Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung für Zeitarbeitsfirma beim Jobcenter

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Matrix1

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Hallo zusammen,

Am 02.08.2018 habe ich einen Termin beim SB gehabt, habe 3 verschiedene Flyer zum Bewerbungs- training/schreiben bekommen. (habe gesagt das meine Bewerbungen OK sind und was das bringen soll). Und einen neuen Termin bekommen ich soll mir überlegen, wie es weiter gehen soll.

Heute am 10.08.2018, wieder das gleiche gesagt wie oben. Habe einen Vermittlungsvorschlag mit RFB für eine Zeitarbeitsfirma bekommen, Termin ist am 15.08.2018 um 9:15 Uhr im Jobcenter. Und einen neuen Termin beim SB am 31.08.2018 ich soll Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Lichtbild mitbringen.

Wie soll ich weiter vorgehen?

VV mit RFB habe ich im Anhang beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Matrix1
 

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Badener

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Hallo,
ich würde mal sagen ... wenn die Stelle möglicherweise interessant ist ... hingehen ;-) . Zusätzlich schadet der "Fahrkostentango" sicherlicht nicht. Auch wenn man "nur" zum Jobcenter fährt.
Ansonsten würde ich mal zu den vielen Möglichkeiten raten die unter "Umgang mit ZAF ´s" aufgeführt sind.
Insbesondere weil der Termin im Jobcenter stattfindet, ist mit sicherheit ein Beistand sehr sinnvoll!
LG
 
E

ExitUser

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Wenn ich in einem Vermittlungsvorschlag schon geduzt werde, dann würde meine Bewerbung entsprechend aussehen.

Wie asozial sind die ZAF eigentlich mittlerweile?
 

erwerbsuchend

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Und einen neuen Termin beim SB am 31.08.2018 ich soll Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Lichtbild mitbringen.

Mit welcher Begründung möchte SB deine Bewerbungsunterlagen sehen? Wenn es nur darum gehen sollte, dass SB deine Unterlagen auf Korrektheit prüfen will, dann solltest du darauf bestehen, dass SB diese Unterlagen nur während des Termines liest und dir direkt wieder aushändigt. Ein Lichtbild kann wegen des AGG nicht mehr in Bewerbungen gefordert werden. Dies betrifft auch Angaben zum Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität. Man muss auch nicht unbedingt den Familienstand angeben.

Wie asozial sind die ZAF eigentlich mittlerweile?

Das hat nicht unbedingt etwas mit ZAF zu tun, sondern eher mit dem Zeitgeist des hippen Start up-Feelings bei vielen Unternehmen. Es gibt seit geraumer Zeit viele Unternehmen, die in ihren Stellenanzeigen den möglichen Bewerber duzen und sich selbst ebenfalls in der Du-Form darstellen. Man könnte daher als Bewerber dann auch einfach in der Bewerbung als Anrede die Du-Form nutzen, wenn man es möchte.
 
E

ExitUser

Gast
Das hat nicht unbedingt etwas mit ZAF zu tun, sondern eher mit dem Zeitgeist des hippen Start up-Feelings bei vielen Unternehmen. Es gibt seit geraumer Zeit viele Unternehmen, die in ihren Stellenanzeigen den möglichen Bewerber duzen und sich selbst ebenfalls in der Du-Form darstellen. Man könnte daher als Bewerber dann auch einfach in der Bewerbung als Anrede die Du-Form nutzen, wenn man es möchte.

Für mich ist es einfach fehlender Respekt vor Bewerbern.
Zeitgeist hin oder her.
 
E

ExUser 2606

Gast
Wenn ein SB Bewerbungsunterlagen beurteilen wll und nichtmal weiss, dass ein Photo wegen des AGG heute keine Pflicht mehr ist, dann braucht diese SB wohlselber erstmal ein Bewerbungstrauning.
 

Matrix1

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Hallo zusammen,

war heute den 15.08.2018 beim Termin vom Vermittlungsvorschlag. Nach ca. 60 min warten und ca. 12 Leute vor mir wurde ich hereinbegleitet. Ich war mit Ihr alleine.
Kurzgefasst: Ich händigte Ihr meinen unterschriebenen Lebenslauf mit Löschung meiner personenbezogenen Daten bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages nach (BDSG ), kleingedruckt ganz unten. Sie wollte das ich die Datenschutzerklärung unterschreibe für den Bewerberpool. Ich: Das Blatt sofort eingezogen und gesagt ich lese mir, das zu Hause in Ruhe durch. Sie: das können Sie auch hier. Ich: Nein zu Hause in Ruhe. Sie: dann schicken Sie mir das unterschrieben per E-Mail zu. Ich: Ich muss erst mal lesen, was da drinnen steht. Sie: Wir melden uns. Ich: Ich brauche noch einen Nachweis, das ich heute hier vorgesprochen habe. Sie: Schriftlichen Nachweis geschrieben und mir ausgehändigt und gesagt: den Lebenslauf kann ich ja nicht verwenden, weil Sie nicht unterschrieben haben.

Morgen den 16.08.2018 gebe ich das Antwortschreiben mit
[x] Warte auf eine Antwort. + Nachweis des Vorsprechens gegen Eingangsstempel auf der Kopie ab.

Zusätzlich den Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung.

Falls was kommt, melde ich mich nochmal.

Vielen Dank @ alle die mir geholfen haben und wünsche Euch allen eine angenehme Woche.

Mit freundlichen Grüßen
Matrix1
 

karuso

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Datenschutzerklärung ist rein freiwillig da kann man auch nicht sanktioniert werden.Du hättest kleich sagen können das du die nicht unterschreibst.Fertig.:icon_mrgreen::icon_mrgreen:
 

Matrix1

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Hallo,

Einwilligungserklärung zur Verwendung und Speicherung der personenbezogenen Daten habe ich im Anhang beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Matrix1
 

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Sonne11

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Der Rotz ist nicht auf eine konkrete Stelle bezogen. Es geht immer nur um Verbreitung, Werbung oder spätere Anwerbung. Da auch noch die Freiwilligkeit erwähnt wird, braucht man sich keine Sorgen zu machen.

Zumal eine vorliegende Bewerbung, bei einer zuständigen Person, die über die Einstellung entscheiden kann, nie einer Speicherung oder Verbreitung bedarf. Ja oder nein und tschüß!

Du siehst, was die wirklich wollen. :wink: Selbst nur den eigenen Bewerberpool zu füllen bringt geldwerten Vorteil. Da man damit wirbt, viel Mehr eingepoolte zu haben, als andere Dienstleister.

Man muss jetzt nur aufpassen, da die ZAF , wenn sie wissen, dass sie einen nicht "nutzen" können, gerne als Einstellung verhindert mitteilen, damit ein Anderer den Geldvorteil bekommt. :wink: Darauf muss man nur hart reagieren und aufzeigen, dass man auch kann, wenn man muss und keine Angst vor etwas (Beschwerde-)Arbeit hat. :icon_hihi:

Danke für den Scan.
 
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ExitUser

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Der erste Absatz reicht mir schon:biggrin:
Wenn ich richtig gezählt habe, würden Deine Daten unter 13! Tochterunternehmen verteilt.

Wenn Du dann noch die Telefonnummer angegeben hast.........
 

erwerbsuchend

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Sie wollte das ich die Datenschutzerklärung unterschreibe für den Bewerberpool

Hat sie auch gesagt, dass du einwilligen musst? In dieser Datenschutzerklärung wird doch auch die Option "Ich willige nicht ein" angeboten. Demnach müsste es doch auch sanktionsfrei möglich sein, den Punkt "Ich willige nicht ein" anzukreuzen und zu unterschreiben. Zudem müsste sich auch diese ZAF organisatorisch so aufstellen, dass sie ohne weitreichende Weitergabe deiner Bewerberdaten, diese Bewerbung bearbeiten kann.
 

Sonne11

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Man müsste jetzt überlegen, ob man nicht weiterhin im Kontakt bleibt. Ob Zettel oder nicht. Denn Du hast die Prüfung angekündigt und es bei dieser Sache geblieben.

Ich wäre da sehr vorsichtig! Man muss hier wieder daran denken, dass es der ZAF und SB ganz sicher nicht um passende Vermittlung geht. Kannst Du nicht in etwas gepresst werden, dann werden Deine Fehler ausgewertet und es wird versucht zu sanktionieren.

Ich würde den Zettel ausfüllen, Kopieren und die Kopie tatsächlich verschicken. (Mailen ja nicht, wäre ja kontraproduktiv)

Ob die dann etwas mit Dir anfangen können, oder nicht, wäre nicht Dein Problem. Die können nämlich behaupten, dass sie noch auf Deine Zustimmung warten, weil Du die Prüfung angekündigt hast. Und es wartet ein Job auf Dich.

Auch wenn jetzt in meinem Text Dinge nicht ganz zu Ende gedacht sind, spricht die RFB von einer Stelle und 30% und keinem Termin. Da würde ich weiterhin an einer Stelle ohne Pool interessiert sein. :wink::idea:

Warum sollte man denn überhaupt Unterschreiben, wenn man sich dazu entschliesst, zu garnichts einzuwilligen?!
Es müsste direkt an den Bewerber gerichtet sein und eigentlich sein Name angegeben. Aber es würde zu seinen Unterlagen gelegt, ist also zuzuordnen.

Unterschreiben würde ich es nicht, aber ankreuzen. Ich denke, viele haben nicht den Mut hier nicht einzuwilligen. Und die Reaktion des Parasi**n zeigt, wie es laufen sollte. Da kam gleich Druck.
 

Matrix1

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Hallo zusammen,

ich habe jetzt die 3 Sachen abgegeben. Ergebnisbogen vom VV und Nachweis vom Vorsprechen gegen Eingangsstempel auf der Kopie und Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung.

Die Einwilligung für den Bewerberpool unterschreibe ich nicht. Auch mit dem ankreuzen mache ich nicht, auch wenn es "ich willige nicht" ist. Und hoffe das nichts passiert.

Da würde ich weiterhin an einer Stelle ohne Pool interessiert sein. :wink: :idea:
Ja, die wollen sich bei mir melden.

Und nochmal danke an @ alle die mir geholfen haben :) ;-).

Ich wünsche euch allen einen schönen Tag :).

Mit freundlichen Grüßen
Matrix1
 
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Matrix1

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