Hallo
ich habe heute einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgen und einen Termin zur Vorstellung bekommen.
Ich bin seid 02.03.2015 in Arbeit ( Verkauf ) zwar nur 20h pro Woche und soll mich nun als Quereinsteiger für ein Call-Center, Az von Mo - So von 8: 00 bis 22:00 Uhr vorstellen.
Beim letzten Gespräch mit meiner Sachbearbeiter/in bat ich um den Vermerk das ich alleinerziehend bin und damit keine 100% Schichtbereitschaft von MO.bis SO. sowie an Feiertagen garantieren kann ( Betreuung Kind zwar schon 14 Jahre nicht abgesichert nach 21.00 Uhr).
Laut meiner EGV , steht bei Ziele, Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als Verkäufer/in am lokalen Arbeitsmarkt(im Tagespendelbereich).
An den jeweiligen Vorstellungstermin von 10:00 bis 13:00 Uhr bin ich auf Arbeit, ich könnte mir das auch von meinen Arbeitgeber bestätigen lassen, würde diese Bestätigung reichen, dort Abzusagen oder kann ich mit einer Sperre rechnen?
ich habe heute einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgen und einen Termin zur Vorstellung bekommen.
Ich bin seid 02.03.2015 in Arbeit ( Verkauf ) zwar nur 20h pro Woche und soll mich nun als Quereinsteiger für ein Call-Center, Az von Mo - So von 8: 00 bis 22:00 Uhr vorstellen.
Beim letzten Gespräch mit meiner Sachbearbeiter/in bat ich um den Vermerk das ich alleinerziehend bin und damit keine 100% Schichtbereitschaft von MO.bis SO. sowie an Feiertagen garantieren kann ( Betreuung Kind zwar schon 14 Jahre nicht abgesichert nach 21.00 Uhr).
Laut meiner EGV , steht bei Ziele, Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als Verkäufer/in am lokalen Arbeitsmarkt(im Tagespendelbereich).
An den jeweiligen Vorstellungstermin von 10:00 bis 13:00 Uhr bin ich auf Arbeit, ich könnte mir das auch von meinen Arbeitgeber bestätigen lassen, würde diese Bestätigung reichen, dort Abzusagen oder kann ich mit einer Sperre rechnen?