Hallo,
eine Bekannte von mir hat einen VV bekommen.
Als Reinigungskraft in TZ (flexibel) im Pflegeheim.
Davon abgesehen, dass sie aus dem Einzelhandelsbereich kommt und noch nie als Reinigungskraft gearbeitet hat (zählt ja bei ALG2 nicht), ist die Stelle nur mit PKW erreichtbar.
Ein Bus fährt dort nicht hin - nicht mal in die Nähe.
Im Stellenangebot steht: "FS & PKW werden nur zum erreichen der Arbeitsstelle benötigt".
Hat sie beides nicht. Ein Fahrrad auch nicht.
Der Fussweg beträgt 2,8 km bedeutet pro Tag 5,6 km Fussmarsch entlang der Landstraße - da kein Fussweg vorhanden ist - und das früh um 5 Uhr.
Ist das zulässig? Ich finde nur Angaben zu Pendelzeiten etc. Aber zum Thema "Fussmarsch
" nichts.
Für Hilfe wäre Sie dankbar.
eine Bekannte von mir hat einen VV bekommen.
Als Reinigungskraft in TZ (flexibel) im Pflegeheim.
Davon abgesehen, dass sie aus dem Einzelhandelsbereich kommt und noch nie als Reinigungskraft gearbeitet hat (zählt ja bei ALG2 nicht), ist die Stelle nur mit PKW erreichtbar.
Ein Bus fährt dort nicht hin - nicht mal in die Nähe.
Im Stellenangebot steht: "FS & PKW werden nur zum erreichen der Arbeitsstelle benötigt".
Hat sie beides nicht. Ein Fahrrad auch nicht.
Der Fussweg beträgt 2,8 km bedeutet pro Tag 5,6 km Fussmarsch entlang der Landstraße - da kein Fussweg vorhanden ist - und das früh um 5 Uhr.
Ist das zulässig? Ich finde nur Angaben zu Pendelzeiten etc. Aber zum Thema "Fussmarsch

Für Hilfe wäre Sie dankbar.