Kirschblüte
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Hallo ihr Lieben,
ich bin derzeit seit fast 8 Monaten krankgeschrieben (meine aktuelle AU gilt bis Ende dieses Monates). Mir geht es psychisch nicht gut und mein SB weiß von meinem gesundheitlichen Zustand (nächster Beratungstermin habe ich mit ihm Mitte August, Ärztlicher Dienst wurde von ihm beim letzten Mal zum Thema gebracht).
Vor kurzem habe ich von ihm einen Vermittlungsvorschlag mit einer Rechtsfolgenbelehrung zugesandt bekommen. Kann ich diesen ablehnen, also im zurückzusendenden Antwortschreiben angeben, dass ich mich nicht beworben habe mit der Begründung, dass ich arbeitsunfähig bin (und die nähere Zukunft aktuell nicht planen kann)? Gilt das als ein wichtiger Grund oder könnte ich dafür sanktioniert werden?
Wie ist das generell mit Vermittlungsvorschlägen in Fällen, wo eine dauerhafte Krankheit/ Arbeitsunfähigkeit besteht - ist der Arbeitsunfähige zu den Vermittlungsvorschlägen verpflichtet?
Ich habe auch von dem kommenden Sanktionsmoratorium gelesen. Soweit ich es richtig verstehe, kann mir aktuell also keine Sanktion drohen... Trotzdem habe ich Angst und mich beschleicht dieses Gefühl und ständig der Druck, die Bewerbung doch zur Sicherheit abzuschicken.
(Zum VV : es ist eine Stelle in meiner Branche, andere Stadt, ich müsste also umziehen, und sie wünschen jemand mit Führerschein (Führerschein habe ich nicht, also wahrscheinlich ist meine Chance auf ein Bewerbungsgespräch gering). Trotzdem habe ich gerade so Angst, dass wenn ich mich bewerbe zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde und diesen Job irgendwie annehmen muss, obwohl ich mich zurzeit wirklich nicht in der Lage dazu fühle geschweige denn einen Umzug zu schaffen. Ehrlich gesagt hatte mich heute bereits dazu entschlossen die Bewerbung zur Sicherheit einfach abzuschicken und mich an die Bewerbung gesetzt, jetzt habe ich seitdem so Angst vor einer evtl. Einladung etc. und bin unsicher, ob ich sie abschicke. Und ich kann mich ja nicht für die Stelle bewerben und dann bei evtl. Einladung zum Vorstellungsgespräch dieses ablehnen - das bekommt das Jobcenter ja mit und dann droht mir wieder eine Sanktion wegen Nichtmitwirkung bzw. Verweigerung oder? )
Ich freue mich sehr über eure Antworten!
Vielen vielen Dank <3
ich bin derzeit seit fast 8 Monaten krankgeschrieben (meine aktuelle AU gilt bis Ende dieses Monates). Mir geht es psychisch nicht gut und mein SB weiß von meinem gesundheitlichen Zustand (nächster Beratungstermin habe ich mit ihm Mitte August, Ärztlicher Dienst wurde von ihm beim letzten Mal zum Thema gebracht).
Vor kurzem habe ich von ihm einen Vermittlungsvorschlag mit einer Rechtsfolgenbelehrung zugesandt bekommen. Kann ich diesen ablehnen, also im zurückzusendenden Antwortschreiben angeben, dass ich mich nicht beworben habe mit der Begründung, dass ich arbeitsunfähig bin (und die nähere Zukunft aktuell nicht planen kann)? Gilt das als ein wichtiger Grund oder könnte ich dafür sanktioniert werden?
Wie ist das generell mit Vermittlungsvorschlägen in Fällen, wo eine dauerhafte Krankheit/ Arbeitsunfähigkeit besteht - ist der Arbeitsunfähige zu den Vermittlungsvorschlägen verpflichtet?
Ich habe auch von dem kommenden Sanktionsmoratorium gelesen. Soweit ich es richtig verstehe, kann mir aktuell also keine Sanktion drohen... Trotzdem habe ich Angst und mich beschleicht dieses Gefühl und ständig der Druck, die Bewerbung doch zur Sicherheit abzuschicken.
(Zum VV : es ist eine Stelle in meiner Branche, andere Stadt, ich müsste also umziehen, und sie wünschen jemand mit Führerschein (Führerschein habe ich nicht, also wahrscheinlich ist meine Chance auf ein Bewerbungsgespräch gering). Trotzdem habe ich gerade so Angst, dass wenn ich mich bewerbe zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde und diesen Job irgendwie annehmen muss, obwohl ich mich zurzeit wirklich nicht in der Lage dazu fühle geschweige denn einen Umzug zu schaffen. Ehrlich gesagt hatte mich heute bereits dazu entschlossen die Bewerbung zur Sicherheit einfach abzuschicken und mich an die Bewerbung gesetzt, jetzt habe ich seitdem so Angst vor einer evtl. Einladung etc. und bin unsicher, ob ich sie abschicke. Und ich kann mich ja nicht für die Stelle bewerben und dann bei evtl. Einladung zum Vorstellungsgespräch dieses ablehnen - das bekommt das Jobcenter ja mit und dann droht mir wieder eine Sanktion wegen Nichtmitwirkung bzw. Verweigerung oder? )
Ich freue mich sehr über eure Antworten!
Vielen vielen Dank <3
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