Ich habe eine Einladung zu einer beweberunde erhalten direkt von Jobcenter beim Arbeitgeber ( soll nicht im Jobcenter stattfinden). Leider ist eine Rechtsfolgenbelehrung dran und es ist wie immer per Einschreiben geschickt worden.
Ich wollte mir das Stellenangebot mal auf der Jobbörse ansehen und habe festgestellt das die Suche keinen Treffer ergeben hat. Bevor die vermutung kommt ich habe die Ref Nr. 10000-**-S eigegeben und auch auf Zahlendreher überprüft. Noch kurioser ist das die Zentrale Kontakt Hotline mir auch nicht weiter helfen konnte sondern mir gesagt hat ich solle Kontakt per Email mit der Niederlassung in meinem Ort aufnehmen.
1. Meine Fragen dazu wären bedeutet das das Stellenangebort wurde zurück gezogen unud ich muss da nicht mehr hin?
Mir liegen solche Massenveranstaltungen eh quer im Magen ich habe keine Lust vor 50 Fremden über meine persönlichen Vorlieben und Hobbys zu berichten oder sogar Fragen über meinen Gesundheitszustand zu beantworten. darum meine zweite Frage zu der ich weder im Forum noch im Web etwas gefunden habe.
2. Ist es eigentlich mit dem Datenschutzgesetz vereibar das im Bewerbungsverfahren Personenbezogenen Daten so öffentlich behandelt werden? Wäre es sanktionssicher zu sagen ich berufe mich auf men Datenschutzrecht und nehme nur persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitern teil oder wäre das eine Verweigerung.
Danke schon mal im Vorraus
Ich wollte mir das Stellenangebot mal auf der Jobbörse ansehen und habe festgestellt das die Suche keinen Treffer ergeben hat. Bevor die vermutung kommt ich habe die Ref Nr. 10000-**-S eigegeben und auch auf Zahlendreher überprüft. Noch kurioser ist das die Zentrale Kontakt Hotline mir auch nicht weiter helfen konnte sondern mir gesagt hat ich solle Kontakt per Email mit der Niederlassung in meinem Ort aufnehmen.
1. Meine Fragen dazu wären bedeutet das das Stellenangebort wurde zurück gezogen unud ich muss da nicht mehr hin?
Mir liegen solche Massenveranstaltungen eh quer im Magen ich habe keine Lust vor 50 Fremden über meine persönlichen Vorlieben und Hobbys zu berichten oder sogar Fragen über meinen Gesundheitszustand zu beantworten. darum meine zweite Frage zu der ich weder im Forum noch im Web etwas gefunden habe.
2. Ist es eigentlich mit dem Datenschutzgesetz vereibar das im Bewerbungsverfahren Personenbezogenen Daten so öffentlich behandelt werden? Wäre es sanktionssicher zu sagen ich berufe mich auf men Datenschutzrecht und nehme nur persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitern teil oder wäre das eine Verweigerung.
Danke schon mal im Vorraus