BlauerMolch
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 11 März 2013
- Beiträge
- 27
- Bewertungen
- 2
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe eine wichtige Frage die mir in der letzten Stunde unter den Fingernägeln brennt. Ich habe hier und in anderen Foren nach einer Lösung bzw. einem ähnlichen Fall gesucht, aber keine eindeutige Antwort gefunden.
Problem:
Ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und auf der Suche nach einem neuen Job. Deshalb beziehe ich aktuell ALG1. Von meinem Vermittler erhalte ich Stellenangebote im Angestellten- aber auch im SELBSTSTÄNDIGEN BEREICH! Diese Vermittlungsvorschläge enthalten mal eine Rechtsfolgebelehrung und mal keine (50/50). Ein klares Muster WARUM jetzt mal eine RFB und mal Keine enthalten ist sind mir immer noch schleierhaft. Entfernung etc. scheint keine Rolle zu spielen.
Ich bewerbe mich auf ALLE Vermittlungsvorschläge egal ob mit RFB oder ohne! Jetzt habe ich allerdings von einer (ungewollten)-Stelle eine Einladung zum Vorstellungsgespräch inkl. Assessmentcenter erhalten. Aktuell habe ich noch keinen fixen Termin für das Gespräch, aber das Assissmentcenter steht fest (fixer Tag).
Kann ich jetzt die Einladung ablehnen? Grund für meine Unsicherheit ist die Eingleiderungsvereinbarung. Ich habe bisher JEDES Monat eine NEUE Vereinbarung erhalten (Inhalt gleich). In der EGV steht am Ende einmal dass ich mich auf Vermittlungsvorschläge binnen 3 Tagen bewerben muss (kein Thema) und im letzten Absatz "Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert". (Steht bisher immer so drin). Wichtig zu sagen: Ich habe die ELV bisher noch NIE unterschreiben müssen! Abgelehnt hab ich dass aber auch nicht, mein Vermittler meint das wäre nicht nötig.
Hoffentlich kann mir jemand eine verwertbare Auskunft dazu geben! Anzumerken sei noch dass ich auch gelesen habe das eine ELV als NICHT-abgedruckte RFB für Vermittlungsvorschläge gelten kann. In einem anderen Beitrag habe ich ein Urteil gefunden welches aussagt dass RFBs expliziet enthalten sein müssen, jedoch gilt das scheinbar nur für ALG2.
Ich finde das aktuell alles sehr schwammig und möchte mich langsam vorwärts tasten. Das persönliche Gespräch mit meinem Vermittler wurde bereits gesucht (vor 4 Wochen) mit dem Ergebnis dass er meine Einwende versteht und er der Meinung ist in meinem Fall könne man da gnädiger sein. ABER: die Gesetze wären eindeutig und er müsse mir auch entsprechende Stellen schicken...
Aktuell würde ich so verfahren: Bei der Stelle anrufen und das Vorstellungsgespräch ohne weitere Gründe absagen. Aber ich befürchte dadurch Sanktionen...
Bitte um Hilfe!
ich habe eine wichtige Frage die mir in der letzten Stunde unter den Fingernägeln brennt. Ich habe hier und in anderen Foren nach einer Lösung bzw. einem ähnlichen Fall gesucht, aber keine eindeutige Antwort gefunden.
Problem:
Ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und auf der Suche nach einem neuen Job. Deshalb beziehe ich aktuell ALG1. Von meinem Vermittler erhalte ich Stellenangebote im Angestellten- aber auch im SELBSTSTÄNDIGEN BEREICH! Diese Vermittlungsvorschläge enthalten mal eine Rechtsfolgebelehrung und mal keine (50/50). Ein klares Muster WARUM jetzt mal eine RFB und mal Keine enthalten ist sind mir immer noch schleierhaft. Entfernung etc. scheint keine Rolle zu spielen.
Ich bewerbe mich auf ALLE Vermittlungsvorschläge egal ob mit RFB oder ohne! Jetzt habe ich allerdings von einer (ungewollten)-Stelle eine Einladung zum Vorstellungsgespräch inkl. Assessmentcenter erhalten. Aktuell habe ich noch keinen fixen Termin für das Gespräch, aber das Assissmentcenter steht fest (fixer Tag).
Kann ich jetzt die Einladung ablehnen? Grund für meine Unsicherheit ist die Eingleiderungsvereinbarung. Ich habe bisher JEDES Monat eine NEUE Vereinbarung erhalten (Inhalt gleich). In der EGV steht am Ende einmal dass ich mich auf Vermittlungsvorschläge binnen 3 Tagen bewerben muss (kein Thema) und im letzten Absatz "Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert". (Steht bisher immer so drin). Wichtig zu sagen: Ich habe die ELV bisher noch NIE unterschreiben müssen! Abgelehnt hab ich dass aber auch nicht, mein Vermittler meint das wäre nicht nötig.
Hoffentlich kann mir jemand eine verwertbare Auskunft dazu geben! Anzumerken sei noch dass ich auch gelesen habe das eine ELV als NICHT-abgedruckte RFB für Vermittlungsvorschläge gelten kann. In einem anderen Beitrag habe ich ein Urteil gefunden welches aussagt dass RFBs expliziet enthalten sein müssen, jedoch gilt das scheinbar nur für ALG2.
Ich finde das aktuell alles sehr schwammig und möchte mich langsam vorwärts tasten. Das persönliche Gespräch mit meinem Vermittler wurde bereits gesucht (vor 4 Wochen) mit dem Ergebnis dass er meine Einwende versteht und er der Meinung ist in meinem Fall könne man da gnädiger sein. ABER: die Gesetze wären eindeutig und er müsse mir auch entsprechende Stellen schicken...
Aktuell würde ich so verfahren: Bei der Stelle anrufen und das Vorstellungsgespräch ohne weitere Gründe absagen. Aber ich befürchte dadurch Sanktionen...
Bitte um Hilfe!