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ExUser 32211
Gast
Kann man dann nicht einfühlsam ein fröhliches "Mit freundlichem Gruß - beim Teutates" als Schlußformel des Bewerbungsanschreibens setzen?Andererseits bin ich ja weder evangelisch, noch katholisch oder gehöre einer anderen Strömung (wie der Neuapostolischen Kirche) an
[Quelle: HENSCHE Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung]Das AGG erlaubt vielmehr in einigen Fällen eine religions- bzw. weltanschauungsbedingte Schlechterstellung, ebenso wie es auch in einigen Fällen eine Schlechterstellung wegen des Alters, des Geschlechts oder einer Behinderung zulässt. Man spricht hier von einer "zulässigen unterschiedlichen Behandlung".
[...]
BEISPIEL: Eine evangelische Landeskirche hat eine Pastorenstelle zu besetzen und sucht einen entsprechend qualifizierten Bewerber bzw. eine entsprechend qualifizierte Bewerberin. Einstellungsvoraussetzung ist unter anderem der christliche Glaube evangelischer Prägung. Ein Moslem oder Buddist kann daher ebenso abgelehnt werden wie ein Bewerber mit offen atheistischer Weltanschauung.
Kann man dann nicht einfühlsam ein fröhliches "Mit freundlichem Gruß - beim Teutates" als Schlußformel des Bewerbungsanschreibens setzen?
Nun aber mal ernsthaft.
Wenn du keiner Glaubensrichtung angehörst und das JC das auch weiß, dann ist der Vermittlungsvorschlag bereits durch die Hemmnis der Unzumutbarkeit unzulässig, weil ein SB mal wieder intelligenzfrei handelte oder einfach bei der Ermessensausübung gepennt hat.