeitsgrenze für VVs geht es nach meinem Verständnis um eine Begrenzung der "unproduktiven und unbezahlten" Zeit, für die man seine Freizeit aufopfern müßte.
 
Fritz Fleißig meinte:
Dienstfahrten sind nicht in jedem Fall gleich Arbeitszeit. Das hängt von den näheren Umständen ab: ob Selbstfahrer oder Mitfahrer, und ob während der Fahrt irgendwelche Arbeit (im eigentlichen Sinne) geleistet wird, beispielsweise Ausarbeitung eines Manuskriptes im Zugabteil.
Ach, du meinst also;
Wenn ihr Arbeitgeber sie von ihrer (noch nicht eröffneten) Stammfiliale in Kaiserslautern (die wahrscheinlich im Arbeitsvertrag als der Arbeitsort angegeben ist), vorübergehend in die Filiale nach Karlsruhe schickt ...
gehört die Fahrt von Kaiserslautern nach Karlsruhe zur Pendelstrecke?

Das hat mein Chef auch versucht ...
Als Monteur im Maschinenbau sollte die (Auto-)Fahrt, von der Firma zum Kunden, den Mitfahrern nicht bezahlt werden, es wurde ja während der Fahrt nicht gearbeitet ... großzügiger weise sollte wenigstens der ("arbeitende") Fahrer die Zeit bezahlt bekommen ... man könnte ja abwechseln, damit es für den Einzelnen nicht so schlimm ist :icon_neutral:

Ich weiß nicht, warum er - letztendlich - doch davon abgesehen hat ...
Rechtliche Probleme?
Weil die Monteure zusammengehalten und gesagt haben; Dann fährt eben das 5-köpfige Montageteam in 5 einzelnen Firmenwagen bzw. die 4 Mitfahrer steigen unmittelbar außerhalb des Firmengeländes aus ... ist ja immerhin ihre Freizeit ... und fangen mit der Arbeit an (fragt sich nur wo. Zum Kunden beamen?) sobald der Fahrer beim Kunden angekommen ist ... ("hirnrissige" Vorschläge können auch wir machen :wink:)?

Könnte natürlich auch ein Versuchsballon gewesen sein, um auszutesten was sich die Belegschaft - aus Angst um ihre Arbeitsplätze - so alles bieten lassen.
 
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