HilfesuchenderMensch
Elo-User*in
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Hallo ohr Lieben,
Thema VV und nicht konkrete Stellen darin + RFB.
Beispiel: ZAF oder andere Dienstleister (Wachbuden) schreiben in VV rein: Bieten vieles an in verschiedenen Standorten. "Mögliche Einsatzgebiete und mögliche Einsatztätigkeiten sind...blablabla"
Wie geht man da am besten vor?
1. VOR der Bewerbung schriftlich mit Schneckenpost nachfragen um welche konkrete Stelle es sich nun handelt, da man ja selbst auf Zumutbarkeit prüfen will?
2. Eine Kurzbewerbung (Nur Anschreiben) schicken, in dem nach der konkreten Stelle gefragt wird wie in Nr.1?
Ich habe ein Urteil gefunden, in dem einer genau dewegen sanktioniert wurde, weil er erst gefragt hat, dann vom potentiellen AG nix kam und er auch nicht seine Bewerbung gesendet hat.
Gericht gab ihm Recht, da er sehr wohl berechtigt ist VORHER zu fragen. Also müsste man schon reinschreiben, dass man Interesse hat aber erst wissen will was wie wo etc.
Wie sieht es rechtlich gesehen aus? Ich habe das Urteil leider zu spät entdeckt und mich bei einer Firma beworben OHNE vorher gefragt zu haben.
Nun wurde ich zum VG eingeladen..und brauche Hilfe zur Abwendung.
Ich würde natürlich auf die AGB der Jobbörse eingehen und nachhaken um welche konkrete Stelle es sich handelt.
Kann mir das negativ ausgelegt werden?
bitte um Schwarmwissen 
Thema VV und nicht konkrete Stellen darin + RFB.
Beispiel: ZAF oder andere Dienstleister (Wachbuden) schreiben in VV rein: Bieten vieles an in verschiedenen Standorten. "Mögliche Einsatzgebiete und mögliche Einsatztätigkeiten sind...blablabla"
Wie geht man da am besten vor?
1. VOR der Bewerbung schriftlich mit Schneckenpost nachfragen um welche konkrete Stelle es sich nun handelt, da man ja selbst auf Zumutbarkeit prüfen will?
2. Eine Kurzbewerbung (Nur Anschreiben) schicken, in dem nach der konkreten Stelle gefragt wird wie in Nr.1?
Ich habe ein Urteil gefunden, in dem einer genau dewegen sanktioniert wurde, weil er erst gefragt hat, dann vom potentiellen AG nix kam und er auch nicht seine Bewerbung gesendet hat.
Gericht gab ihm Recht, da er sehr wohl berechtigt ist VORHER zu fragen. Also müsste man schon reinschreiben, dass man Interesse hat aber erst wissen will was wie wo etc.
Wie sieht es rechtlich gesehen aus? Ich habe das Urteil leider zu spät entdeckt und mich bei einer Firma beworben OHNE vorher gefragt zu haben.
Nun wurde ich zum VG eingeladen..und brauche Hilfe zur Abwendung.
Ich würde natürlich auf die AGB der Jobbörse eingehen und nachhaken um welche konkrete Stelle es sich handelt.
Kann mir das negativ ausgelegt werden?
