samlowry85
Elo-User*in
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- 13 September 2018
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Hallo,
ich habe da mal ein Problem und 1 bis 2 Fragen dazu:
mir wurde von einem neuen Fallmanager ein Vermittlungsvorschlag für eine Stelle zugestellt bei der ich in
Ausnahmefällen schwer heben können muss. Körperliche Belastbarkeit ist Voraussetzung in der Stellenbeschreibung.
Ich bin körperlich nicht voll belastbar, habe dies den verschiedenen Fallmanagern auch schon mehrfach mündlich mitgeteilt und der neue Fallmanager möchte es jetzt wohl durch die Hintertür schriftlich abklären.
An jedem Vermittlungsvorschlag hängt auch ein Antwortbogen an. Ich habe mich auch per EGV verpflichtet die Anschreiben mit vorzulegen.
Meine Frage
:
Bewerbe ich mich nun nicht und mache auf diesem Antwortbogen gesundheitliche Gründe geltend?
Oder bewerbe ich mich und vermerke meine nicht volle körperliche Belastbarkeit im Bewerbungsanschreiben?
LG
ich habe da mal ein Problem und 1 bis 2 Fragen dazu:
mir wurde von einem neuen Fallmanager ein Vermittlungsvorschlag für eine Stelle zugestellt bei der ich in
Ausnahmefällen schwer heben können muss. Körperliche Belastbarkeit ist Voraussetzung in der Stellenbeschreibung.
Ich bin körperlich nicht voll belastbar, habe dies den verschiedenen Fallmanagern auch schon mehrfach mündlich mitgeteilt und der neue Fallmanager möchte es jetzt wohl durch die Hintertür schriftlich abklären.
An jedem Vermittlungsvorschlag hängt auch ein Antwortbogen an. Ich habe mich auch per EGV verpflichtet die Anschreiben mit vorzulegen.
Meine Frage
Bewerbe ich mich nun nicht und mache auf diesem Antwortbogen gesundheitliche Gründe geltend?
Oder bewerbe ich mich und vermerke meine nicht volle körperliche Belastbarkeit im Bewerbungsanschreiben?
LG