Vermittlungsvorschlag: Religionszugehörigkeit wird verlangt- bewerben?

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ExUser 32211

Gast
Guten Tag,

gestern erhielt ich mehrere Vermittlungsvorschläge mit RFBs. Darunter ist/war eine Einrichtung, die in der Stellenbeschreibung explizit als Einstellungsvoraussetzung eine christliche Konfession verlangt. Bin aber weder getauft, noch konfirmiert :icon_evil:

Dass ich mich allein schon von der RFB her bewerben muss, ist mir klar :icon_pfeiff: Einerseits. Andererseits bin ich ja weder evangelisch, noch katholisch oder gehöre einer anderen Strömung (wie der Neuapostolischen Kirche) an, was jedoch -ähnlich wie ein Führerschein- eine Einstellungsvoraussetzung ist :biggrin:

Obligatorische Frage:
Würdet ihr euch bewerben? :icon_mrgreen:

Dachte mal, dass das Etwas für's Forum wäre :icon_hihi:

Viele Grüße,

Petite Biscuit
 

Max555

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Glaube kirchliche einrichtungen dürfen die religio azugehörigkeit abfragen, Stichwort "tendenzbetrieb".
 

bla47

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Ja bewerben, Absage kassieren, Absage nachweisen, Unkosten erstattet bekommen, 1 von X Bewerbungen laut EGV geschafft, Absagegrund im Formular eintragen und gut ist es.
Erfolgreich gescheitert würde ich sagen.
 

Couchhartzer

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Andererseits bin ich ja weder evangelisch, noch katholisch oder gehöre einer anderen Strömung (wie der Neuapostolischen Kirche) an
Kann man dann nicht einfühlsam ein fröhliches "Mit freundlichem Gruß - beim Teutates" als Schlußformel des Bewerbungsanschreibens setzen? :icon_mrgreen:

Nun aber mal ernsthaft.
Wenn du keiner Glaubensrichtung angehörst und das JC das auch weiß, dann ist der Vermittlungsvorschlag bereits durch die Hemmnis der Unzumutbarkeit unzulässig, weil ein SB mal wieder intelligenzfrei handelte oder einfach bei der Ermessensausübung gepennt hat.
 

0zymandias

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Das AGG greift hier nicht, weil es eine zulässige Schlechterstellung ist wie in ...
Das AGG er­laubt viel­mehr in ei­ni­gen Fällen ei­ne re­li­gi­ons- bzw. welt­an­schau­ungs­be­ding­te Schlech­ter­stel­lung, eben­so wie es auch in ei­ni­gen Fällen ei­ne Schlech­ter­stel­lung we­gen des Al­ters, des Ge­schlechts oder ei­ner Be­hin­de­rung zulässt. Man spricht hier von ei­ner "zulässi­gen un­ter­schied­li­chen Be­hand­lung".
[...]
BEISPIEL: Ei­ne evan­ge­li­sche Lan­des­kir­che hat ei­ne Pas­to­ren­stel­le zu be­set­zen und sucht ei­nen ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ten Be­wer­ber bzw. ei­ne ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te Be­wer­be­rin. Ein­stel­lungs­vor­aus­set­zung ist un­ter an­de­rem der christ­li­che Glau­be evan­ge­li­scher Prägung. Ein Mos­lem oder Bud­dist kann da­her eben­so ab­ge­lehnt wer­den wie ein Be­wer­ber mit of­fen athe­is­ti­scher Welt­an­schau­ung.
[Quelle: HENSCHE Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung]

Wenn es zu religiösen Konflikten kommen könnte, könnte der VV nach § 10 SGB II unzumutbar sein (Wenn ein Atheist z.B. Predigten halten soll).

Also Kopf schütteln, bewerben und eine lange Nase drehen. :biggrin:
 

LisaS

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Ich würde mich bewerben und in den Lebenslauf "konfessionslos" schreiben. Oder du rufst vorher an.

Meine Schwester wurde vor Jahren trotzdem mal in einem Krankenhaus in den alten Bundesländern eingestellt. Begründung: Sie wissen, dass viele Ostdeutsche nicht in der Kirche seien. Und solange sie nicht über den Flur rennt und ruft "Es gibt keinen Gott" wäre alles ok.
 

TheLovingKind

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Kann man dann nicht einfühlsam ein fröhliches "Mit freundlichem Gruß - beim Teutates" als Schlußformel des Bewerbungsanschreibens setzen? :icon_mrgreen:

Nun aber mal ernsthaft.
Wenn du keiner Glaubensrichtung angehörst und das JC das auch weiß, dann ist der Vermittlungsvorschlag bereits durch die Hemmnis der Unzumutbarkeit unzulässig, weil ein SB mal wieder intelligenzfrei handelte oder einfach bei der Ermessensausübung gepennt hat.


Herr, lass Hirn regnen. Bin zwar agnostischer Atheist, aber dieser Spruch passt bei deinem geschriebenen Mist. Wie kann man von intelligenzfrei schreiben, wenn die Arbeitsvermittler die Konfession ihrer Kunden gar nicht kennen? Hellsehen steht bei Arbeitsvermittlern nicht im Stellenprofil. Einfach hier dem Arbeitsvermittler mitteilen, dass man keiner christlichen Konfession zugehörig ist und gut ist. Man muss nicht immer unbedacht und gedankenlos gegen Arbeitsvermittler schießen, man darf vorher gerne einmal nachdenken. :icon_frown:
 

Solanus

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Das JC möchte eine Bewerbung, also bekommt es die. Nicht ich bin verpflichtet VV 's auf Sinnhaftigkeit zu prüfen. Schon gar nicht wenn in einer EGV eine verpflichtende Bewerbungszahl aufgenommen wurde.

Dafür hätte ich einen Standardtext, bei dem man jederzeit die Anschrift und das Datum austauschen könnte und nur Drucken drücken muß.

Kostenfrage vorher klären mit schriftlichen Bescheid, 10 Minuten aufgewendet, und ab mit der "Bewerbung". Kaffee wartet!
 
E

ExUser 32211

Gast
Beworben habe ich mich heute. Da es mir (meiner Meinung nach) als Negativ-Bewerbung ausgelegt werden könnte, wenn ich extra für dieses Stellenangebot in meinem Lebenslauf zu den Persönlichen Daten noch das Schmankerl "konfessionslos" nehme, ließ ich es so. Mein Lebenslauf hat diesbezüglich grundsätzlich nichts drin, es würde bei einer eventuellen Kontrolle durch den SB (rein theoretisch) dann auffallen. Spätestens bei einer Vertragsunterzeichnung hätte ich es allein schon für die Lohnsteuer angeben müssen.

Eine EGV habe ich nicht :biggrin:
 
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