Hallo an Alle,
habe einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten. Es handelt sich dabei um eine Teilzeitstelle als Imbissverkäufer/in. Bin Aufstocker und arbeite hauptberuflich als freischaffende Künstler im Bereich Bildende Kunst. Meine letzte unterschriebene EGV hatte den Erhalt und Entwicklung der bestehenden Selbständigkeit zum Ziel. Bei der aktuellen EGV, die ich noch nicht unterschrieben habe, steht lediglich Integration in den Arbeitsmarkt und von Orientierung auf dem Arbeitsmarkt ist die Rede. So weit ich das jetzt im Forum verstanden habe, muß ich mich bewerben. Muß ich auch die Stelle auch antreten? Ich müßte dann meine hauptberufliche Tätigkeit aufgeben und auch
aus der KSK austreten. Wie seht Ihr das?
habe einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten. Es handelt sich dabei um eine Teilzeitstelle als Imbissverkäufer/in. Bin Aufstocker und arbeite hauptberuflich als freischaffende Künstler im Bereich Bildende Kunst. Meine letzte unterschriebene EGV hatte den Erhalt und Entwicklung der bestehenden Selbständigkeit zum Ziel. Bei der aktuellen EGV, die ich noch nicht unterschrieben habe, steht lediglich Integration in den Arbeitsmarkt und von Orientierung auf dem Arbeitsmarkt ist die Rede. So weit ich das jetzt im Forum verstanden habe, muß ich mich bewerben. Muß ich auch die Stelle auch antreten? Ich müßte dann meine hauptberufliche Tätigkeit aufgeben und auch
aus der KSK austreten. Wie seht Ihr das?